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Beiträge (3805)

Grundrente vs. Direktversicherung

Der Vorsorgesparer ist der Dumme. Jeder spürt inzwischen, dass hier was nicht stimmt. Bundesarbeitsminister Heil möchte die Arbeitslebensleistung gewürdigt wissen.
Mit dem Vorstoß zur Grundrente wird der Widerspruch im „Geben und Nehmen“ zugespitzt sichtbar. Heil konzentriert sich auf das „Geben“ und sieht nicht die Ungerechtigkeit im „Nehmen“.

Es geht nur noch um Posten und Zuständigkeiten.
Das Thema ist aktueller denn je. Warum? Auf der einen Seite gibt die Politik in Form der Grundrente und auf der anderen Seite nimmt die Politik von den Erträgen der Direktversicherung.

Worin besteht der Unterschied?
Die Grundrente wurde „nicht ins verdienen gebracht und wird politisch herausgereicht“. Die Direktversicherung hat der Rentner “persönlich angespart, somit ins verdienen gebracht” und wird politisch gekürzt.

Sicher polemisch überspitzt dargestellt, trifft es den Kern.

Wie reagiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales?

Zitat: „Leider muss ich darauf hinweisen, dass ich mich nicht zu solchen Themen äußern kann, die innerhalb der Bundesregierung nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegen.“

Ok., wer ist der BM im BMAS? Welches Ministerium ist für die politische Ausgestaltung der Grundrente verantwortlich?

Wie soll die Grundrente refinanziert werden?
Woher kommen die Zuflüsse für das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz?

Genau so ist es , aber ich habe auch den Glauben komplett verloren und jetzt wo die Krankenkasse nach staatlichen Hilfen schreien wir dich fur uns nichts aber gar nichts mehr ändern. Wir können jetzt nur auf die nächsten Bundestagswahl hinarbeiten .Die SPD ist fur uns verloren da sie nicht in der nächsten Bundesregierung beteiligte sein wird. Man sollte sich auf die Grünen konzentrieren und diese viel mehr mit einbeziehen!!
Volkmar Klemm

Hallo Herr Klemm,
denken Sie tatsächlich, das sich die Grünen für uns einsetzen werden?
Die Gelegenheit war im letzten Jahr doch vorhanden.
Die SPD und die Grünen haben diese Enteignung doch erfunden und installiert, die CDU/CSU stand schmiere und hat aufgepasst.
Wenn nun doch eine dieser Parteien von uns wieder gewählt wird, was ich schon befürchte, dürfen wir uns nicht wundern, das man uns nur noch verlacht.
freundliche Grüße

Hallo zusammen,

die einzige Partei, die mir im Augenblick wählbar erscheint sind die Freien Wähler. In Bayern hat sich Hubert Aiwanger eindeutig gegen die Ungerechtigkeit bei den KV/PV – Beiträgen ausgesprochen und eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, auf die politisch auch reagiert wurde. Wenn wir die FW bundesweit auf über 5 % bekommen, hätte dies einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen im Bundestag.

Vielleicht könnte man die FW auch zur Aufstellung von geeigneten Wahlkreis – Direktkandidaten bewegen und somit den Druck auf die etablierten Parteien erhöhen. Ich halte es für durchaus realistisch, dass die FW mit einem geeigneten Kandidaten ein oder mehrere Direktmandate gewinnen. In unserem Landkreis haben die FW bei der letzten Landratswahl den Kandidaten der CSU mit ca. 80 / 20 % abgestraft, weiter so.

Warum gründet der DVG eigentlich keine eingene Partei ? Damit könnte man im Wahlkampf doch kostenlose Werbeminuten und damit mehr Aufmerksamkeit in den Medien bekommen – meine Unterstützung habt Ihr auf jeden Fall.

Hallo Herr Klemm, wie kann man die Grünen wählen wollen. Diese Partei hat das Gesetz mit eingeführt bzw. dafür gestimmt. Diese Parteien SPD, Grüne kann man nicht wählen. Auch die CDU, CSU, die es 2005 hätten ändern können, sind nicht zu wählen. M. Junghanns

SPD und Grünen mit CDU und CSU haben es 2004 eingeführt…. Für mich gibt es nur noch eins…. Bei allen Wahlen keine SPD, Grüne, CDU und CSU mehr wählen… man kann wählen FDP bzw. die Linke oder auch die Freien Wähler (Aiwanger)!

Guten Tag Frau Sauerland,

ich mache aus meiner Antwort auf Ihre neu gestellte Frage vom 12-05-2020 einen neuen Forumsbeitrag. Das erspart das Durchsuchen des Forums nach dem Ursprungsbeitrag mit den zugehörigen Antworten.

