Geteiltes Leid,
ist halbes Leid

Hier ist der Platz für den Austausch von Meinungen, Tipps und Erfahrungen. Wer Hilfe sucht – hier findet er sie. Das Forum ist öffentlich. Zum Eingeben eines neuen Beitrags, den Button “BEITRAG SCHREIBEN IM FORUM” betätigen. Bitte Forumsregeln beachten!

Kommentar schreiben

Kommentar zu Pit Antworten abbrechen

Beiträge (3610)

Hallo liebe Forumsmitglieder.
Ich bin 69 Jahre und hatte mit 65 Jahren eine Direktversicherung um 100.000 € ausgezahlt erhalten. Ich habe dann zusätzlich zur Rente weitergearbeitet und weiterhin den Höchstsatz zur Krankenversicherung gezahlt. Oben drauf musste ich auch noch den Zuschuss der Rentenversicherung von 200 € mtl. an die Krankenkasse auskehren. Das war schon ziemlich ärgerlich, weil mir dies vorher niemand gesagt hatte. Seit 1.4. habe ich die zusätzliche Tätigkeit beendet und beziehe nur noch Altersrente.
Da ich einige Jahre privat krankenversichert war, aber im Zuge eines Arbeitsplatzwechsels vor 17 Jahren wieder beitragspflichtig wurde, konnte ich als freiwillig versichertes Mitglied zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Aber ich erfülle nicht die Voraussetzungen um in den Genuss der Krankenversicherung der Rentner zu kommen. Also muss ich mich als Rentner auch freiwillig versichern. Hier zählt ja jetzt alles mit bei der Beitragsbemessung.
Die Neuberechnung der Krankenkasse liegt jetzt vor. Dabei stelle ich fest, dass nicht berücksichtigt wurde, dass seit 1.1.2020 die ersten 159,25 € der Kapitalisierung der Direktversicherung mtl. beitragsfrei sind.
Ich habe jetzt mal gegoogelt, ob das seine Richtigkeit hat und bin darauf gestoßen, dass freiwillig Versicherte den Freibetrag von monatlich 159,25 € möglicherweise nicht erhalten.
Aus der Veröffentlichung der Bundesregierung geht das nicht so hervor. Wer kann mir hier helfen, was richtig ist. Falls freiwillig Versicherte den Freibetrag wirklich nicht erhalten, halte ich dies für eine weitere gravierende Ungleichbehandlung der Direktversicherungsgeschädigten sogenannter Altverträge.
Ich darf mich im Voraus bedanken.h

Moin
Wie wird eine Versicherung (Ag/An) von der Allianz (Allianz Direktvers. Klassik) versteuert wenn man nur 4 Jahre eingezahlt und wegen Jobwechsel diese gekündigt hat? Der Auszahlungsbetrag beläuft sich auf 1583,67€ und dann steht da noch was von 19,31 Bewertungsreserven die in dem Auszahlungsbetrag enthalten sind.
Dankbar für Antworten.

Jürgen Schmitz

Hallo, Anwa24
auf die Nachfrage, ob eine Klage erfolgreich sein wird, kann ich keine Garantie abgeben; allerdings besteht rechtlich ein Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze. darübe ist bisher nichts entschieden worden.
Bei Interesse – mail schicken- .
Gruß
JS

Jürgen Schmitz

Hallo Pit,
die Versteuerung desBetrages hängt vom Durchführungsweg des bAV-Vertrages ab- § 19 oder § 22 EStG.
Gruß
JS

Dazu gibt es einen ausführlichen Blog-Beitrag auf der Homepage des DVG: https://dvg-ev.org/2020/02/kein-freibetrag-fuer-freiwillig-gkv-versicherte-betriebsrentner/

Danke für die Verlinkung.
Das ganze verstehe ich da nicht wirklich. Dieser Freibetrag von 159.xx€/Monat gilt doch nur wenn man schon Rentner ist oder verstehe ich das falsch? Wenn nicht dann sind meine 1583,xx€ ja scheinbar Steuerfrei oder?

