Wer wir sind
Im Oktober 2015 gründete sich der Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ – kurz DVG – um die Interessen derjenigen, die von der Doppelverbeitragung ihrer Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge betroffen sind, wirkungsvoll zu vertreten
Aus 40 sind mittlerweile annähernd 3000 Mitglieder geworden.
Und fast täglich erreichen uns Anfragen von Betroffenen, deren Verträge nun zur Auszahlung kommen und die erst jetzt von der ungerechtfertigten Zahlung der Sozialabgaben an die Krankenkassen erfahren.
Etwa 20 % Verlust auf das angesparte Kapital sind empörend und stehen in krassem Gegensatz zur politischen Propaganda, die eine betrieblichen Altersvorsorge angeblich attraktiv machen soll.
Wir verschaffen uns Gehör in Politik und Medien.
Mit Demos und öffentlichen Auftritten sowie Info-Veranstaltungen haben wir die Öffentlichkeit wachgerüttelt; überall in Deutschland ist der DVG mit seinen Regionalgruppen vertreten.
Wir haben es geschafft, dass die schwarz-rote Koalition zum 1. Januar 2020 einen Freibetrag von damals 159,25 € eingeführt hat. Der ist im Jahr 2026 auf über 197 € gestiegen. Erst ab diesem Betrag werden Direktversicherungen und Betriebsrenten voll verbeitragt.
Bei Sozialgerichten ist der DVG inzwischen als Vertretung zugelassen.
Dem Treiben von Sozialgerichten, bei Klagen eine sogenannte „Mutwillgebühr“ zu verlangen, haben wir Einhalt geboten.
Und wir hindern die Krankenkassen daran, dass sie Betroffene von Widersprüchen gegen die Bescheide abbringen.
Nicht zuletzt warnen wir auch junge Menschen, damit sie nicht in die „stille Falle“ der betrieblichen Altersvorsorge zu tappen und um mehr als 20% ihres Kapitals enteignet werden.

