Geteiltes Leid,
ist halbes Leid
Hier ist der Platz für den Austausch von Meinungen, Tipps und Erfahrungen. Wer Hilfe sucht – hier findet er sie. Das Forum ist öffentlich. Zum Eingeben eines neuen Beitrags, den Button “BEITRAG SCHREIBEN IM FORUM” betätigen. Bitte Forumsregeln beachten!
Kommentar zu: Das Kanzler-Versprechen vom 26.01.2022
Glückauf Streitmitglieder,
Hoffnung auf Herrn Olaf Scholz
nur eine kleine Plauderei aus der Vergangenheit, erinnern wir uns:
bereits im Jahre 2019 hat der Finanzminister Olaf Scholz zur Finanzierung der Grundrente uns eine fiskalischen Lösung vollmundig präsentiert.
Herr Scholz hat wohl erkannt, dass man nur mit “Gerechtigkeit” das Volk beschäftigen muss, obwohl er dieser Ungerechtigkeit erzeugt hat
und erinnerte ??? sich ganz nebenbei, dass den leistungsstarken KVdR-Mitglieder ein Krankentagegeld verweigert wird, obwohl diese den vollen KV-Beitrag zwangsabführen müssen, das kann doch wohl nicht richtig sein, wer ist dafür verantwortlich?
Zum 24.05.2019 ein Rhein-Neckar-Zeitungs-Interview mit Herrn Olaf Scholz:
[….] Obwohl Rentner kein Krankengeld erhalten, zahlen sie derzeit noch alle den Beitrag mit,
der nur für dieses Krankengeld erforderlich ist.
DAS ÄNDERN WIR. [….]
damit wird der Anteil unseres KV-Beitrages um 0,6% Punkte gesenkt und nur dieser,
der sPV- Beitragssatz bleibt wieder einmal konstant,
es gab auch weitere intensive Kommentare zu diesem Thema
a) im Handelsblatt vom 21.05.2019
Heil und Scholz planen, für Rentner den allgemeinen Beitragssatz für die gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) von derzeit 14,6 auf künftig 14,0 Prozent zu senken.
b) im Spiegel vom 22.05.2019:
Der Beitragssatz für Rentner soll von 14,6 auf 14,0 Prozent sinken – Scholz und Heil
begründen das damit, dass Rentner ja auch keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
c) und in viele weiteren Print-Medien dokumentiert und zeitlos gespeichert, so
wie auch im Gedächtnis bei Herrn Olaf Scholz, wenn er sich denn daran erinnert.
Ist dieses die „eine irgendwie fiskalische Lösung“?
Diese Handlung wäre in der Tat eine kummervolle und klar typische scholzische Lösung des kleinen Problems.
Wir hoffen auf andere Lösungen, aber diesen Vorgang hat Herr Olaf Scholz wohl voll und tief als geheimen “Game Changer”
in sich abgespeichert…
nun, schauen wir positiv in die Zukunft und machen erst einmal so weiter,
parallel in Erwartung der fiskalischen Lösung, die uns Herr Olaf Scholz bis zum Ende dieser Legislaturperiode noch präsentiert.
Beachten Sie aber auch, dass Herr Olaf Scholz die wahnwitzige Entlastung aus 2020 bereits als extrem und hocherfolgreich
in seiner Antwort vom 25.01.2022, nach erfolgreicher Nachdenkung, uns freudig anzeigt hat. Das war doch ein Erfolg und ausreichend.
Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo die ROTEN Laternen erlöschen.
Team Wilcke
Ps: Wo Unrecht zu Recht wird und gedeiht, wird Widerstand zur Pflicht.
“diese Entscheidung ist unanfechtbar”
Antwort zu Ingrid Wulff vom 13.01.2023
Glückauf Frau Wulff,
mit dem ersten Bescheid (Verwaltungsakt) beginnt die erfolgreiche Abschöpfung (Zwangsverbeitragung) aus einer privat erwirtschafteten Versorgungseinnahme, für die Krankenkassen, nach ART der gemeinen GKV.
