krankenkassenbeitrag

Wie viel Krankenkassenbeitrag und Pflegebeitrag zahlen Betriebsrentner ab 2022? Selbst ausrechnen ist kein Problem. Die Rechner von „Stiftung Warentest“ und des “Industrie-Pension-Verein” haben den neuen GKV-Betriebsrentenfreibetrag für 2022 von 164,50 Euro bereits berücksichtigt.

Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag liegt 2022 bei 164,50 Euro. „Stiftung Warentest“ und der „Industrie-Pension-Verein“ bieten einen Rechner an, mit dem jeder Direktversicherte und Betriebsrentner somit seinen aktuellen Krankenkassenbeitrag selbst ausrechnen kann.

Das ist auch nötig, denn der Freibetrag greift ab 1. Januar 2022. Die erste Überweisung des Krankenkassenbeitrags sollte spätestens bis Anfang Februar geändert werden, denn Mitte Februar ist der Krankenkassenbeitrag für Januar 2022 fällig. Bis dahin sollten auch die Krankenkassen den geänderten Krankenkassenbeitrag berücksichtigt haben. Also unbedingt den Krankenkassenbeitrag kontrollieren.

Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ist Anfang 2020 in Kraft getreten. Seitdem müssen die Krankenkassen den Freibetrag beim Krankenkassenbeitrag berücksichtigen.

Krankenkassenbeitrag berechnen

Übrigens, mit dem Tabellenkalkulationsprogramm Excel kann jeder selbst die Krankenkassen- und Pflegebeiträge selbst berechnen. Aber Vorsicht, für den Pflegebeitrag gilt der Freibetrag nicht, das heißt, er wird ohne Abzug von der fiktiven Betriebsrente abgezogen und beträgt zurzeit 3,05 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte mit Kindern und 3,4 Prozent für Kinderlose. Wer sich die Berechnung des Krankenkassenbeitrags vereinfachen will, nutzt die Rechner von  „Stiftung Warentest“ oder vom Industrie-Pension-Verein. Beide haben unabhängig voneinander entsprechende Beitragsrechner zur Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten programmieren lassen, die sie online kostenlos zur Verfügung stellen. Die beiden Rechner unterscheiden bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch zwischen monatlicher Rente und Kapitalauszahlung.

Mit dem Rechner des Industrie-Pension-Vereins lassen sich sogar mehrere Betriebsrenten und Direktversicherungen mit monatlicher und einmaliger Auszahlung berechnen. Er vergleicht auch die Ersparnis durch den Freibetrag im Vergleich zur alten Regelung bis 31. Dezember 2019.

Beispiel:

Direktversicherung

Kapitalauszahlung:   100.000,00 Euro

Monatlich                              833,33

Krankenkasse 15,9 %      106,34

Pflegekasse 3,05 %            25,42

Gesamtbeitrag                  131,76

Achtung: Kinderlose zahlen beim Pflegebeitrag 3,4 % = 28,33 Euro

 

Die Mechanik des Freibetrags:

  • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
  • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

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