Geteiltes Leid,
ist halbes Leid

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Beiträge (3613)

Betriebsrentenfreibetrag und die Umsetzung

Als Rentner, Betriebsrentner und DV-Geschädigter verfüge ich über ein angenehmes Einkommen. Neben dem Ärger für meine DV-Versicherungen Krankenversicherungsbeiträge zahlen zu müssen, habe ich den Eindruck beim Freibetrag beschissen zu werde.
Der frühere Arbeitgeber bekam von der AOK Weisung den Freibetrag nicht abzuführen, dafür bewertet die AOK die DV-Kapitalleistungen als Summe und zieht von dem Wert der über der Betragsbemessungsgrenze (BBG) den Freibetrag ab. Das Ergebnis dieser Bewertung liegt über der BBG und geht als Vorteil an die AOK – Ergebnis: Der Freibetrag ist weg. Als Versicherungsnehmer darf ich Krankenversicherungsbeiträge bis zur BBG abführen ohne den Freibetrag zu erhalten!

Ist dass die Erfahrung auch bei anderen Rentnern?

JA, es gibt ähnliche Erfahrungen und auch diese Sachlage in der Abgabenordnung der KV und der PV ist nicht höchstrichterlich geklärt. Die Grundsatzfrage ist, ist dieser Freibetrag einzustufen als ein “Grundfreibetrag”? Dann käme jedermann in den Genuß dieses Freibetragsabzuges. So hat es in 2019 einmal das Sozialministerium auf seiner Internetseite geschrieben. Die Krankenkassenallerdings gehen in vielen Fällen genau andersherum vor: sie addieren die Einzelrenten bei der versicherten Person auf und ziehen den Freibetrag von der Gesamtsumme ab. Liegt diese dann weiterhin über der Betragsbemessungsgrenze, so wirkt er sich nicht beitragsmindernd aus. Gesichert ist bisher nur: den Freibetrag gibt es nur einmal “pro Person” und “NICHT pro Vertrag”. Auch letzteres wird oft falsch wiedergegeben. Die Frage der Umsetzung des Freibetrages (Grundfreibetrag oder Abzug von oben) bedarf einer höchstrichterlichen Klärung oder aber einer Schärfung des Gesetzestextes. Zurzeit macht jede Krankenkasse, was sie will.

Ich habe heute eine E-Mail von meiner Wahlkreisabgeordneten der CSU erhalten. Die Abgeordnete hatte im Bundestag eine offizielle Eingabe gemacht und nachgefragt, wie das Thema in der nächsten Zeit behandelt wird. Aufgrund der jetzigen Finanzlage ist es nicht ersichtlich uns Betroffenen zu entlasten hieß es in der Rückmeldung.
Das die Politiker die größten Lügner in unserer Gesellschaft sind müßten wir wissen, aber es ist immer unerträglich wenn zB aufgrund von Aussagen wie von Scholz als Bundeskanzler einen suggestiert wird, da werde sich doch noch was ändern.
Wenn Ihr vom DvG diesen Olaf Scholz noch einmal begegnet, das spuckt ihm ins Gesicht. Mehr ist er und seine Genossen nicht Wert.
Richard Liebl

Lieber Herr Liebl,
letzteres wird schon deswegen nicht gemacht werden, stirbt doch offensichtlich die Hoffnung auf den Erfolg zuletzt. Aber im Ernst, ich glaube nicht mehr an die erhoffte Gesetzesänderung. Die Damen und Herren in Berlin werden uns weiterhin belügen und betrügen, und das höchst legal, und die Betroffenenen werden sie weiterhin wählen, also was solls…..

das sehe ich inzwischen genauso Herr Neddens

Herr Liebl,
spucken ist niveaulos. Vielleicht kriegt auch der Letzte irgendwann mal mit, daß -egal welche
Partei es ist- ausschließlich Valium verteilt wird.

