Krankenkassenbeiträge und Steuern fressen die Hälfte auf
In der öffentlichen Berichterstattung werden die neue Betriebsrente und vor allem die neue Kapitalrente als interessante neue Wege zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge behandelt. So schreibt zum Beispiel die Tagesschau auf ihrer Homepage „Deutschland hat Nachholbedarf bei Betriebsrenten“. Und der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Altersvorsorge, Klaus Stiefermann wird in dem Beitrag zitiert mit den wohlklingenden Worten: „Betriebsrenten sind unverzichtbar, um ein stabiles, solidarisches und tragfähiges Altersvorsorgesystem sicherzustellen“. Die Stiftung Warentest schreibt in ihrem Artikel in finanztest Heft 10-2026 „Die neue Rente“ über die Kapitalrente: „Je länger Geld am Kapitalmarkt arbeitet, desto mehr kommt … heraus. Jüngere Versicherte werden deshalb mehr von der Kapitalrente profitieren können.“
Die Verluste entstehen bei bei Auszahlung
Alle Berichterstatter nennen einseitig nur die (angeblichen) Vorteile in der Sparphase, als da sind reduzierte Sozialabgaben, weniger Steuern, Arbeitgeberförderung etc. Sie kalkulieren immer mit dem Bruttobetrag. Was aber immer wieder verschwiegen wird, das sind die Risiken und Verluste in der Auszahlungsphase, also im Rentenalter. Denn da ist Netto eben NICHT gleich Brutto. Im Sozialrecht greift der Verbraucherschutz nicht. Im Sozialrecht gibt es kein Rückwirkungsverbot. Der Staat kann also auf 30 Jahre alte Verträge auch nachträglich und rückwirkend Abgaben festsetzen, die wir heute gar nicht kennen. Und diese hohen Abgaben führen dann zu entsprechenden Sparverlusten. Der ersparte Betrag ist das Brutto, der ausgezahlte Monatsbetrag im Netto ist jedoch deutlich weniger, reduziert um die Hälfte.
Die Sozialgerichte ordnen auch „Kapitalauszahlungen“ als Betriebsrenten ein
Und die Rechnung der Abgaben sieht so aus: 21 % Krankenkassenbeiträge plus Steuer nach dem Einkommensteuersatz (25 % und evtl. mehr). Und zusätzlich der Verlust von zwei Rentenpunkten bei der Staatlichen Rente wegen reduzierter Beitragszahlungen. Summa summarum geht also bereits heute die Hälfte der Betriebsrente an den Staat zurück. Das gleiche Verlustrisiko dürften die Vorsorgesparer bei der neuen Kapitalrente erwarten, die vom Arbeitgeber mitfinanziert und über diesen vertraglich abgewickelt wird. Die Sozialgerichte haben bereits mehrfach entschieden, egal wie der Vertrag lautet ( Kapitalvertrag oder Rentenvertrag), entscheidend sei, wenn der Vertrag einen Bezug zum Arbeitgeber hat, gilt die Auszahlung als „betriebliche Altersvorsorge“ (bAV). Und für alle Auszahlungen der Kategorie „bAV“ oder landläufig „Betriebsrenten“ sind die vollen Krankassenbeiträge fällig. Das allein schmälert den Sparertrag schon allein um ein Fünftel, in Summe sind dann mehr als die Hälfte des Ersparten wieder weg. Die Werbeaussagen über staatliche Förderung und betrieblicher Zuschüsse sind also irreführend. Brutto ist nicht gleich Netto. Der Staat kassiert die Hälfte wieder ein.
Alle Sparanlagen mit einem Bezug zum Arbeitgeber sind ganz genau zu prüfen
Ob unter diesen Voraussetzungen die Sparer in eine Kapitalrente wirklich noch profitieren oder ob eine betriebliche oder (vermeintlich) private Altersvorsorge dem Arbeitnehmer noch zum Vorteil gereiche, das muß jeder bitte selber ganz genau nachrechnen. Die Finanzfallen stecken im Kleingedruckten.