Vorsicht Falle neue „Kapitalrente“

Der DVG warnt vor frühzeitigen Vertragsabschlüssen

Die Alterssicherungskommission (ASK) hat ihren Entwurf zur Reform der Rente  im Juni vorgelegt. Die Bundesregierung hat noch nicht einmal einen Gesetzentwurf fertig formuliert. Aber, die Versicherungswirtschaft und einige Finanzinstitute werben bereits heute die jungen Arbeitnehmerinnen und- nehmer an mit einer wohlklingenden neuen Formulierung einer „Deutschland Rente“ oder Ähnlichem. Es ist also noch gar nicht zweifelsfrei klar, wie die neue Deutschland Rente denn gesetzlich gestaltet wird.

Betriebliche Altersversorgung – Ja oder Nein ?

Was bisher aus der öffentlichen Diskussion bekannt ist, lässt Stolperfallen vermuten bei dieser Kapitalrente, die später zu großen finanziellen Verlusten führen können. Das Modell sieht vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer  in der Beitragsphase jeder 1 % vom Bruttolohn einzahlen. Und genau diese Regelung kann zu einer späteren Finanzfalle werden bei der Auszahlung der Rente. Die Kapitalrente wird über den Arbeitgeber eingezahlt.

Sozialgerichte konstruieren einen „betrieblichen Bezug“

Der Umstand, dass die Einzahlungen über den Arbeitgeber erfolgten, kann in der Auszahlungsphase zu einer hohen Abgabenlast führen, 21 % Krankenkassenbeiträge plus eigene Steuern, die noch dazu zu zahlen sind. Die Direktversicherungsgeschädigten, die noch die alten Verträge einer „Direktversicherung“ abgeschlossen hatten, haben heute die leidvolle Erfahrung machen müssen. Der Grund: Der Gesetzestext zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge ist interpretierbar und ist leider nicht in allen Punkten wirklich exakt formuliert. Viele haben schon geklagt. Die Sozialgerichte haben bisher viele Klagen abgewiesen mit der Begründung: Gleichgültig wie das Finanzierungsmodell im Detail aussieht, alle Verträge die einen „betrieblichen Bezug“ besitzen, sind als „bAV“ zu werten und damit beitragspflichtig. Auch wenn dieser Terminus technicus im § 229 SGB V zur Beitragspflicht gar nicht genannt ist.

Werden später Abgaben in Höhe von 45 % fällig ?

Und genau dieser „betriebliche Bezug“ ist gegeben, wenn die Einzahlung direkt über den Arbeitgeber erfolgte. Das kann dann dazu führen, dass der Versicherte später 21 % Krankenkassenbeiträge plus Steuern mit seinem persönlichen Steuersatz von z. B. 24 % z zahlen hat. In Summe wären das dann Abgaben in Höhe von 45 % auf die Kapitalrente.

Falls dieses neue Gesetz diese Entwicklung nimmt, dann bleibt nicht im Netto viel übrig von der Deutschland Rente. Deshalb sollte jeder Interessent wissen und vor Vertragsabschluss sich ganz genau aufschlauen und seine persönliche Situation durchrechnen. Der DVG kann Ihnen Hilfestellung geben.

Alterssicherungskommission ASK bAV

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