da mögen Sie Recht haben mit dem spucken, aber was die mit uns machen ist nicht nur niveaulos, sondern in meinen Augen verbrecherisch.
Also kritisieren Sie doch die richtigen Leute uns Stufen sie mich nicht niveaulos ein.
Aber es ist so, das manche Leute für die Täter mehr Verständnis aufbringen, als für die Opfer

Herr Liebel,
keineswegs bringe ich mehr Verständnis für uns als Geschädigte, als für die sog. “Täter” auf. Bei allem Frust den Sie und auch ich habe, sollte dennoch die richtige Wortwahl bedacht werden. Es wird auch weiterhin von allen politischen Entscheidungsträgern
nur Valium verteilt. Man wird es sehen.

Die Antwort der CSU – Abgeordneten von Herrn Liebig ist ein Hohn und ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, die seit 19 Jahren um ihr Recht kämpfen! Das Argument “angesichts der jetztigen Finanzlage” ist so falsch wie nie zuvor! 200 Mrd. für Corana! 100 Mrd. für die Bundeswehr! 200 Mrd. “Wumms”! von Olaf Scholz für die Heizkosten in diesem Winter! Wieviel die ( richtige ) Unterstützung der Ukraine kostet, weiß noch keiner.
Hier die rechtmäßigen Ansprüche einer kleinen Gruppe von Rentnern ( in Höhe von 8-10 Mrd. ) so einfach abzubügeln, ist politisch dumm und kurzsichtig! Wenn man die oben genannten Summen zusammenzählt, dann sind das 500 – 600 Mrd €, also das 1 1/2-fache eines Bundeshaushalts!
Und da will man sich vor einer Gesetzesänderung drücken, die schon lange überfällig ist? – Dass der “Schaden” so hoch ist, ist auch wiederum nur die Schuld der Politik! Sie hat es 19 Jahre versucht und versucht es immer noch, das Problem auszusitzen! – Das wird ihr nicht gelingen!

Unter diesem Link könnt ihr die Finanzlage der DAK erkennen.
Die Krankenkassen können wohl ohne grosse Finanzprobleme ihren Beschäftigten einen Inflationsausgleich bezahlen.
Wie bekommen die Direktversicherten zu so einem Ausgleich? Keine Geld dafür vorhanden. Haben wir ja schon alles bezahlt!!!!

https://www.gds.info/gds-fordert-inflationspraemie-fuer-die-beschaeftigten-der-dak-gesundheit/

da sind wir beim gleichen Problem wie beim Staat, das Geld der anderen ist eben leichter auszugeben wie das eigene. Nicht das ich das den Mitarbeitern nicht vergönnen würde, aber nicht mit meinen Mitgliedsbeiträgen bzw meinem Geld.

„Selbstbedienungsladen Krankenkassen macht Lobbyarbeit“.
Bislang mussten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten über Beitragserhöhungen schriftlich informieren. Diese Informationspflicht wird nun bis Ende Juni 2023 ausgesetzt, berichtet der Sozialverband VdK in seiner Dezember-Ausgabe der VdK-Zeitung.

Der Bundestag hat einer unzureichenden Finanzierung für die gesetzlichen Krankenkassen zugestimmt, so dass sie den Zusatzbeitrag im nächsten Jahr von durchschnittlich 1,3 auf 1,6 Prozent erhöhen müssen. Schriftlich informieren müssen die Krankenkassen ihre Mitglieder darüber nicht. Damit sollen Versandkosten von rund 100 Millionen Euro eingespart werden. Der Verbraucherschutz bleibt dabei wieder einmal auf der Strecke. Denn der Erhöhungsbrief könnte zum Anlass genommen werden, die Krankenkasse zu wechseln.

Dass man erheblich mehr Kosten auf Dauer durch Zusammenlegung von Krankenkassen erreichen könnte, darüber wird nicht gesprochen.

Ein weiterer Skandal in der Geschichte der Krankenkassen-Finanzierung.