Dieser Bescheid geht als sogenannter Dauerbescheid –falls fristgerecht kein Widerspruch eingeleitet wird- in die Abzocke ein, bis zur rechtlichen Beendigung, dessen Datum uns ja freundlichst mit diesem Erstbescheid mitgeteilt wird und dieser hinterlistige Verwaltungsakt wird dann wahrlich schriftlich -zu diesem angezeigten Datum- aufgehoben. Damit ist über die gesamte Dauer das Rechtsverhältnis mit dem KVdR-Mitglied geklärt.
Mir wurde nun bei meiner Gerichtsverhandlung am 24.11.2022 eine neue perfide justiziable Abwehr oder auch Abgrenzung während dieser Stuhlsitzung vermittelt: Eine Klage auf einen erneuten Bescheid und das war in diesem Fall gegeben, der nur eine freundliche Beitragserhöhung anzeigte oder auch sonstige Veränderung, kann NUR auf die angezeigte „Beitragserhöhung“ oder „Sonstiges“ wirken,
der Erstverwaltungsakt „Beitragszahlung für die Versorgungseinnahme“ bleibt in jedem Falle hieraus unberührt.
Ich habe dafür diese Abwehr kein Verständnis und wäre für eine Klärung aus dem DVG-Team dankbar.
Eine massive Widerspruchseingabe belastet in jedem Falle die jeweilige Kasse mit einiger Mehrarbeit und dann noch mit Rechtswissenschaft. Manche Kassen beheimaten dazu ein ganzes Heer von Rechtverdrehern, die WIR dann mit unseren Zwangsbeiträgen wohltuend und dickbäuchig füttern und mit nachhaltiger Arbeit versehen.
Stete Eingaben und/oder Gesprächsanforderung an und mit unseren gutgelaunten Bundestagsabgeordneten (Sprechstunde) bringen auch
ein nachhaltiges Ergebnis und kostet uns eigentlich nichts.
Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Team Wilcke
Dies ist eine sehr eigenwillige Entscheidung eines einzelnes Richters, dass die Klage nur gegen den (kleinen) Anteil der Beitragserhöhung zulässig sei ! Da hat wohl jemand seinen Ermessensspielraum sehr breit ausgelegt und sich weit aus dem Fenster gelehnt. In der Krankenversicherung oder z. B. auch in der KFZ- Versicherung ist es so, daß der Kunde bei Erhöhung des Tarifs ein Sonderkündigungsrecht besitzt, und zwar auf den gesamten Vertrag, nicht nur auf den Anteil der Erhöhung. Und was würde genau umgekehrt passieren, wenn der Versicherte Widerspruch oder Klage einreicht bei einem Bescheid mit reduziertem Beitrag (z. B. wg. Berücksichtigung des Freibetrages)? Muß er dann das eingesparte Geld wieder zurückzahlen an die KK?
In der Mitteilung der Krankenklasse zum neuen monatlichen Beitragssatz, der kann erhöht oder niedriger sein, heißt es in der Regel:
“Das beitragspflichtige Einkommen haben wir anhand uns vorliegender Unterlagen ermittelt. Ihr monatlicher Beitrag von xx Euro ergibt sich aus folgendem Einkommen… Der Beitrag ist zu zahlen ab Zeitraum Monat/Jahr… Sie haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.”
Da steht nichts geschrieben von “Erhöhung” oder “Reduzierung” sondern dort wird eine “Neuberechnung” des monatlichen Einkommens mit aktuellen, neuen Beitragssätzen (KK, Zusatzbeitrag, PV) vorgenommen.
Dieses Urteil, nur gegen den “Anteil Erhöhung” klagen zu dürfen, mutet sehr eigenwillig an und ist juristisch nicht nachvollziehbar. Das muß man nicht einfach so akzeptieren.