Der Freibetrag beträgt 159,25 Euro. Steuer und Krankenversicherung sind zwei paar Stiefel

Hallo Anw24,
die Nichtberücksichtigung des § 226 II SGB V für freiwillig Krankenversicherte ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz – § 240 SGB V – aber aus ständigen Stellungnahmen des Spitzenverbandes der GKV- z.B. v. 28.11.18 § 3 Ziff.4 – durch Inkrafttreten des GKV-BRG auch nicht aufgehoben worden. Habe ich gerichtlich angegriffen. Entscheidungen noch offen.
JS

Lieber Jürgen Schmitz.
Herzlichen Dank für deine Antwort.
Inzwischen liegt bei mir auch eine Stellungnahme der Barmer vor, dass man mir den Freibetrag deshalb nicht gewährt, weil er freiwillig Versicherten nicht zusteht. Soll ich deiner Meinung nach Rechtsmittel einlegen und auch klagen? Vor diesem Hintergrund interessiert mich natürlich auch der Ausgang deiner Klage.
Ferner lehnt die Barmer auch ab, meine Rente mit 14 statt mit 14,6 % zu verbeitragen. Die Begründung ist mehr pauschal. Kennst du dich da auch aus oder jemand anderes im Forum? Ich hatte im Forum gelesen, dass jemand genau dieses Problem auch mit der TK hatte. Ich habe so den Eindruck, dass für freiwillig Versicherte nichts gilt, was für andere gilt.

Lieber Jürgen Schmitz.
Gern bin ich an einem Austausch wegen einer Klage interessiert.
Ich finde nur deine Mailadresse nicht. Deshalb hier mal meine Mailadresse:
hewabie@web.de
Schick mir bitte eine Kontaktmail. Ich melde mich dann.
Danke im Voraus.

Guten Tag,

die TK gehört offenbar zu den Krankenkassen, die überhaupt nichts davon halten, unsere Zwangsabgaben entsprechend dem neuen Freibetrag anzupassen.

1. Ich habe die Kasse mehrmals dazu aufgefordert, das letzte Mal mit Fristsetzung – ohne Erfolg. Nun habe ich zum 1. Juli die TK gekündigt und die Zahlung des monatlichen Zwangsbeitrags auf meine erste Lebensversicherung aus dem Jahr 2015 nach Vorankündigung zum April eingestellt. Der Betrag, den ich bislang seit 1.1. 2020 zu viel bezahlt habe, übersteigt bei weitem den Betrag, den die TK bis Ende meiner Mitgliedschaft noch zu erhalten hat. D.h. ich habe dann eine offene Forderung an die TK und nicht etwa umgekehrt.
Trotzdem hat die TK mich am 21. April angemahnt, den (alten) Beitrag zu zahlen, Wenn ich nicht zahlte, sei die TK “gesetzlich verpflichtet, ihre Leistungsanspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen etc. einzuschränken.” Das ist ja schon eine massive Drohung. Außerdem würden Säumniszuschläge in Höhe von ein Prozent erhoben.
Ich denke, dass die vielmehr mir zustehen, und zwar seit 1.1. 2020 für die bis einschließlich März überzahlten Beiträge.

Was mache ich nun? Erneut Widerspruch bei der TK einlegen und nicht zahlen?

2. Am 1.April 2020 habe ich eine weitere Lebensversicherungsauszahlung erhalten. Wie verhält es sich da mit dem Freibetrag? Das entsprechende Gerichtsurteil finde ich sehr kryptisch. Wird nun aufgeteilt, oder nicht? Muss ich einen Antrag für die zweite stellen, oder nicht? Der Freibetrag ist bei mir allerdings durch die Summe der ersten Versicherung komplett verbraucht, wozu ja auch nicht sonderlich viel gehört.

Und: am 1. Juli 2020 erhalte ich eine dritte und vierte Lebensversicherung ausgezahlt. Was mache ich dann? Vermutlich am besten gleich alles an die Krankenkasse durchwinken. . .