Genau so ist es. Für Krieg und Fremdleistungen ist jede Menge Geld bereit und wenn nicht, wird einfach “Sondervermögen” gebildet.
Für die eigene Bevölkerung ist nichts da. Die Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge kommt sowieso nicht mehr in Frage, deshalb kann
dieses Thema abgehakt werden. Ein großer Erfolg wäre, ich glaube damit wären die meisten schon zufrieden gestellt, wenn der
Arbeitgeberbeitrag abgeschafft würde und lediglich der Arbeitnehmerbeitrag gezahlt wird. Dafür müsste Geld vorhanden sein, und irgendwelche Ausreden von wegen nicht verfassungsmässig können sich die Verantwortlichen in die Haare schmieren. Aber selbst dazu wird es nicht reichen. Ich war mein Leben lang ein friedlicher Mensch, aber diese Politik zeigt wie man radikalisiert wird.

Glückauf Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

heute hatte ich wieder einmal „Rosinante“ vor dem LSG-Essen angebunden.
Rein durfte der Kleppergaul nicht, wegen der Hygiene.
Nun gut, der Senat sprach wieder: „Handle recht, dann bekommst Du Recht“
Wer hat nun mit Unrecht gehandelt?
Hoppla, die „unechte Rückwirkung“ hilft immer, wenn nichts mehr geht.
Ein Urknall der Juristerei und wird von den Gelehrten für alle Unklarheiten vehement vergewaltigt.
Auch das totschlagen Abgrenzungsmerkmal „Arbeitgeber“ tauchte, wie immer,
als Argumentationshilfe und Entscheidung des “Blauen Himmels” auf.

Die weitere justiziable Abwehr -noch perfider- nahm jedoch im Verlauf der Stuhlsitzung
neue Dimensionen an, die mich doch sehr verbitterte.
Eine Klage auf einen erneuten Bescheid und das war in diesem Fall gegeben, der nur eine freundliche
Beitragserhöhung anzeigte, kann NUR auf die angezeigte „Beitragserhöhung“ wirken.

Grundsätzlich sei das volle Klagerecht somit nur auf den ersten Bescheid (Dauerverwaltungsakt) wirksam,
so sprach der Senat des LSG-Essen und entzog mir somit weiter den Boden unter den Füssen.
Gegen rechtswidrige Verwaltungsakte kann ein Betroffener innerhalb einer Frist von einem Monat
nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Widerspruch einlegen.
Wie gesagt, bei Anpassungen oder Ergänzungen , dann nur noch gegen die Anpassung oder Ergänzung
argumentiert der 5. Senat des LSG in Essen.
“Ein Dauerverwaltungsakt erlangt dann formelle Bestandskraft, wenn er nicht mehr mit Rechtsbehelfen
angegriffen werden kann.
Nur eintretende massive Rechtsänderungen sind auch nach Bescheiderlass bei einer gerichtlichen
Entscheidung rückwirkend zu berücksichtigen.”

Ich bin dann mit Rosinante aufgeklärt nach Hause gewankt.
Die Windmühlen blieben sturmfest und sicher im Boden der deutschen Rechtsprechung verankert
und für uns ergab es, weder Heu für Rosinante, noch für mich eine Heilung,
aber die Rückerstattung des Fahrgeldes kann ich dann die Tage beantragen,
das gleicht meine Traurigkeit an der Gerechtigkeit wieder einmal aus.
Bis die Tage

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo die ROTE Laternen von selber erlöschen
Hans-Michael Wilcke + Team

Laß sie doch alle in dem Glauben !!!!!
M.E. ist es die LINKE, die vielleicht was bewegen. Aber die wählt man ja nicht, wie es die letzte Wahl gezeigt hat.

