Geteiltes Leid,
ist halbes Leid

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Beiträge (3611)

https://www.achgut.com/artikel/angelas_herrschaft_in_drei_akten

Wenn ich das lese, muss ich feststellen, das für alles und jedes Sinnige oder Unsinnige immer ausreichend Geld vorhanden war oder ist.

Die verhältnismäßig geringe Forderung des DVG wird aber von den Politikdarstellern immer vom Tisch gewischt. Wahrscheinlich besonders jetzt, wo das System bewusst an die Wand gefahren wird.

Wer glaubt, dass sich daran in der Zukunft was ändern wird, insbesondere wenn sich der DVG jetzt zurückhält, der glaubt sicher auch, dass der Mond ein Käsekuchen ist..

Beste Grüße
Reinhard Bayer

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/deutschland-gibt-300-millionen-euro-fuer-anti-corona-kampf/

Und schwups hat der deutsche Zahlmichel schon wieder 300 Mio. hergezaubert.

Bin gespannt wann die deutschen “Schlafschafe” endlich kapieren was in diesem Merkelland los ist.
Und wer das bezahlt dürfte auch allen klar sein. Die Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe wird bereits im Bundestag geprüft.
Siehe:
https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD-4-041-20-pdf-data.pdf

Beste Grüße
Reinhard Bayer

Guten Tag Frau Sauerland,

bzgl. Ihres „Hilferufs“ hinsichtlich des Umgangs der TK mit dem seit 01-01-2020 geltenden Freibetrag verweise ich auf Forumsbeiträge bzgl. Erfahrungen mit der TK und auch auf andere Forumsbeiträge zum gleichen Thema mit anderen Krankenkassen.
Über meine TK-Erfahrungen habe ich im Forum berichtet (vgl. meine Beiträge vom 29-03, 03-03 und 25-02-2020).
Der Aufbau des Forumsbeiträge erfordert es allerdings, sich durch die mittlerweile vielen Beiträge nach unten (zeitlich rückwärts) durchzuarbeiten.

Auf Ihre Frage „Was mache ich nun?“ kann ich aus meiner Sicht und mit meinen Erfahrungen nur raten: In jedem Falle IMMER WIEDER Widerspruch (ggf. nur mit dem Verweis auf die vorangegangenen Widersprüche) einzulegen und hartnäckig zu bleiben.
Auch kann es lohnend sein, sich mal anwaltlich beraten zu lassen (falls nicht schon geschehen), um ein Gefühl für die rechtliche Einordnung und mögliche Kosten eines erstinstanzlichen Rechtsstreits vor dem Sozialgericht zu bekommen.

Ich weiß, es ist nicht einfach, sich auf eine solche Auseinandersetzung einzulassen. Aber, um etwas zu erreichen, ist zu lernen und anzunehmen, etwas auszuhalten und sich letztendlich entsprechend zielgerichtet immer wieder zu engagieren.
Ich war damit (auch mit Kompromissen) letztendlich stets erfolgreich.

Bzgl. des Freibetrages gilt, daß wenn er – wie in Ihrem Fall – bereits durch die erste Versicherung komplett aufgebraucht ist, für weitere Versicherungen KEIN Freibetrag mehr zur Verfügung steht / anrechenbar ist.
So ist das Gesetz.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen in ein wenig weiterhelfen.

Gruß
Werner

Sehr geehrte Frau Sauerland,
in diesem Fall wäre vielleicht wichtig, ob ich eine Idee für Sie habe. Sind alle Versicherungen bei ein und der gleichen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen worden und haben Sie schon alle Anfragen der Versicherung beantwortet?
Ansonsten, verweise ich auf meinem Beitrag vom 13.04.2020 und es sollte heißen: Währt (Wehret) den Anfängen.
Viele Grüße r. kühle

Dorothee Sauerland

Guten Tag, Werner,

ja, vielen Dank. Ich habe inzwischen die KK zum 1.7. gewechselt und die Zahlungen an die TK bis dahin eingestellt. Ich bin gespannt, ob ich meinen zu viel gezahlten Beitrag, es handelt sich um ca. 75 Euro, tatsächlich unaufgefordert zurück erhalten werde. Auf jeden Fall fordert die TK mich nicht länger auf, den Zusatzbeitrag zu zahlen.
Was eine mögliche Klage betrifft, so frage ich mich, ob die nicht mehr Sinn macht, wenn man im VdK ist. Dort gibt es möglicherweise Rechtsbeistand in der doch recht komplizierten Materie.
Allerdings existiert doch auch längst ein BGH-Urteil zu der nachträglichen Doppelverbeitragung, was macht es da noch für Sinn, sich einzeln in einen langen und teuren und dadurch ja irgendwie auch vermutlich aussichtslosenRechtsstreit zu stürzen? Das ist keine rhetorische Frage, ich bin wirklich an einer Antwort interessiert. Oder meinten Sie etwa eine Klage gegen die derzeitige Beitragsforderungen der KK, die den Freibetrag (noch) nicht berücksichtigen? Eine solche Klage wäre ja in Kürze obsolet. Die Mühe kann man sich in der Tat sparen.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Sauerland

