Die seinerzeit in der Öffentlichkeit respektvoll genannten jungen Rebellen in der CDU, die auch in der Alterssicherungskommission ASK vertreten waren und im Bundestag Verantwortung tragen, haben den Focus richtigerweise auf die Bezahlbarkeit künftiger Renten gelegt – dazu gehört Transparenz und wir möchten wissen:
Mit welcher Berechtigung werden den Beitragszahlern der Deutschen Rentenversicherung seit 1957 ca. 1 Billionen € versicherungsfremde Leistungen entnommen?
https://www.adg-ev.de/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015?showall=1 – Das führt zu Rentenkürzungen
Erläuterungen:
- Die Bundesregierungen haben der Deutschen Rentenversicherung seither für ihre politischen Zwecke den Beitragszahlern entzogen und es gibt – im Gegenteil zur Aussage des Deutschen Bundesfinanzministers – einen klaren Unterschied zwischen Steuerzahler und Beitragszahler (das muss man niemanden erklären).
- Zur Gerechtigkeit und richtigen Zuordnung gehören auch die betriebliche Altersvorsorge „bAV“ durch Gehaltsumwandlungen oder Rentenzusagen die aus Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber finanziert werden – also Lohn-Vereinbarungen aus Arbeitsverträgen – das sind keine sozialen Leistungen.
- Wir wissen, dass der Arbeitgeber sich heute mit 15 % beteiligen muss – auch das sind keine sozialen Leistungen, die aber am Ende die gesetzlichen Krankenversicherung „GKV“ mit 20 % wieder kassiert.
- Vor 2004 wurden Einzahlungen in die bAV bis zu einer Einkommensgrenze pauschal versteuert – die Beiträge in die Sozialversicherung wurden normal gezahlt – Ziel war, dass der Arbeitnehmer zur Sicherung seines seinen Lebensstandard in der Altersruhezeit investiert.
- Arbeitnehmer, die das sogar unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in Anspruch genommen haben, stellen heute fest, dass sie durch weniger Rentenpunkte, einen geringeren Rentenanspruch haben.
Durch fehlenden Vertrauensschutz in die Falle gelaufen
- Gesetzliche Bedingungen sind bei Vertragsabschluss gültig und es galt, dass das erreichte Kapital mit dem 65. Lebensjahr steuer- und beitragsfrei ausgezahlt wird. Hier ist die Falle, denn unser Vertrauensschutz auf die gültige Gesetzgebung wurde mit der Argumentation der unechten Rückwirkung beiseite gewischt.
- Ab 2004 werden die Verträge mit dem vollen Versicherungsbeitrag (AN- und Arbeitgeberbeitrag) = 14,6% von der GKV – (statt 14,0% … Anspruch auf Krankentagegeld besteht nicht) + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung – von der gesamten Auszahlung (Einzahlung + Ertrag) – 20% abgezogen.
- Der Gesetzgeber behauptet, dass die Steuerlast aufgrund des geringeren Einkommens im Alter kleiner ist, als im aktiven Berufsleben und lässt den vollen Einzahlungsbetrag steuerfrei. Das stimmt nur teilweise unter der Annahme einer geringeren Rente. Wer sich aber das angesparte Kapital in einer Summe auszahlen lässt, wird, wie bei einer Abfindung versteuert und manche Finanzämter gewähren nicht einmal die 5tel-Regelung (also die Verteilung der Auszahlung auf 5 Jahre, die zu einer geringeren Steuerlast führt). Mit der nachgelagerten Steuerlast ab 2005 wird dieser Umstand oft nicht beachtet und ist dann überrascht, dass die Netto-Auszahlung dann i.d.R. geringer ausfällt, als die eingezahlten Sparraten. Nur die Versicherung, Bank und der Bundesfinanzminister haben verdient.
