Geteiltes Leid,
ist halbes Leid
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Sozialwahlen Aufruf!
wie bereits mitgeteilt kenne ich kein “Schwein” aus der Wählerliste.
Hätte mich unwissentlich vielleicht wegen dem Namen für die Verdi Liste entschlossen.
Die IGM und DGB-Listen auf keinen Fall, da ich die IGM Metallrente mitsamt dem DGB und der Allianz Lobby auf der Abschussliste als Täter selbst mit 3 DV’s durchlebt habe mit Abschluss nach 2005.
Da ich aber wirklich niemand davon kenne der unsere Interessen hier einbringen würde habe ich zumindest die Liste weggeworfen um nicht noch die eigenen “Schlächter” so wie die IGM-Liste zu wählen.
Nicht wählen ist nicht gut, aber immer noch besser als unwissentlich die eigenen Schlächter nochmals ausversehen aus Unkenntnis wieder zu wählen.
Ich wünsche allen Mitstreitern eine goldene Hand richtig zu wählen sofern Wissen und Können aus der Wählerliste bekannt ist.
Wenn der Verein jemanden kennt aus den Listen wäre eine Aufklärung wer wählbar wäre sinnvoll und eine Hilfe, die aber für mich inzwischen zu spät kommt.
Grüße
Egon
Spätestens jetzt zeigen SPD und Grüne in der Regierung ihr wahres Gesicht: sie sind nicht sozial, wollen den fleißigen Bürger weiter schröpfen und ihre eigene Politiker- und Beamtenkaste weiter schonen.
Wer zahlt denn mehr, wenn die Forderung, die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung über € 5.000 anzuheben, umgesetzt wird? Das tut doch nicht den Gutverdienenden in diesem Land weh. Der fleißige Bürger, die Leistungsträger in dieser Gesellschaft werden weiter abkassiert. Als „Reiche“ werden schon Arbeitnehmer ab € 60.000 Euro Jahreseinkommen eingestuft. Wo sind wir denn hier?
Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden doch noch am 1.1.2023 angehoben. Warum denn schon wieder? Jeder „normale“ Mensch würde in seinem Haushalt erstmal schauen, warum die Kosten explodieren und wo man sparen kann. Die größte Ungerechtigkeit sind versicherungsfremde Leistungen. Die müssten konsequent vom Steuerzahler insgesamt aufgebracht werden, aber nicht vom Beitragszahler.
Jetzt werden neben den höheren Kosten für Energiewende und Klimawandel hier auch noch weitere Kosten erhöht. Das was die FDP durch Steuererleichterungen den Bürgern Anfang 2023 gebracht hat, wollen SPD und Grüne uns jetzt wieder aus der Tasche ziehen. Jeder der mit gesundem Menschenverstand unterwegs ist, muss doch merken, was in diesem Land vor sich geht. Die SPD ist die unsozialste Partei und hat den Respekt vor den fleißigen Bürgern völlig verloren.
Kommentar zu “700 Euro im Monat” BbG
Glückauf Mitstreiter,
für Alle die es wissen wollen, einmal unter
https://www.bundestag.de/resource/blob/842606/758b339919a3221a9d1e6e45c68330e6/WD-3-035-21-pdf-data.pdf
lesen, da ist der wissenschaftliche Dienst mit der Verfassungsprüfung zur Beitragsbemessungsgrenze voll beschäftigt.
Untersuchung zur Bürgerversicherung. Auch unter WD3-3000-035/21 vom 22.März 2021
Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo selbst die Roten ins “Bergfreie” schweben
Team Wilcke
Hans-Michael Wilcke
klage wurde in der Berufung beim LSG Berlin brandenburg abgewiesen, urteil stand offensichtlich bereits vorher fest, beklagte erschien nicht, trotzdem steht im urteil, dass die Klägerin beantragt, die Klage abzuweisen mit Begründung. Revision kann nur über beschwerde eingereicht werden. Hinweise auf vergleichbare urteile wurden nicht zur Kenntnis, Verhandlung schnellstmöglich beendet. Ist eine Fortführung noch sinnvoll???
Fragen von Uwe
Moin Uwe,
Lebensversicherungen (LV) mit Abschluss vor 2005 sind generell steuerfrei auszuzahlen, wenn die Haltedauer mindestens 12 Jahre betrug und die Auszahlung als einmalige Kapitalauszahlung erfolgt.
