betrug

Rentner zahlen für eine Leistung, die sie überhaupt nicht in Anspruch nehmen können. Sie müssen den allgemeinen Krankenkassenbeitrag statt des ermäßigten zahlen, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Das ist schlichtweg Betrug.

„In der GKV unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz gilt  für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit ganz richtig. Aber auch bei der Berechnung des Beitrages (Beitragsbemessung) von Rentnern und Empfängern von Versorgungsbezügen werde der allgemeine Beitragssatz angewendet. Ein Widerspruch in sich.

Betrug beim Krankenkassenbeitrag

Wie das? Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld, müssen aber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen, während der ermäßigte Beitragssatz nur 14,0 Prozent beträgt – und dieser ermäßigte Beitragssatz „gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben“. Der ermäßigter Beitragssatz gilt dem Vergleichsportal Biallo zufolge für Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Erwerbslose und Studenten ab 30 Jahren, nicht aber für Rentner. Festgelegt sind die Krankenkassenbeiträge im § 243 des Sozialgesetzbuches SGB V. Die Techniker Krankenkasse schreibt lapidar auf ihrer Homepage “Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie eine der folgenden Rentenarten von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen:

  • Vollrente wegen Alters,
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung,
  • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit,
  • Ruhegehalt.

In diesen Fällen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem Ihre Rente beginnt.”

Bei Rentnerinnen und Rentnern tragen die Versicherten und die Rentenversicherungsträger die Beiträge aus der Rente jeweils zur Hälfte. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenkasse werden von der Versicherungsbranche und dem Staat systematisch abgezockt. „Aber das sind ja nur 0,6 Prozent“ werden viele sagen. In dem Fall geht es jedoch wieder einmal ums Prinzip, denn der Staat bürdet den Rentnern und der Rentenkassen auch andere Leistungen auf, die alle Steuerzahler begleichen müssten. Und da reden Politiker davon, Rentner wären nicht solidarisch. In dem Fall ist Solidarität mit Abzocke gleichzusetzen.

 Korrektur war schon geplant

Offensichtlich dämmerte es Finanzminister Olaf Scholz und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, schon im vergangenen Jahr, dass das wohl ungerecht wäre, aber passiert ist seitdem nichts. Sie planten wohl, wie das „Handelsblatt“ im Mai 2019 schrieb, „für Rentner den allgemeinen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von derzeit 14,6 auf künftig 14,0 Prozent zu senken; die Hälfte der Entlastung käme gesetzlich krankenversicherten Ruheständlern zugute – und die Rentenkasse, die den Arbeitgeberbeitrag für Senioren übernimmt, müsste ebenfalls weniger Geld an die Krankenkassen überweisen“. Beide erkannten richtig, „dass Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben und damit ‚nicht vom gesamten Leistungsumfang‘ der GKV profitieren würden“. Ganz abgesehen davon sind die Krankenkassen Nutznießer höherer Renten, denn damit fallen auch die Gesamtbeiträge höher aus.

Es geht um 900 Millionen Euro

Um welche Summen es dabei geht, lässt ein Artikel des „Spiegel“ erahnen, der von 900 Millionen Euro spricht. „Der Beitragssatz für Rentner soll von 14,6 auf 14,0 Prozent sinken – Scholz und Heil begründen das damit, dass Rentner ja auch keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Weil die Rentenversicherung die Hälfte der Krankenkassenbeiträge bezahlt, spart auch sie dadurch erheblich.“

Statt den Krankenkassenbeitrag um das Krankengeld zu korrigieren, hat Gesundheitsminister Jens Spahn den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2021 auf 1,3 Prozent erhöht. Die Techniker Krankenkasse hat ihren Zusatzbeitrag in Folge von 0,7 auf 1,2 Prozent erhöht, was den Gesamt-Krankenkassenbeitrag auf 18,85 Prozent (Kinderlosen zahlen 19,1 Prozent) steigen ließ.

Bild von Eugene Kozlovsky auf Pixabay