Über uns

Wer wir sind

Im Oktober 2015 gründete sich der Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ – kurz DVG – um die Interessen derjenigen, die von der Doppelverbeitragung ihrer Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge betroffen sind, wirkungsvoll zu vertreten.

Aus 40 sind mittlerweile annähernd 3000 Mitglieder geworden.

Und fast täglich erreichen uns Anfragen von Betroffenen, deren Verträge nun zur Auszahlung kommen und die erst jetzt von der ungerechtfertigten Zahlung der Sozialabgaben an die Krankenkassen erfahren.

Etwa 20 % Verlust auf das angesparte Kapital sind empörend und stehen in krassem Gegensatz zur politischen Propaganda, die eine betriebliche Altersvorsorge angeblich attraktiv machen soll.

Wer wir sind

Wir verschaffen uns Gehör in Politik und Medien. Mit Demos und öffentlichen Auftritten sowie Info-Veranstaltungen haben wir die Öffentlichkeit wachgerüttelt; überall in Deutschland ist der DVG mit seinen Regionalgruppen vertreten.

Wir haben es geschafft, dass die schwarz-rote Koalition zum 1. Januar 2020 einen Freibetrag von damals 159,25 € eingeführt hat. Der ist im Jahr 2026 auf über 197 € gestiegen. Erst ab diesem Betrag werden Direktversicherungen und Betriebsrenten voll verbeitragt. Bei Sozialgerichten ist der DVG inzwischen als Vertretung zugelassen. Dem Treiben von Sozialgerichten, bei Klagen eine sogenannte „Mutwillgebühr“ zu verlangen, haben wir Einhalt geboten. Und wir hindern die Krankenkassen daran, dass sie Betroffene von Widersprüchen gegen die Bescheide abbringen. Nicht zuletzt warnen wir auch junge Menschen, damit sie nicht in die „stille Falle“ der betrieblichen Altersvorsorge zu tappen und um mehr als 20% ihres Kapitals enteignet werden.

Forderungen

Finanzielle Entschädigung der Betroffenen

Obwohl seit der Einführung der vollen Beitragspflicht für Auszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge (einmalige Zahlungen wie aus Direktversicherungsverträgen oder monatliche Zahlungen aus Betriebsrenten) nunmehr über 20 Jahre vergangen sind, trifft die Beitragspflicht Monat für Monat noch immer unvorbereitet auf erstmalige Empfänger der Auszahlung. Bis zu der Gesetzesänderung hatten die Versicherten jahrzehntelang darauf vertrauen dürfen, dass Kapitalauszahlungen beitragsfrei oder allenfalls mit dem halben Beitragssatz -wie bei Betriebsrenten – belastet sind. Basierend auf dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (aus Art. 20 Abs. 3 GG) müssen sich Bürger darauf verlassen können, dass nicht rückwirkend in ihre Rechtspositionen eingegriffen wird.

Dies gilt umso mehr, wenn einmal getroffene Dispositionen wegen zeitlicher Nähe zum Ende des Erwerbslebens nicht mehr rückgängig gemacht oder korrigiert werden können, beispielsweise eine Hypothekenabzahlung. Noch schwerer wiegt dabei der Umstand, dass bei dieser Rechtsänderung keine Übergangsregelungen galten, so dass ältere Versicherte überhaupt keine Möglichkeit hatten, die für sie unvorhersehbaren finanziellen Einbußen zu kompensieren.

In der betrieblichen Altersvorsorge haben Versicherte mehrheitlich eigenverantwortlich für ihr Alter und ihre Familien vorgesorgt und größtenteils die Beiträge aus eigenen Mitteln entrichtet. Auf das angesparte Kapital muss nun der volle Versicherungssatz (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil) bezahlt werden, sogar wenn das eingezahlte Kapital bereits im Erwerbsleben „verbeitragt“ worden ist

Etliche Betroffene haben ihre Beitragszahlung bereits abgeschlossen, viele zahlen aber derzeit ihre monatlichen Beiträge. Für alle Betroffenen fordern wir, wie oben begründet, eine unbürokratische und pauschale Entschädigung.

Stand: 2026

Aufgaben

Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten

kämpft für seine Mitglieder, engagiert sich für den Verbraucherschutz, organisiert Demos und Info-Veranstaltungen sowie andere Aktionen gegen das Unrecht der Mehrfachverbeitragung und versucht, die Politik in unserem Sinn zu beeinflussen. Die bundesweit organisierten Regionalgruppen stärken die Solidarität und fördern die Vernetzung.