Glückauf Herr Korth,
es war wohl nur wieder einer dieser gemeinen Schachzüge mit den ein unabhängiger vorsitzender Richter (Senat) den klagenden Gegner –sind wir ja ALLE (Störenfriede) – während des Stuhlganges zu schrecken und/oder vom Hauptthema abzulenken.
Da spricht ja dann ein wissender und fachlich ausgebildeter Mensch.
Ich war ob dieser mündlichen, vertrauenswürdigen und glaubhaften Aussage natürlich zu diesem Zeitpunkt sehr verblüfft.
Also, ich erkenne und entnehme aus Ihrer Klarstellung, dass diese eigenartige Interpretation der Rechtslage eines „Bescheides“ nur wieder ein eigensinniger Gedankengang eines abwehrenden Rechtskundigen war und bleibt.
Ich fühle mich wieder einmal von einem verantwortlichen rechtsstudierten Gelehrten hinter die Tanne geführt.
Auch die unechte Rückwirkung ist wohl ein ähnliches Ergebnis dunkler Jurisprudenz, welche nachhaltig und toll auf nicht abgeschlossene private Sparverträge wirkt, wie es bei uns stetig der Fall ist, da freut sich erfolgreich die GKV.
Hoffen wir nochmals auf den BLAUEN HIMMEL (BVerfG) der Judikativen, wo noch offene Beschwerden zur sachlichen Klärung warten, wenn sie den nicht verschimmeln bzw. die biologische Uhr das Thema ohne Klärung erledigt, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ansonsten hilft nur die stete Belästigung der Legislativem diese Unart friedlich zu beseitigen.
Mit bergefestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
PS. dank nochmals für die Unterstützung
Glückauf Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
auf unsere erneutes Nachharken, wer denn nun die “Rückabwicklung und den unverzüglichen
Stopp der Vermögensabgabe aus §229 SBG V in dem bunten Verkehrslicht verhindert”,
wurde uns wiederholt freundlichst von der SPD-Fraktion gemeldet:
Antwort vom 17.01.2023 und wieder nur von SPD
_______________________________________________________________________________________________________________
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
ich kann Ihren Frust zur Thematik der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung gut verstehen.
Nachdem ich mit den zuständigen Fachpolitiker*innen hinsichtlich dieser Problematik bereits in Kontakt getreten bin, möchte ich Ihnen keine falschen Hoffnungen auf eine baldige Anpassung entsprechender Regelungen machen.
Nach meinem Dafürhalten, wäre im Koalitionsvertrag durchaus Raum für eine entsprechende Formulierung gewesen, die damit – vertraglich vereinbart – das Ende der Doppelverbeitragung zum Regelungsgegenstand dieser Legislaturperiode gemacht hätte. Eine solche Formulierung findet sich im Koalitionsvertrag jedoch nicht. Da ich nicht an den Koalitionsverhandlungen teilgenommen habe, kann ich Ihnen leider nicht mitteilen, weshalb dies nicht geschehen ist, obwohl das Ende der Doppelverbeitragung sowohl im Wahlprogramm der SPD als auch der FDP zu finden ist. Zusätzlichen zur fehlenden Koalitionsvertraglichen Festlegung, befinden wir uns aktuell in einer Situation, in der die gesetzlichen Krankenkassen erhebliche Defizite zu verzeichnen haben.
Mir ist sehr bewusst, dass ich Ihnen mit dieser Antwort nicht weiterhelfen kann, aber als Abgeordneter des Deutschen Bundestages, bin ich es Ihnen schuldig, Ihnen meine persönliche Einschätzung des Sachstandes mitzuteilen.
Entsprechend kann ich Ihnen nur eines zusichern, nämlich dass ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten fortwährend dafür einsetzen werde, dass die Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft wird – so wie es unser Wahlprogramm und vor allem die Fairness verlangt.
Ich bedanke mich für Ihre Hartnäckigkeit und dafür, dass Sie auf Missstände aufmerksam machen. Zumindest in meinem Fall haben sie dazu beigetragen, dass ich dieses Thema nun noch einmal verstärkt im Blick behalten werde. Vielen Dank!