- WARUM PASSIERT DAS? Weil die Bundesregierung keine Transparenz in ihrer Ausgabenstruktur hat (alles kommt in und aus einem Topf, aus dem idiologisch und politisch geschöpft wird. Es werden immer wieder Entscheidungen getroffen, die parteipolitisch passen und Kompromisse notwendig machen, die zu Defiziten führen. Manch einer glaubt, das sei staatliches Geld – aber finanziert eigentlich den Staat.
- In der Sozialversicherung führt jede Reform zu höheren Beiträgen und Leistungskürzungen, aber nie zur Transparenz.
- Rot / Grün hatte 1998 von der CDU/CSU/FDP Regierung eine durch zuvor beschlossene Sparmaßnahmen geführte ausgeglichene GKV-Bilanz übernommen. Diese wurden wieder zurückgenommen – dazu kam hohe Arbeitslosigkeit und 2003 drohten der GKV mit Zahlungsschwierigkeiten im Gesundheits- und Pflegewesen, was 2004 zu der Einführung dieser einseitigen Beitragspflicht auf die Sparbeiträge der bAV-Direktversicherungsverträge und Betriebsrenten führte – die übrigen Versicherten wurden nicht belastet.
- 2019 waren dann ca. 21 Mrd. Finanzreserven angehäuft, die nach Corona wieder weg waren – jetzt 2026 musste wieder eine Reform mit Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen beschlossen werden – eine Strukturreform blieb aus und Probleme bleiben – ein Beispiel:
- Wie aus der Deutschen Rentenversicherung werden auch aus der gesetzlichen Krankenversicherung laufend Gelder für versicherungsfremde Leistungen entnommen – gravierendster und zugespitzter Fall sind hier die Leistungen der GKV für Bürgergeldempfänger, die vom Deutschen Bundestag, als Gesetzgeber bzw. aus dem Bundeshaushalt an die GKV nicht bezahlt werden – die GKV und verschiedene andere Institutionen und Personen haben die Bundesregierung deswegen verklagt.
Ein abschließender Appell an den deutschen Bundestag: Schaffen Sie endlich diese Missstände ab! Stellen Sie wieder Gerechtigkeit her! Machen Sie sich ehrlich, dann finden Sie bei uns Bürgern auch wieder Unterstützung, denn:
es ist einfach nicht in Ordnung, wenn die Bundesregierung:
- zur betrieblichen Altersvorsorge aufruft, um dann die Rentner mit Beiträgen zu belasten. Das lasten wir der Regierung Schmidt/Genscher (die das erste Betriebsrentengesetz geschaffen hat ausdrücklich nicht an, aber vielmehr der SPD, den Grünen und CDU/CSU, die seit 2003/4 das GMG beschlossen und bislang nicht wieder abgeschafft haben und damit das Vertrauen der Bürger belasten. DAS MUSS BEENDET WERDEN, denn es schadet allen und insbesondere der jungen noch arbeitenden Bevölkerung und kommenden Generationen, denen sei gesagt: „Lauft nicht in die gleiche Falle“.
- Gleichen Sie DIE VERSICHERUNGSFREMDEN LEISTUNGEN aus und benennen Sie Ihre Ausgleichszahlungen nicht „Zuschüsse“. Machen Sie sich ehrlich und tun Sie nicht so, als würden Sie jemanden, dem Sie das Geld vorher weggenommen haben, bezuschussen.
- Es ist keine Lösung, den Bürger immer weiter auszupressen, um eigene Fehler zu vertuschen, um jeden Quatsch zu finanzieren. MACHEN SIE EINEN EIGENEN Kassensturz. Erkennen Sie die Leistungen der Bürger an. Bewerten Sie ihre Ausgaben neu und entscheiden dann über Notwendigkeit und Rechtfertigung.
- Schaffen Sie endlich Ein- und Ausgaben-Transparenz und abschließend:
- Beenden Sie die 2-Klassenideologie gesetzlicher Pflicht- und freiwilligen Versicherten.
Text: Reinhold Birth