Herr Mueller, Sie treffen m. E. den Nagel auf den Kopf mit Ihren Ausfuehrungen bzw. Schlussfolgerungen. Nach nun 18 jaehriger Abzocke und der Tatsache, das einige dieser Uebeltaeter u.a. diese Frau Esken, ein an Gedaechtnisverlust leidender Kanzler, firm in der Materie Doppelverbeitragung sind, koennen wir als Geschaedigte und Beklaute eine Beendigung dieses Raubzuges in die Tonne kloppen. Mit diesen politisch Handelnden oder bzw. nicht Handelnden ist doch eindeutig zu vermelden, dass hier keinerlei Willen vorhanden ist,diese schreiende Ungerechtigkeit zu beenden. Wir werden weiterhin 120 Monate zur Kasse gebeten. Vertrauen in die Politik ade.

Termin am 27.06.2022 mit SPD MdB Frau Martina Stamm-Fibich in Erlangen
Eine Stunde konnte ich mit Frau Stamm-Fibich über das Thema Direktversicherung und die Doppelverbeitragung sprechen.
Es wurden mehrere Themenbereiche angesprochen und obwohl Frau Stamm-Fibich am Anfang erklärte, Sie wüßte über das Thema bereits ausreichend Bescheid und man müßte Ihr nichts mehr erklären, konnte ich Ihr trotzdem anhand des mitgebrachten Foliensatzes die Auswirkungen aus der Sicht der Geschädigten erklären.
Zum Thema sofortiger Stopp der Verbeitragung von Altverträgen schätzte Sie die Erfolgsausssichten als recht gering ein, da bei einem Stopp auch die Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge erfolgen müßte und dafür kein Geld vorhanden sei.
Die SPD bestätigt unsere Ansicht, das es ein Fehler gewesen sei, beim GMG 2004 auch die Altverträge in die Verbeitragung mit einzubeziehen. Aber die Krankenkassen standen damals kurz vor der Pleite und es musste etwas geschehen.
Zur Einführung des Freibetrages hat laut Frau Stamm-Fibich im wesentlichen die SPD beigetragen.
Auf das Versprechen von Kanzler Scholz zur Abschaffung der Doppelverbeitragung habe ich Sie hingewiesen. Den entsprechenden Link zum Video habe ich Ihr zugeschickt.
Beim Thema Reduzierung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6% auf 14,0% für Rentner, versprach Sie, sich dieses Themas anzunehmen.
Anhand einiger Bilder wurde die Situation der Altverträge im Gegensatz zu den Verträgen ab 2004 erläutert und anhand eines reellen Beispiels erläutert, welche Belastungen auf den Rentner zukommen.
Auf die Tatsache, das Pensionäre zu ihren Beiträgen an die private Krankenversicherung 70% Zuschuss und zur Pflegeversicherung 50% Zuschuss bekommen, wurde anhand einer Berechnung hingewiesen.
Da jährlich ca. 250000 Verträge ausbezahlt werden und die Geschädigten aus allen Wolken fallen, wenn sie vom Raubzug durch ihren Geldbeutel erfahren, das fast 20% ihres Eigentums an die Krankenkassen gezahlt werden müssen, obwohl bereits in der Einzahlungsphase die Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden.
https://www.nordbayern.de/…/wir-wurden-betrogen-1.8907258
Ich erklärte Frau Stamm-Fibich, das mit diesem aktuellen Verhalten der SPD, keine Änderungen an der Doppelverbeitragung durchführen zu wollen, viele Wähler vertrieben werden, die bei den nächsten Wahlen andere alternative Parteien wählen werden.
Frau Stamm-Fibich erklärte, das Sie Argumente benötigt, um Ihre Partei und die Koalitionspartner davon zu überzeugen, die Doppelverbeitragung zu beenden.
Viele in der SPD sind der Meinung, das Rentner, die eine gute Rente beziehen, die Krankenkassenbeiträge leicht tragen können und das nur Rentner mit einer geringen Rente unterstützt werden müssen.
Das bedeutet, das ein – aus der Sicht der Geschädigten – vollzogener Diebstahl gut geheißen wird und keine Rückzahlung erfolgen soll, weil die Höhe des Diebesgutes zu hoch für eine Entschädigung ist.

Frank Müller aus Fürth