Betriebliche Altersvorsorge "bAV" = ein gutes Geschäft für den Staat =
15% Arbeitgeberzuschuss ./. 20% gesetzliche Kranken- und Pflegekassenbeitrag, aber nicht für uns. Zur Zeit ist das aber so und deshalb müssen wir etwas tun, damit sich Altersvorsorge wieder lohnt.
(Teil-) Erfolge:
Ohne uns wäre die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag zum 1. Januar 2020 nicht passiert. Am Anfang waren das 169,75 Euro. Dieser Betrag wird jährlich anpepasst und liegt inzwischen (2026) bei
197,75 Euro. Wer die monatliche Rente gewählt hat und gesetzlich pflichtversichert ist, mag hier einen Vorteil - für die Direktversicherten, deren Kv/Pv Beitrag fiktiv (ohne dass dies im Gesetz begründet und lediglich ausgelegt ist) ist es ein Tropfen aus dem heißen Stein.
dabei darf es nicht bleiben
- die Doppelverbeitragung (wir haben schon einmal bei der Einzahlung Beiträge geleistet)
muss abgeschafft werden und
- auch
die Steuern müssen raus aus der Altersvorsorge (wir haben schon auf unsere Einkommen Steuern bezahlt.
-
Altersvorsorge nur noch privat - über den Betrieb ist das zu teuer
Lösung des Problems:
verstärkte Öffentlichkeitsarbeit: (Junge Leute überzeugen keinen Vertrag als bAV zu vereinbaren, denn es ist nur ein Geschäft für die Versicherung, Bank oder den Staat. Der Arbeitgeber soll zur Motivation der Arbeitnehmer ihnen die Altersvorsorge überlassen. Darüber hinaus muss die DRV die Ihnen zur Verfügung gestellten Beiträge am Kapitalmarkt investieren - die Schweden u.a. können das auch.
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Die betriebliche Altersvorsorge "bAV" ist eine
1. Betriebsrente (Zusage des Arbeitgebers - finanziert durch eine private Rentenversicherung oder Pensionskasse) oder
2. Direktversicherung (finanziert über einen Gruppenvertrag des Arbeitgebers durch Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers und Beteiligung des Arbeitgebers). Die Einzahlungen wurden unterschiedlich je nach Gesetzeslage pauschal versteuert und Sozialversicherungsverbeitragt.
Beide Formen der Altersvorsorge werden aber jetzt bei Auszahlung voll (mit dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit ca.
20 % verbeitragt (KV=14,6% + Zusatzbeitrag, P'V=3,6 bzw. 4,0%) / neuere Verträge, die bei der Besparung nicht besteuert wurden, werden bei Auszahlung grundsätzlich
versteuert und die Finanzämter sind lt. Urteil des Bundesfinanzhofs am
30.10.2025 (Az. X R 25/23) https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202620036/ nicht gezwungen, die 1/5 Regelung anzuwenden. Hinzu kommt die Inflation. Bei der Gehaltsumwandlung für die Direktversicherung müssen alle wissen, dass unterhalb der Beitragsbemessung, auch Rentenpunkte verloren gehen und es kann sich jeder ausrechnen, ob sich diese Altersvorsorge lohnt.
Steuern und Beiträge müssen raus aus der betrieblichen Altersvorsorge "bAV" und der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass auch im Sozialrecht ein Rückwirkungsverbot (ob echt oder unecht? - das sind juristische Taschenspieler-Tricks)
gilt
Altersvorsorge ist Vertrauenssache
Wir stehen stehen mit unseren Abgeordneten in Kontakt und sind im Lobbyregister registriert.
Unser Anliegen ist hier kurz beschrieben:
Durch einen groben Vertrauensbruch des Gesetzgebers wurden zum 1.1.2004 auf alle betriebliche Altersvorsorge-Verträge (i.d.R. Kapitallebensversicherungen) mit einer Einmal-Kapitalauszahlung im Versicherungsfall für gesetzliche Versicherte Kranken- und Pflegekassenbeiträge eingeführt und auf die Betriebsrenten verdoppelt … Der Beitrag auf die Kapitalzahlungen wird für 10 Jahre begrenzt
doppelt so hoch erhoben. Der Gesetzgeber hat diese Verträge, die aus Gehaltsabrechnungen gespeist wurden im Sozialrecht nach
§ 237 SGB V zu Versorgungsverträge umdefiniert und den Vertrauensschutz, der sich auf
Artikel 20 Grundgesetz begründet, missachtet. Bisweilen folgen die Sozialgerichte dieser Auslegung und das Bundesverfassungsgericht weigert sich, die Grundrechtsverletzung zu erkennen, indem es betreffende Beschwerden gar nicht erst zulässt
– siehe: 1 BvR 1134/15.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zurzeit massiv mit einer betrieblichen Altersversorgung umworben werden oder bereits eine haben, wissen das gar nicht, wie wir immer wieder erfahren – selbst den jüngeren Bundestagsabgeordneten ist gar nicht bewusst, dass die Betriebliche Altersvorsorge (ob Lebensversicherung oder monatliche Rentenzusage) für gesetzlich Pflicht- und freiwillige Versicherte mit doppelten Kranken- und Pflegekassenbeiträgen belastet werden – freiwillig gesetzlich Versicherte können noch nicht einmal den Freibetrag davon abziehen.
Dadurch wird die betriebliche Altersvorsorge zur Finanzfalle – es lohnt sich einfach nicht, denn Versicherungskosten und Inflation führen hier zum Verlust und
darum ist es keine Altersvorsorge.
Junge Leute - lasst Euch nicht gegen die Alten ausspielen - seht Euch genau an, was da angeboten wird - mit der bAV verliert ihr viel Geld und finanziert damit nur das Sozialsystem.
Der Fleißige ist der Dumme - bleiben Sie trotzdem zuversichtlich und überlassen Sie sich nicht weiter ausnehmen wie eine Weihnachtsgans.