Mit besten Grüßen
XXXXXXX
Bundestagsabgeordneter SPD
____________________________________________________________________________________________________________________
es handelt sich bei diesem Schreiber um einen der JUNGEN Stürmer (Wilder) der SPD.
Es gibt also noch Hoffnung für die Zukunft, wenn wir weiter nerven, muss auch Olaf einmal einknicken.
Nur Mut, alle Einsätze von Euch werden langfristig belohnt.
Hartnäckigkeit führt nachhaltig zur Zeitenwende. Also weiter diese Mitspieler stetig bearbeiten.
Man wird auch uns eines Tages respektierin und nicht nur hohlflaschenauswurfmässig respektlos zu unserem Thema scholzen.
Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo auch Rote Laternen ausgeschaltet werden
Team Wilcke
PS: benötigen Sie verbindliche Daten, so melden Sie sich bitte, wir könnten Ihnen diese dann,
wie bei dem Dialog zwischen Krankenkassen gefordert, per FAX zusenden.
Nachdem vor ein paar Tagen diese Jubelmail mit der Erhöhung des Freibetrags rumkam, hat sich jetzt meine Krankenkasse mit einer neuen Beitragsrechnung für meine Direktversicherung gemeldet. Die hat ihren Mitgliedern natürlich nicht die erhöhten Beitragssätze angekündigt.
Die Erhöhung nützt mir nicht, ich zahle gut einen halben Euro mehr. Ist zwar nicht viel, zeigt aber das die Brocken die uns hingeworfen werden hintenrum sofort mehr als wieder einkassiert werden.
Also dran bleiben, nur die Abschaffung der Verbeitragung ist eine Lösung.
Nachdem vor ein paar Tagen die jubelnde Rundmail mit der Nachricht über die Erhöhung des Freibetrags rumging, war heute die neue Beitragsrechnung meiner Krankenkasse in der Post.
Ergebnis: ich spare nichts, zahle mehr wegen der ungenannten Erhöhungen der Kassenbeiträge und des Zusatzbeitrags.
Das ist alles sehr enttäuschend …
Hallo Rolf,
wenn Sie einen neuen Beitragsbescheid erhalten haben, dann sind sie sicher Selbstzahler. Das heißt sie haben keine Einzugsermächtigung erteilt.
Sie können jetzt erneut einen Widerspruch an Ihre Krankenkasse senden.
VG Ingrid Wulff
Servus H. Wilcke,
auf diese gerne von den Politikern verwendete Ausrede, “dass immer andere Politiker oder Fraktionen schuldig sind”, sollte man künftig entschiedener an denjenigen die Frage stellen, ob er sich bewusst ist, was seine eigentliche Aufgabe ist, als ein vom Volk gewählter Vertreter in einem Parlament eines demokratisch parlamentarischen Rechtsstaates, der nur seinem Gewissen und unserer Verfassung verpflichtet ist und dadurch gegen alle verfassungswidrigen Vorgänge vorzugehen hat. Er ist Teil eines gesetzgebenden Parlamentes, das auch die Aufgabe hat, die Regierung zu überwachen!
Aber wie Sie aufgezeugt haben, versteckt man sich hinter dem Koalitionsvertrag, ohne die entscheidende Nennung des Verhinderers. Also will er keine anderslautende Klärung und verweigert sich seinem Wähler, wodurch er sich jede Legitimation als vom Volk gewählter Vertreter verwirkt hat.
Man sollte immer mehr auf die jeweilige Person einwirken, z.B. auch bei den verantwortlichen Repräsendanten unseres Rechtsstaates, auf den von ihnen eigentlich geleisteten Eid!
Wer die Rechtsstaatlichkeit anderer europäischer Länder anzweiflt, sollte erst einmal vor der eigenen Türe kehren!
MfG – Kurt Lindinger
Man sollte den Parteien nochmals deutlich machen:
Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.
Konfuzius
Und wer mehrere Fehler wissentlich begeht, fällt beim Wähler durch!