Für Empfehlungen bin ich dankbar,
viele grüße,

Dorothee Sauerland

Guten Tag Frau Sauerland,

bzgl. Ihres „Hilferufs“ hinsichtlich des Umgangs der TK mit dem seit 01-01-2020 geltenden Freibetrag verweise ich auf Forumsbeiträge bzgl. Erfahrungen mit der TK und auch auf andere Forumsbeiträge zum gleichen Thema mit anderen Krankenkassen.
Über meine TK-Erfahrungen habe ich im Forum berichtet (vgl. meine Beiträge vom 29-03, 03-03 und 25-02-2020).
Der Aufbau des Forumsbeiträge erfordert es allerdings, sich durch die mittlerweile vielen Beiträge nach unten (zeitlich rückwärts) durchzuarbeiten.

Auf Ihre Frage „Was mache ich nun?“ kann ich aus meiner Sicht und mit meinen Erfahrungen nur raten: In jedem Falle IMMER WIEDER Widerspruch (ggf. nur mit dem Verweis auf die vorangegangenen Widersprüche) einzulegen und hartnäckig zu bleiben.
Auch kann es lohnend sein, sich mal anwaltlich beraten zu lassen (falls nicht schon geschehen), um ein Gefühl für die rechtliche Einordnung und mögliche Kosten eines erstinstanzlichen Rechtsstreits vor dem Sozialgericht zu bekommen.

Ich weiß, es ist nicht einfach, sich auf eine solche Auseinandersetzung einzulassen. Aber, um etwas zu erreichen, ist zu lernen und anzunehmen, etwas auszuhalten und sich letztendlich entsprechend zielgerichtet immer wieder zu engagieren.
Ich war damit (auch mit Kompromissen) letztendlich stets erfolgreich.

Bzgl. des Freibetrages gilt, daß wenn er – wie in Ihrem Fall – bereits durch die erste Versicherung komplett aufgebraucht ist, für weitere Versicherungen KEIN Freibetrag mehr zur Verfügung steht / anrechenbar ist.
So ist das Gesetz.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen in ein wenig weiterhelfen.

Gruß
Werner

Dorothee Sauerland

Guten Tag, Werner,

ja, vielen Dank. Ich habe inzwischen die KK zum 1.7. gewechselt und die Zahlungen an die TK bis dahin eingestellt. Ich bin gespannt, ob ich meinen zu viel gezahlten Beitrag, es handelt sich um ca. 75 Euro, tatsächlich unaufgefordert zurück erhalten werde. Auf jeden Fall fordert die TK mich nicht länger auf, den Zusatzbeitrag zu zahlen.
Was eine mögliche Klage betrifft, so frage ich mich, ob die nicht mehr Sinn macht, wenn man im VdK ist. Dort gibt es möglicherweise Rechtsbeistand in der doch recht komplizierten Materie.
Allerdings existiert doch auch längst ein BGH-Urteil zu der nachträglichen Doppelverbeitragung, was macht es da noch für Sinn, sich einzeln in einen langen und teuren und dadurch ja irgendwie auch vermutlich aussichtslosenRechtsstreit zu stürzen? Das ist keine rhetorische Frage, ich bin wirklich an einer Antwort interessiert. Oder meinten Sie etwa eine Klage gegen die derzeitige Beitragsforderungen der KK, die den Freibetrag (noch) nicht berücksichtigen? Eine solche Klage wäre ja in Kürze obsolet. Die Mühe kann man sich in der Tat sparen.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Sauerland

Sehr geehrte Frau Sauerland,
in diesem Fall wäre vielleicht wichtig, ob ich eine Idee für Sie habe. Sind alle Versicherungen bei ein und der gleichen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen worden und haben Sie schon alle Anfragen der Versicherung beantwortet?
Ansonsten, verweise ich auf meinem Beitrag vom 13.04.2020 und es sollte heißen: Währt (Wehret) den Anfängen.
Viele Grüße r. kühle

Breidenstein, Hans Georg

Liebe Mitglieder im DVG, liebe Foristen, liebe Forumsverantwortliche,

als mehrjähriges Mitglied im DVG bin ich – natürlich – auch ein Betroffener und Zahler!