Das Thema der Doppelverbeitragung ist aus jetziger Sicht seitens der Gerichte (bis einschl. BGH) „abgearbeitet und damit abgeschlossen“. Dbzgl. neue Klagen werden bereits in der ersten Instanz mit sogenannten Mutwillsgebühren belegt und idR. als unzulässig ab- / zurückgewiesen.
Ich selbst habe nach Einarbeitung in das Thema und einer Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt davon Abstand genommen und NICHT gegen die Doppelverbeitragung geklagt. Eine Konsequenz daraus war aber auch, der TK KEINE Einzugsermächtigung zu geben und die eingeforderten Beiträge per Dauerauftrag zu überweisen. Wie richtig das war, hat sich beim Thema Betriebsrentenfreibetragsgesetz gezeigt, wo ich das Heft des Handelns in der Hand behalten konnte.

Meine Anregung einer anwaltlichen Beratung bezog sich somit auf die Ignoranz der Krankenkassen hinsichtlich des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes und damit der dbzgl. unrechtmäßigen Zahlungsforderungen der Krankenkassen. Ich für meine Person hätte es in der Form durchgezogen, daß nicht ich, sondern die TK hätte gegen mich wegen „unvollständiger“ Zahlungen klagen müssen. Das hat sich ja für mich erledigt (vgl. meine Berichte hierzu).
Sie haben eine andere Konsequenz gezogen. Gut so und ok. Ich denke, daß Ihre neue Krankenkasse von Beginn an den Freibetrag bei den Beitragszahlungen berücksichtigt.

Aufgrund des Verhaltens der TK habe ich auch schon über einen Krankenkassenwechsel nachgedacht. Deshalb frage ich nach, zu welcher Krankenkasse Sie nun zum 01-07-2020 wechseln?
Für Ihre ggf. dbzgl. Antwort sage ich bereits vorab DANKE.

Ich hoffe, ich konnte nochmals ausreichend antworten.

Gruß
Werner

Liebe Forummitglieder, lieber Werner,
sehr geehrte Damen und Herren,

manche Forumbeiträge stimmen mich nachträglich. Gerne möchte ich versuchen kurz Stellung zu beziehen und vielleicht hilft es den strittigen Sachverhalt aufzuhellen.
1. Bei dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz beträgt der monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Das ist kein Erfolg der Politik. Das ist eine Missachtung der Lebensleistung aller derjenigen, die den Wohlstand der Gesellschaft haben erst ermöglichen lassen. Ein Vertrauen in die Politik hat sich nicht bewährt. Die Zustimmung der Politik für Verständnis in der Sache ist nur Rhetorik.
2. Das Thema Doppelverbeitragung für Direktversicherungen ist durchprozessiert. Null Chance in der Art und Weise der stetig wiederholbaren und bekannten Begründungen. Mir sind keine neuen Argumente bekannt. Anders sieht es aus bei freiwillig gesetzlich Versicherten. Aber das ist ein anderes Thema.
3. Warum gegen die TK klagen? Allein der Gedanke ist Verschwendung von Lebenszeit. Die TK setzt administrativ die Gesetzeslage mit den vereinbarten Terminen um und verhält sich hierbei vollkommen korrekt.
Auszug aus einem Brief u.a. zu diesem Punkt:

“Zu Ihrem Hinweis bezüglich des Freibetrages aus Versorgungsbezügen müssen wir Sie noch um Geduld bitten. Die erforderlichen Änderungen im maschinellen Zahlstellenverfahren wer­ den voraussichtlich zum 01.10.2020 bei allen Beteiligten (Krankenkassen, Zahlstellen, Soft­warehersteller) umgesetzt. Sie erhalten hierbei ebenfalls unaufgefordert von uns bis dahin evtl. zu viel bezahlte Beiträge zurück.”

Korrekte Antwort. Wo ist das Problem? Keine Krankenkasse wird Geld zurückhalten. Freuen Sie sich über eine Zuwendung im Oktober.

4. Im Gegensatz zur Direktversicherung wurde das Thema KV für “freiwillig gesetzlich Versicherte” noch nicht in der Ausführlichkeit beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. Obwohl “noch” gesetzlich versichert wird heute schon an der Begründung der Klageschrift gearbeitet. Hierbei stehen nicht verbrauchte, neue sachbezogene Argumente im Vordergrund. Die Politik konnte bis jetzt (Stand letzter Woche) die sachlich vorgetragenen Argumente nicht entkräften. Eine Partei lässt hierzu ein Gutachten erarbeiten.

Regionalgruppe Pfalz

Ist dies nicht eine schöne Anerkennung? (Eine Email von heute Früh):

Lieber Rudi,

Dein Kampf gegen die ‚Doppelverbeitragung‘ der Betriebsrenten ab 2004, hat sich jetzt auch für mich ausgezahlt.

