Standpunkte der Parteien

Meinungen und Haltung
der Parteien

Die Parteien begreifen, dass die mehrfache Verbeitragung von Betriebsrenten im allgemeinen und Direktversicherungen im Besonderen viele davon abhält, über den Betrieb fürs Alter vorzusorgen. Betriebsrenten werden damit unattraktiv. Wir haben es geschafft, mehrere Politiker davon zu überzeugen, sich für die Entlastung der Betroffenen einzusetzen. Was haben CDU/CSU, Grüne, SPD, die Linke und die Freien Wähler genau vor? Ein kurzer Überblick.

Parteien im Überblick

CDU

Gegen den Willen der CDU-Führung beschlossen die Delegierten auf dem CDU-Parteitag in Hamburg im Dezember 2018 mit großer Mehrheit, dass die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen zur Altersvorsorge abgeschafft werden soll. Es existiert sogar eine Referentenentwurf des Gesundheitsministers Jens Spahn. Auch wenn das Unrecht damit noch nicht aufgehoben ist, ist das für unsere Sache ein sehr großer Erfolg. Momentan ist noch die Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen die Entlastung. Während sich die Mittelstandsvereinigung vehement für die Entlastung einsetzt.

CSU

Am 25.10. hat der CSU-Parteitag dem Antrag zur “Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge” zugestimmt. Dieser wurde von der FU Bayern (Frauen-Union Bayern), der Mittelstandsunion Bayern, von Dr. Thomas Goppel und der Seniorenunion Bayern, Klaus Holetschek und Emmi Zeulner eingebracht. In diesem Antrag fordern sie das Ende der Doppelverbeitragung bei den Betriebsrenten. … #NichthandelnistkeineOption #Doppelverbeitragung

 

Die Linke

Wie hält es die Linke mit der Entlastung von Betriebsrentnern? Sie setzt sich besonders engagiert für die Betroffenen ein, was insbesondere für Matthias Birkwald gilt, der im Bundestag einen Antrag „Gerechte Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenten-Doppelverbeitragung abschaffen“ eingebracht hat. Und die Linken unterstützen die Direktversicherungsgeschädigten weiter.

FDP

Wie hält es die FDP mit der Entlastung von Betriebsrentnern? Die FDP war die einzige Partei, die 2003 gegen das Gesundheitsmodernisierungsgesetz gestimmt hat und damit gegen die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten. Sie setzt sich dafür ein, dass Betriebsrenten und Direktversicherungen bei der Auszahlung beitragsfrei sein sollen.

Freie Wähler

Die Freien Wähler unter ihrem Vorsitzenden Hubert Aiwanger haben uns im bayrischen Landtagswahlkampf unterstützt bei unseren Forderungen. Daraus ist auch der Antrag des Freistaats Bayern im Bundesrat entstanden.

SPD

Ulla Schmidt hat 2003 die Belastung der Betriebsrentner und Direktversicherten im Bundestag durchgedrückt. Sogar die ehemalige SPD- Fraktionschefin Andrea Nahles forderte das Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Parallel dazu sträubt sich aber Finanzminister Olaf Scholz gegen die Entlastung. Die Partei ist in sich uneins.

Der rentenpolitische Sprecher der SPD, Ralf Kapschack, hat der parteinahen “Vorwärts” ein Interview gegeben, in dem er sagt, er sei  “zufrieden mit der Einigung, weil mehr als 60 Prozent der Betriebsrentner damit entlastet werden. Es hilft vor allem bei kleinen Betriebsrenten. Und es ist das, was momentan
möglich ist.” Ab 1.1. 2020 soll die Freigrenze um einen Freibetrag ergänzt werden. 2020 wird der Freibetrag bei 159,25 Euro liegen.  Dafür müssen keine Krankenkassenbeiträge mehr gezahlt werden. Der Freibetrag gilt allerdings nicht für den Pflegebeitrag, denn der muss auch weiterhin in voller Höhe gezahlt werden. Hier das ganze Interview zum Nachlesen. 

Bündnis 90/Die Grünen

Wie hält es das Bündnis 90/Die Grünen mit der Entlastung von Betriebsrentnern? Einige Grüne-Politiker wollen sich dafür einsetzen, aber unser Thema ist für die Grünen eher zweitrangig. Die Grünen wollen eine Bürgerversicherung, die aber unsere Probleme nicht löst.

AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/15788) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass alle staatlich geförderten Verträge der betrieblichen Altersvorsorge nur einmalig mit Beitragszahlungen zur Sozialversicherung belastet werden. Auch sollen auf Antrag von Betroffenen doppelt gezahlte Sozialversicherungsbeiträge auf Verträge der betrieblichen Altersvorsorge rückerstattet werden.
Zur Begründung heißt es, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge sehe ab 2020 einen Freibetrag von nur 159,25 Euro vor. Die systematischen Fehler jedoch, die eine betriebliche Altersvorsorge unattraktiv für Vorsorgewillige machten, weil sie zu wenig ertragreich sei, würden nicht beseitigt. Hierzu gehöre vorrangig die Korrektur des Fehlers der doppelten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Verträge der betrieblichen Altersvorsorge. (eis/pk/sas/12.12.2019)