Moin
Wie wird eine Versicherung (Ag/An) von der Allianz (Allianz Direktvers. Klassik) versteuert wenn man nur 4 Jahre eingezahlt und wegen Jobwechsel diese gekündigt hat? Der Auszahlungsbetrag beläuft sich auf 1583,67€ und dann steht da noch was von 19,31 Bewertungsreserven die in dem Auszahlungsbetrag enthalten sind.
Dankbar für Antworten.

Dazu gibt es einen ausführlichen Blog-Beitrag auf der Homepage des DVG: https://dvg-ev.org/2020/02/kein-freibetrag-fuer-freiwillig-gkv-versicherte-betriebsrentner/

Hallo Anw24,
die Nichtberücksichtigung des § 226 II SGB V für freiwillig Krankenversicherte ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz – § 240 SGB V – aber aus ständigen Stellungnahmen des Spitzenverbandes der GKV- z.B. v. 28.11.18 § 3 Ziff.4 – durch Inkrafttreten des GKV-BRG auch nicht aufgehoben worden. Habe ich gerichtlich angegriffen. Entscheidungen noch offen.
JS

Hallo, Anwa24
auf die Nachfrage, ob eine Klage erfolgreich sein wird, kann ich keine Garantie abgeben; allerdings besteht rechtlich ein Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze. darübe ist bisher nichts entschieden worden.
Bei Interesse – mail schicken- .
Gruß
JS

Hallo Pit,
die Versteuerung desBetrages hängt vom Durchführungsweg des bAV-Vertrages ab- § 19 oder § 22 EStG.
Gruß
JS

Danke für die Verlinkung.
Das ganze verstehe ich da nicht wirklich. Dieser Freibetrag von 159.xx€/Monat gilt doch nur wenn man schon Rentner ist oder verstehe ich das falsch? Wenn nicht dann sind meine 1583,xx€ ja scheinbar Steuerfrei oder?

Der Freibetrag beträgt 159,25 Euro. Steuer und Krankenversicherung sind zwei paar Stiefel

Lieber Jürgen Schmitz.
Herzlichen Dank für deine Antwort.
Inzwischen liegt bei mir auch eine Stellungnahme der Barmer vor, dass man mir den Freibetrag deshalb nicht gewährt, weil er freiwillig Versicherten nicht zusteht. Soll ich deiner Meinung nach Rechtsmittel einlegen und auch klagen? Vor diesem Hintergrund interessiert mich natürlich auch der Ausgang deiner Klage.
Ferner lehnt die Barmer auch ab, meine Rente mit 14 statt mit 14,6 % zu verbeitragen. Die Begründung ist mehr pauschal. Kennst du dich da auch aus oder jemand anderes im Forum? Ich hatte im Forum gelesen, dass jemand genau dieses Problem auch mit der TK hatte. Ich habe so den Eindruck, dass für freiwillig Versicherte nichts gilt, was für andere gilt.

Lieber Jürgen Schmitz.
Gern bin ich an einem Austausch wegen einer Klage interessiert.
Ich finde nur deine Mailadresse nicht. Deshalb hier mal meine Mailadresse:
hewabie@web.de
Schick mir bitte eine Kontaktmail. Ich melde mich dann.
Danke im Voraus.

Hans Georg Breidenstein

Hallo Fredo, ja ich hoffe ich habe eine Diskussion zu einer eventuellen Umsetzung angestossen. Kann sicher nicht von heute auf morgen passieren, zumal es (bekanntermaßen) gewisse Umbrüche im Verein gibt, die zuerst umgesetzt werden müssen – was in “Corona-Zeiten” nicht einfacher wird.
Aber Vorschläge zu einer eventuellen Verbesserung kann man ja immer machen, da ich befürchte, dass die Politik nicht so schnell reagiert, dass die Aktivitäten des Vereins zwischenzeitlich überflüssig werden würden.
Beste Grüße HGB