Ich danke Dir ganz herzlich – auch im Namen einiger Aniliner – für Dein großes Bemühen !

159,32 Euro sind ab dem 1.1.2020 freigestellt vom Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das macht bei mir 24,37 Euro / Monat mehr an meiner Netto-Betriebsrente aus.

Ich war in der BASF einige Jahrzehnte beschäftigt und bekam in der letzten Woche diese Information in einem Postbrief, von der Abrechnung. Es erfolgte die Nachzahlung für die 3 Monate – Januar, Februar und März 2020 -.

Zukünftig wird jeder Betriebsrentner jeden Monat mehr Netto haben. Bei mir sind es -wie oben steht, 24,37 Euro 💶.

Anmerkung: ich habe recherchiert, dass nicht bei jedem Betriebsrentner der Erstattungsbetrag gleich hoch ist. Das kommt auf die Krankenkasse an, welchen Zusatzbeitrag sie von dem gesetzlichen Versicherten erhebt.

Ich bin bei der TK versichert und bekam diesen oben genannten Betrag zurück.

Die BKK der BASF Vortisnova, verlangt einen höheren Zusatzbeitrag (16 %). Daher ist jetzt bei diesen Betriebsrentnern, die Rückerstattung höher.

Mit herzlichen Grüßen aus Ludwigshafen am Rhein

W. K.

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Ein anderer Mitarbeiter der BASF hat mir berichtet, dass er vor einigen Jahren, eine Interessengemeinschaft für die Betroffenen im Stammwerk Ludwigshafen gründen wollte, um gegen das Unrecht anzugehen, und diesbezüglich die Geschäftsleitung angeschrieben! Er bekam Antwort aus der Rechtsabteilung mit der Anweisung: „Keine Aktionen zu der DV Thematik im Zusammenhang mit dem Konzernnamen.“ Wohl eigentlich mehr als verständlich – die werkseigenen BKK‘s der Konzerne – kassieren ja kräftig, bei dem staatlichen Betrug, mit!

Hallo Herr Bühler,
wenn sich die betrogenen Direktversicherten mit Verträgen von vor 2004 die rückwirkende Entschädigung jetzt abschminken sollen, dann kann sich der Verein DVG eigentlich auch auflösen.
Schließlich handelt es sich hier um einen staatlich organisierten Betrug, der nach wie vor als ungesühnte Schandtat im Raum steht – einer der Hauptgründe, warum der Verein DVG gegründet wurde.
Kurzfristig könnten aber noch andere Probleme auf uns zukommen:
An die Rückzahlung der überhöhten Beitrage, die nach der bisher nicht berücksichtigten Freibetragsregelung von den Krankenkassen eingezogen werden, glaube ich erst, wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Was alles auf den Prüfstand kommt, wenn die Verwerfungen durch die Corona-Maßnahmen zutage treten, weiß noch niemand. Mit welch hinterhältigen Gesetzen sich der Staat Geld beschafft, das wissen wir alle noch von 2004.
Was bleibt, ist eine Möglichkeit zu finden, ALLE Arbeitnehmer vor den Tücken der betrieblichen Altersvorsorge zu warnen, lange bevor diese in Rente gehen und im Idealfall gleich am Beginn des Berufslebens.

Viele Grüße und bleibt alle gesund.
Eugen Dinkel

Dorothee Sauerland

Guten Tag, Werner,

ja, vielen Dank. Ich habe inzwischen die KK zum 1.7. gewechselt und die Zahlungen an die TK bis dahin eingestellt. Ich bin gespannt, ob ich meinen zu viel gezahlten Beitrag, es handelt sich um ca. 75 Euro, tatsächlich unaufgefordert zurück erhalten werde. Auf jeden Fall fordert die TK mich nicht länger auf, den Zusatzbeitrag zu zahlen.
Was eine mögliche Klage betrifft, so frage ich mich, ob die nicht mehr Sinn macht, wenn man im VdK ist. Dort gibt es möglicherweise Rechtsbeistand in der doch recht komplizierten Materie.
Allerdings existiert doch auch längst ein BGH-Urteil zu der nachträglichen Doppelverbeitragung, was macht es da noch für Sinn, sich einzeln in einen langen und teuren und dadurch ja irgendwie auch vermutlich aussichtslosenRechtsstreit zu stürzen? Das ist keine rhetorische Frage, ich bin wirklich an einer Antwort interessiert. Oder meinten Sie etwa eine Klage gegen die derzeitige Beitragsforderungen der KK, die den Freibetrag (noch) nicht berücksichtigen? Eine solche Klage wäre ja in Kürze obsolet. Die Mühe kann man sich in der Tat sparen.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Sauerland