Geteiltes Leid,
ist halbes Leid
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Zum Bericht „Berlinreise – politische Ergebnisse“
Sehr geehrter H. Korth.
Bezogen auf die Aussage „Wir finden bei der Politik und anderen Verbänden immer mehr Gehör“, stellt sich die Frage in welche begriffliche Richtung ist das Gehör ausgerichtet? Der gesamte Bericht ist begrifflich nach der gesetzlichen bAV ausgerichtet!
H. Stiefermann von der aba redet vom „Stopp der Doppelverbeitragung“ und meint den gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz nach § 248 SGB V! Dieser trifft gemäß – z.B. für Rentner nach § 237 SGB V – auf die gesetzlich festgelegten „dem Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen -Versorgungsbezüge“ zu! Er spricht den Freibetrag an, der sich wiederum auf die gesetzlich festgelegten Beiträge anlässlich einer bAV zutrifft!
Mit welchem Wortbeitrag bezieht er sich auf die ungesetzliche Verbeitragung von privat angesparten Altersvorsorge?
Ich schätze H. Birkwald sehr, da er als einziger Politiker das Thema offen ausgesprochen hat. Aber er redet doch in diesem Beitrag nur von der gesetzlichen bAV.
Was glaubt H. Birkwald, was passiert, wenn er die gesetzlich für die bAV festgelegte Entgeltumwandlung abschaffen will? Die Entgeltumwandlung wurde ab 2002 eingeführt, um dem Arbeitnehmer eine „Umwandlung von künftigem Lohn“ in eine gesetzlich geregelte bAV einzahlen zu können!
Warum hat uns Blüm damals geraten privat vorzusorgen, weil die Renten immer geringer ausfallen werden?
Warum hat er uns mit der Pauschalversteuerung geködert?
Weil die damals freiwillige Altersversorgung der Arbeitgeber, die allein dazu diente den Arbeitnehmer langfristig an den Betrieb zu binden, nur in ca. 50% der Unternehmen mit fallender Tendenz vorhanden war!
Die Beendigung der Entgeltumwandlung bedeutet das Ende der gesetzlichen bAV, denn ein Blick in das Betriebsrentenstärkungsgesetz zeigt, dass die Arbeitgeber keinen Beitrag mehr leisten wollen!
Wo bleiben die Fragen an die Politik bezogen auf die Grundsätze des DVG „Direktversicherungsgeschädigte“?
Wir haben ohne gesetzliche Grundlage, durch Täuschung und Betrug durch Versicherer, der Krankenkassen, unter dem Deckmantel der Politik, der BaFin, der Sozialgerichtsbarkeit, für unsere private Vorsorge zweimal die Sozialbeiträge abführen müssen. Alles einem Rechtsstaat widersprechend, vorbei am Parlament, das zwar am 25.02.2021 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutsche Bundestags „Abschlussprotokoll Prot Nr. 19/85 zur Petition Pet 2-18-15-8272-003156, S. 35-46 (131), der ca. 700 Petitionen umfasste zugestimmt hat:
• „Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Leistungen der betrieblichen Altersversorgung dann der Beitragspflicht unterliegen, wenn ihnen eine Einkommensersatzfunktion für das im aktiven Arbeitsleben erzielte Arbeitsentgelt zukommt. Anders verhält es sich mit der “echten” Privatvorsorge, die dann vorliegt, wenn der Versicherte die Altersvorsorge in einer Versorgungseinrichtung aufbaut, zu der der Arbeitgeber weder Zuschüsse noch Aufwendungen leistet oder in sonstiger Weise eingebunden ist, d. h. außerhalb des Einflussbereiches des Arbeitgebers liegt. Leistungen aus diesen privaten Altersvorsorgeverträgen unterliegen daher bei versicherungspflichtigen Mitgliedern (anders als bei freiwilligen Mitgliedern) nicht der Beitragspflicht“.
• „Direktversicherungen sind eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei denen über den Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Die Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung war erst ab 2002 möglich) oder kombiniert. Unabhängig von der Finanzierung steht neben der Versicherung auch der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Betriebsrente haftungsrechtlich ein (§ 1 Zusage des AG auf bAV, Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz).“
• „Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es Aufgabe der jeweiligen Krankenkasse ist, unter Berücksichtigung der dargestellten Rechtslage den konkreten Umfang beitragspflichtiger Einnahmen, d. h. auch von Versorgungsbezügen, zu bestimmen“.
Was heißt, dass der Verweis der Krankenkassen auf die vom Versicherer abgegebene betrügerische Meldung, kein Beweis ist; es zählt allein der Versicherungsvertrag und der muss von der Krankenkasse überprüft werden (§ 202 SGB V).
Nach meiner Meinung wäre es Aufgabe des DVG den ursprünglichen Vereinsgrundsatz mit diesem Beschluss des DBT weiter zu verfolgen, wenn man glaubt, dass man bei der Politik immer mehr Gehör findet!
Kurt Lindinger
Wenn man die Kommentare ließt, kann man sich fragen, wo leben wir ?
Leute, bezahlt einfach mal nix mehr, denn beim Geld hört die Freundschaft auf!
Was bringt das bitteln und betteln das an die “Laien Theater Gruppe” in Berlin gerichtet wird, nix,
die haben jeden Monat ihre 10 bis 15.000 Euronen im Sack, glaubt ihr, das was die mit den Rentnern
machen Interessiert da einen.
Der Anführer wurde mal gefragt ob ihm bekannt ist, was ein Liter Benzin
kostet, er wußte es nicht, denn er hat ja ein ordentliches Einkommen, meinte er.
Es hilft nur ein Weg, nix mehr zahlen, oder zumindest mal aussetzen!