Das Lebensalter spielt für die steuerunschädliche Auszahlung dabei überhaupt keine Rolle.
Im Übrigen haben wir als Arbeitnehmer (AN) auch nie eine Direktversicherung (DV) abgeschlossen, sondern nur der Arbeitgeber (AG) hat eine LV (= Produkt) als DV (im DURCHFÜHRUNGSWEG) abgeschlossen.
Wir als AN haben deshalb eine ganz normale LV, die im vertraglichen Dreiecksverhältnis AG – LV –AN – lediglich an die LV des AG gekoppelt war.
Und auch nur der AG hat als Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt die Verpflichtung gehabt, die Pauschalsteuer abzuführen.
Kein AN hat jemals im steuerrechtlichen Sinn dafür eine Pauschalsteuer abführen müssen.
Wenn dann auch die Finanzierung der jährlichen Prämienzahlungen aus dem Gehalt des AN erfolgten, war es KEINE Entgeltumwandlung, sondern eine ENTGELTVERWENDUNGSABREDE, bei der grundsätzlich keine Verbeitragung bei Auszahlung der LV mehr erfolgen darf.
Trotzdem erfolgt die Milliardenabzocke vorsätzlich (= Betrug = Straftatbestand) und wissentlich vollkommen gesetzeswidrig weiterhin.
Sind Sie vom LV-Unternehmen bereits (natürlich gesetzeswidrig) aufgefordert worden, denen die KK zwecks (gesetzeswidriger) Verbeitragung zu melden, bei der Sie versichert sind?
Wenn ja, dann sind Sie leider – natürlich aus Unwissenheit – in die Falle getappt und müssen dann bei unterschreiten der BBG vermutlich ab Renteneintritt vollkommen gesetzeswidrig für die Restlaufzeit noch KV+PV-Beiträge zahlen.
Sollten Sie die KK noch nicht an die LV gemeldet haben besteht noch die Chance, die Beitragszahlung zu verhindern, indem Sie die Angabe der KK verweigern.
Reinhard Günther
DV’S Pauschalsteuer und früher keine Steuer auf Kapitalauszahlungen
Ja, so gibt es sehr viele zusätzliche “Mängellisten” in dieser Gesetzesänderung ab 2005.
Bei mir hätte die Gothaer zumindest für die beiden abgeschlossen Verträge aus 1984 im Auszahlungsjahr 2014 ohne die Krankenkassenangabe das Kapital gar nicht ausgezahlt.
Auch nicht ohne die Steuer Nummer
Man wurde also sozusagen “unwissentlich” für die Krankenkassendaten als AN, wo mein AG sogar bei und AN Kollegen mir in einem Gruppenversicherungsvertrag mit der Gothaer im Innenverhältnis stand erpresst.
Mein Arbeitgeber hat die sogenannte “Pauschalsteuer sogar jedes Mal beim Urlaubs-Weihnachtsgeld noch zusätzlich abgezogen.
Auch die Pauschalsteuer wurde für die DV’s ein paar Mal nach dem Abschluss 1984 vom Staat erhöht.
Des Weiteren hat der Arbeitgeber die Sozialabgaben gespart und mir, da vor dem Gesetz von 2018 nicht die Sozialabgabenersparnis (Krankenversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Rentenversicherungsbeiträge, Kirchensteuer, West Abgabe Vereinigungssteuer) ausbezahlt.
Richtig ist auch, dass wenn die DV länger als 12 Jahre vor 2005 bestand zumindest die Kapitalauszahlungen “steuerfrei” blieben.
Dies traf bei mir dann auch tatsächlich beim Finanzamt für das Steuerjahr 2014 zu.
Hier hat die Versicherungslobby zusammen mit dem Schäuble als Finanzminister wohl einen Bestandsschutz für die Verträge vor 2005 erreicht.
Mit den 10 Jahren KV & PV Beiträge wurden wir dann ja abgezockt.
Man musste irgendwoher Geld für die Krankenkassen eben eintreiben nach der langen Nacht der Ula und dem Horst.
Grüße an alle Mitstreiter
Egon Seiss
Anregung:
So wie es eine Urteilsdatenbank in unserem Verein gibt eine
„Mängelliste“ über alle Ungerechtigkeiten nach 2005 über die DV‘ erstellen