zwangsverbeitragung

Es wird spannend am 25. Mai, wenn Ilse Weber in Darmstadt vor dem Sozialgericht gegen die Barmer klagt wegen der Zwangsverbeitragung ihrer Kapitallebensversicherung.

Ilse Weber staunte nicht schlecht, als sie von ihrer Krankenkasse, der Barmer, aufgefordert wurde, für ihre Kapitallebensversicherung Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Für ihre 1983 abgeschlossene Kapitallebensversicherung zahlt sie jetzt Monat für Monat Kranken- und Pflegekassenbeiträge. Das ist in ihren Augen Unrecht hoch zwei, schließlich war sie selbstständig tätig und hat die Beiträge für ihre Kapitallebensversicherung komplett aus bereits versteuertem und verbeitragtem Einkommen bezahlt. Sogar der 50prozentige Zuschuss ihres Vertragspartners wurde dem versteuerten Einkommen zugerechnet. Überschlägig betrachtet, zahlt sie vier Mal Krankenkassen- und Pflegebeiträge – in der Ein- und Auszahlphase sowohl den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

Kampf gegen Zwangsverbeitragung

Dagegen wehrt sie sich und klagt gegen die Barmer. Die Verhandlung ist am

25. Mai 2020 um 12.00 Uhr 
vor dem Sozialgericht in Darmstadt,
Steubenplatz 14, Sitzungssaal 3, EG. 

Sie würde sich freuen, wenn ihr möglichst viele DVG-Mitglieder moralisch beistehen und die öffentlichen Verhandlung besuchen.

Bitte meldet euch per Mail, ob ihr kommt, sie zu unterstützen – ihre Mailadresse:  weber.ilse@gmx.net

Danke.

Das hessische Ministerium der Justiz hat eine Handlungsanweisung für den Zutritt zu Gerichten und Staatsanwaltschaften erlassen. Danach gilt: „Der Zutritt zu Gerichtsgebäuden zum Zweck des Besuches von öffentlichen Verhandlungen ist unter Berücksichtigung der vorstehenden Ziffern grundsätzlich zu gestatten. Der Zutritt ist innerhalb der Gebäude nur soweit gestattet, wie er zur Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung erforderlich ist. Etwaige Terminsladungen sind vorzuzeigen.“

 

Die Klage wurde abgewiesen.

 

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