Trotz Rentnerdasein habe ich nicht die Zeit und Lust täglich oder zumindest regelmäßig das Forum aufzusuchen um zu sehen, ob irgenjemand in den letzten Tagen / Wochen irgendetwas Interessantes gepostet oder angefragt hat, ganz zu schweigen davon, zu überprüfen, ob irgend ein Teilnehmer evtl. auf einen Beitrag von mir geantwortet hat.
Da ich ein Forum mehr als Wissensbasis und -vermittlung sehe (im Gegensatz zu Leserbriefen in Foren von Zeitungen), würde ich begrüßen, wenn das Forum eine Struktur bekommen könnte. Als meiner Meinung nach gutes Beispiel möchte ich auf https://forum.electronicwerkstatt.de/phpBB/ verweisen.
Mir ist sehr wohl bekannt, dass ein Forum in einer derartigen Struktur relativ aufwendig zu pflegen ist. Ich wäre deshalb auch bereit für eine professionelle Umsetzung einen gewissen finanziellen Beitrag zu leisten (z. B. einen um einige € erhöhten Mitgliedsbeitrag, was bei der Anzahl unserer Mitglieder schon einen nennenswerten Betrag ergäbe).
Wie sind die Meinungen dazu (der derzeitigen Forumsveranwortlichen, der Vorstandschaft, der Mitglieder)?
Beste Grüßen – und bleibt gesund!
Hans Georg Breidenstein

dat is juud, Herr Breidenstein, voll Ihrer Meinung – sind wir schon zu zweit . . .
hilft’s was?
LG Fredo

Hans Georg Breidenstein

Hallo Fredo, ja ich hoffe ich habe eine Diskussion zu einer eventuellen Umsetzung angestossen. Kann sicher nicht von heute auf morgen passieren, zumal es (bekanntermaßen) gewisse Umbrüche im Verein gibt, die zuerst umgesetzt werden müssen – was in “Corona-Zeiten” nicht einfacher wird.
Aber Vorschläge zu einer eventuellen Verbesserung kann man ja immer machen, da ich befürchte, dass die Politik nicht so schnell reagiert, dass die Aktivitäten des Vereins zwischenzeitlich überflüssig werden würden.
Beste Grüße HGB

Liebe Mitbetroffene,
wegen der neuen Berechnung der angeblichen (die uns die Versicherungen mit Duldung der Politik) Krankenkassenberechnung, die über die Jahreswende von der Politik zugesprochen wurde;
was bitte, spielt das überhaupt für eine Rolle -ob die nun 3, 6 oder 8 Monate früher oder später zurückgezahlt oder auch verrechnet wird? Seit Ihr am verhungern? Es wird doch hier im Forum, überflüssig und unnütz darüber berichtet! (?)
Wir dürfen auf keinen Fall vergessen, dass der ganze Betrag (bei Kapitallebensversicherungen als angebliche Direktversicherung und angebliche betriebliche Altervorsorge) rechtswidrig von den Krankenversicherungen erhoben wird!

Daher suche ich Mitstreiter, die ihre Kapitallebensversicherung bzw. ihren Sparertrag noch nicht ausgezahlt bekommen haben! Also demnächst erst ausbezahlt bekommen, vielleicht auch schon ein Glückwunschschreiben für das lange sparen vo ihrer Versicherung erhalten haben …. Für eine erste Kontaktaufnahme, bitte ich diejenigen, die davon betroffen sind, mich unter 0175 – 617 66 66 anzurufen.
Währt den Anfangen und bleibt gesund
MfG r. kühle

Guten Tag, Herr Kühle, bitte entschuldigen Sie, dass ich schon wieder mit dem Freibetrag gekommen bin, ich habe Ihren Beitrag gerade erst gelesen, und dass Sie genervt sind. Für mich ist das aber keine Frage der Verarmung, sondern schlicht eine rechtliche. Mit freundlichen Grüßen.