Vorweihnachtlicher Gruß
Markus Müller
Herr Müller,
Was soll uns ihr Beitrag sagen? Einfach mal nix zahlen-was wird passieren? Die Krankenkasse wird die Maschinerie in Gang setzen und ihnen letztendlich den Gerichtsvollzieher schicken, und das vollkommenlegal, da dies die momentane Gesetzeslage so zulässt. Einspruch einlegen, klagen? Was solls, da kommt im Endeffekt das gleiche raus. Ich habe mich auf den Ruhestand gefreut weil ich meine Ruhe haben und mein Leben genießen will. Ändern werden wir definitiv nichts, da hilft auch keine magetafarbene Gruppe von älteren Mitmenschen, die nach Berlin fährt und an den Weihnachtsmann glaubt. Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keinesfalls deren Engagement schmälern, Respekt dafür, es bringt nur halt nix.
Und zu ihrer Frage wo leben wir eigentlich? Gottseidank in einem demokratischen Rechtsstaat, das tut halt auch mal weh.
In diesem Sinne
Gruß Jürgen Neddens
ihr schreibt, das ihr eine positive Bilanz zieht aus der Berlinreise und das ihr immer mehr Gehör findet , bei verschiedenen verbanden ? ich Frage mich was nützt uns das ? wenn ihr mein Schreiben von meiner Wahlkreisabgeordneten heranzieht, sieht die Sache aber ganz anders aus. Kein Politiker wird sich für diese ,für sie unbequeme Sache einsetzen, auch dieser Bundeskanzler nicht. Leider habe ich auch für die Zusendung des Schreibens von meiner Wahlkreisabgeordneten an euch keinerlei Rückmeldung erhalten. Also lasst euch weiter zum Narren halten aus Berlin
Die Antwort der CSU – Abgeordneten von Herrn Liebig ist ein Hohn und ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, die seit 19 Jahren um ihr Recht kämpfen! Das Argument “angesichts der jetztigen Finanzlage” ist so falsch wie nie zuvor! 200 Mrd. für Corana! 100 Mrd. für die Bundeswehr! 200 Mrd. “Wumms”! von Olaf Scholz für die Heizkosten in diesem Winter! Wieviel die ( richtige ) Unterstützung der Ukraine kostet, weiß noch keiner.
Hier die rechtmäßigen Ansprüche einer kleinen Gruppe von Rentnern ( in Höhe von 8-10 Mrd. ) so einfach abzubügeln, ist politisch dumm und kurzsichtig! Wenn man die oben genannten Summen zusammenzählt, dann sind das 500 – 600 Mrd €, also das 1 1/2-fache eines Bundeshaushalts!
Und da will man sich vor einer Gesetzesänderung drücken, die schon lange überfällig ist? – Dass der “Schaden” so hoch ist, ist auch wiederum nur die Schuld der Politik! Sie hat es 19 Jahre versucht und versucht es immer noch, das Problem auszusitzen! – Das wird ihr nicht gelingen!
Unter diesem Link könnt ihr die Finanzlage der DAK erkennen.
Die Krankenkassen können wohl ohne grosse Finanzprobleme ihren Beschäftigten einen Inflationsausgleich bezahlen.
Wie bekommen die Direktversicherten zu so einem Ausgleich? Keine Geld dafür vorhanden. Haben wir ja schon alles bezahlt!!!!
https://www.gds.info/gds-fordert-inflationspraemie-fuer-die-beschaeftigten-der-dak-gesundheit/
da sind wir beim gleichen Problem wie beim Staat, das Geld der anderen ist eben leichter auszugeben wie das eigene. Nicht das ich das den Mitarbeitern nicht vergönnen würde, aber nicht mit meinen Mitgliedsbeiträgen bzw meinem Geld.
JA, es gibt ähnliche Erfahrungen und auch diese Sachlage in der Abgabenordnung der KV und der PV ist nicht höchstrichterlich geklärt. Die Grundsatzfrage ist, ist dieser Freibetrag einzustufen als ein “Grundfreibetrag”? Dann käme jedermann in den Genuß dieses Freibetragsabzuges. So hat es in 2019 einmal das Sozialministerium auf seiner Internetseite geschrieben. Die Krankenkassenallerdings gehen in vielen Fällen genau andersherum vor: sie addieren die Einzelrenten bei der versicherten Person auf und ziehen den Freibetrag von der Gesamtsumme ab. Liegt diese dann weiterhin über der Betragsbemessungsgrenze, so wirkt er sich nicht beitragsmindernd aus. Gesichert ist bisher nur: den Freibetrag gibt es nur einmal “pro Person” und “NICHT pro Vertrag”. Auch letzteres wird oft falsch wiedergegeben. Die Frage der Umsetzung des Freibetrages (Grundfreibetrag oder Abzug von oben) bedarf einer höchstrichterlichen Klärung oder aber einer Schärfung des Gesetzestextes. Zurzeit macht jede Krankenkasse, was sie will.
das sehe ich inzwischen genauso Herr Neddens
da mögen Sie Recht haben mit dem spucken, aber was die mit uns machen ist nicht nur niveaulos, sondern in meinen Augen verbrecherisch.
Also kritisieren Sie doch die richtigen Leute uns Stufen sie mich nicht niveaulos ein.
Aber es ist so, das manche Leute für die Täter mehr Verständnis aufbringen, als für die Opfer
Herr Liebel,
keineswegs bringe ich mehr Verständnis für uns als Geschädigte, als für die sog. “Täter” auf. Bei allem Frust den Sie und auch ich habe, sollte dennoch die richtige Wortwahl bedacht werden. Es wird auch weiterhin von allen politischen Entscheidungsträgern
nur Valium verteilt. Man wird es sehen.