Regionalgruppe Pfalz

Gestern jährte sich unsere großangelegte Podiumsdiskussion, in Berlin (Urania). Die medienträchtige Veranstaltung, zum Teil auch ausgelöst, durch die Radfernfahrt unseres Mitglieds Rudi Birkmeyer, aus der Pfalz direkt in den Veranstaltungssaal. Diese Aktion war ein wesentlicher Baustein um wenigstens den sehr, sehr bescheidenen Grundfreibetrag durchzusetzen!
Aber dies war nur ein kleiner Etappensieg – wir kämpfen bis zum Gesamtsieg!

Unter dem nachfolgenden Link ist nochmals die Reportage vom ZDF „Frontal 21“ zu sehen, die das Team um Ingo Dell von der Veranstaltung erstellt hat: https://www.youtube.com/watch?v=F4MZB-dVdkE&feature=share&fbclid=IwAR33JeuucdpgrEoBw-6rf9a3HR6tZApfO27A0RvU8sKE4D2v56Vr4LjEzZ0

Hans-Michael Wilcke

zu Betriebsrentenfreibetragsgesetz,
heute, Schreiben vom 03.04.2020. hat die hkk, nach nochmaliger Zahlungserinnerung mit Mahngebühren und Säumniszuschlag und
nach erneutem Widerspruch, gesetzeskonform gehandelt:
[….] Ihr monatlicher Beitrag in Höhe von xxx,xx Euro wird, sofern Ihre Versorgungsbezüge vom Betriebsrentenfreibetragsgesetz
betroffen sind, um 23,87 Euro reduziert.
Vorbehaltlich der Profung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den reduzierten Betrag in Höhe von
XXX,XXEuro unter Angabe der hKK-Mitgliedsnummer Lxxxxxxxxx zu zahlen.
Bitte überweisen Sie den Betrag jeweils zur Fälligkeit, 15. des Folgemonats.

Die geforderten Säumniszuschläge und Mahngebühren sind von Ihnen nicht zu zahlen.[….]

Es geht doch. Handle recht, dann bekommst Du Recht.
Schauen wir, wie es weiter geht auch in Zeiten des Coronavampirs
Mit bergfestem Glückauf
Hans-Michael Wilcke

Hallo Herr Müller

Im Rahmen einer umfangreichen Recherche bin ich hier auf Ihren Kommentar gestoßen.
Sie haben Ihren Protest sehr talentiert richtig adressiert. Gleichermaßen erkennen Sie die Interessenkonflikte, die nach meiner Meinung für IG-Metall eine ähnliche Dimension wie die „Neue-Heimat“ oder „Coop-Skandale“ erreichen können. Herr Karch war zum Beispiel lange Zeit zugleich Chef der AbA, der Metallrente (60% Allianz) und Berater der Frau Nahles, wie er es selbst einmal stolz veröffentlichte. Wenn Sie also die Politik in die Knie zwingen wollen, dann müssen Sie einer Lobby ordentlich „in die Weichteile treten“, um es mal salopp zu sagen – und ich bin sicher das geht!

Seit vielen Jahren beschäftige ich mich mit perfiden Manipulationen in der Finanzbranche und war selber in der neutralen Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge tätig. Unter anderem begleitete ich mit spezialisierten Anwaltskanzleien erfolgreich Immobilienfonds-Rückabwicklungen. Als Commander einer Vergleichsverhandlung erreichten wir in einem Fall einen Rekord-Vergleich unter hunderte Fällen. Zudem verhandelte ich viele Jahre erfolgreich für Verbraucher und Unternehmen mit Banken und arbeitet an einer Rechtsentwicklung zum § 6 Preisangabenverordnung, Kredite über Vernetzung von Anwälten, Professoren und durch rechtliche Auseinandersetzungen mit. Inzwischen sind diese Anforderungen zu Kombi-Krediten in deutsches Gesetz gefasst.

Es wird viel geklagt aber es wird auch falsch geklagt. Diese Auffassung habe ich sofort nach Kenntnis dieses Protestes vertreten und stehe längst nicht alleine da. Diese Meinung wird auch von einer Reihe von hochqualifizierten Fachanwälten vertreten, welche über eine ausgesprochene Expertise mit entsprechenden Studiengängen bzw. Diplome verfügen. Diese Meinungen sind auch veröffentlicht, jedoch nicht in Magazinen, die jeder liest. Inzwischen gibt es sogar BGH-Urteile, auf die man sich je nach Zielrichtung und Fallkonstellation beziehen kann.

Kooperation macht erfolgreich: Wenn Sie mir helfen noch mehr Einblick in die IG-Metall-Renten-Kampagne zu gewinnen, dann kann ich Ihnen helfen dem Yammer-Tool ein paar „richtig scharfe Krallen“ zu verpassen. Inzwischen habe ich die Metall-Rente im Sinne eines Investments methodisch durchgerechnet. Die Erkenntnisse sind hoch interessant und politisch relevant. Ein junger Manager, der mir die Daten zur Verfügung gestellt hat, hat mit erlaubt damit zu öffentlich arbeiten. Im Übrigen ist er nicht einmal vom Doppelbeitrag betroffen, weil er privat versichert ist. Manchmal kommt Hilfe aus einer Ecke, aus der man es nicht vermutet.

Ihre Gruppe hat einen exklusiven Vorteil: Sie sind wahrscheinlich aktive Arbeitnehmer. Dadurch hat diese Gruppe nach meiner Meinung ein besonderes Potential, zivilrechtlich erfolgreich zu sein. Wenn man bereits in Rente ist und sich jahrelang an der Krankenkasse fest beißt, dann laufen wahrscheinlich reihenweise zivilrechtliche Verjährungsfristen ab. Wenn Sie sich mit mir austauschen wollen, dann schreiben Sie mich einfach an: https://www.dirk.feldhinkel@online.de
Ich werde Ihnen garantiert persönlich antworten.

Mit besten Grüßen
Dirk Feldhinkel

Ich bin 69 Jahre und hatte mit 65 Jahren eine Direktversicherung um 100.000 € ausgezahlt erhalten. Ich habe dann zusätzlich zur Rente weitergearbeitet und weiterhin den Höchstsatz zur Krankenversicherung gezahlt. Oben drauf musste ich auch noch den Zuschuss der Rentenversicherung von 200 € mtl. an die Krankenkasse auskehren. Das war schon ziemlich ärgerlich, weil mir dies vorher niemand gesagt hatte. Seit 1.4. habe ich die zusätzliche Tätigkeit beendet und beziehe nur noch Altersrente.
Da ich einige Jahre privat krankenversichert war, aber im Zuge eines Arbeitsplatzwechsels vor 17 Jahren wieder beitragspflichtig wurde, konnte ich als freiwillig versichertes Mitglied zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Aber ich erfülle nicht die Voraussetzungen um in den Genuss der Krankenversicherung der Rentner zu kommen. Also muss ich mich als Rentner auch freiwillig versichern. Hier zählt ja jetzt alles mit bei der Beitragsbemessung.
Die Neuberechnung der Krankenkasse liegt jetzt vor. Dabei stelle ich fest, dass nicht berücksichtigt wurde, dass seit 1.1.2020 die ersten 159,25 € der Kapitalisierung der Direktversicherung mtl. beitragsfrei sind.
Ich habe jetzt mal gegoogelt, ob das seine Richtigkeit hat und bin darauf gestoßen, dass freiwillig Versicherte den Freibetrag von monatlich 159,25 € möglicherweise nicht erhalten.
Aus der Veröffentlichung der Bundesregierung geht das nicht so hervor. Wer kann mir hier helfen, was richtig ist. Falls freiwillig Versicherte den Freibetrag wirklich nicht erhalten, halte ich dies für eine weitere gravierende Ungleichbehandlung der Direktversicherungsgeschädigten sogenannter Altverträge.
Ich darf mich im Voraus bedanken.