Rechtliche Betrachtung der Doppelverbeitragung

Die Fakten

Am 01.01.2004 trat das GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) in Kraft, welches u.a. eine Finanzierungslücke bei den gesetzlichen Krankenkassen füllen sollte.

Dadurch wurden Betriebsrenten, zu denen dann durch “modus vivendi”  auch Direktversicherungen gezählt wurden, beitragspflichtig. Beitragsplichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung und zwar AG (Arbeitgeber-) Anteil und AN (Arbeitnehmeranteil).

Bei Direktversicherungen, deren Kapitalauszahlungen in einem Betrag erfolgt, sind die o.g. Beiträge über eine Spanne von 10 Jahren zu zahlen. Die rechtliche Grundlage dafür sind die Paragraphen des GMG § 229 SGB V und § 248 SGB V.

In § 229 heißt es: „Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel (1/120) der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate“.

Kapitalversicherungen wurden nachträglich zu Direktversicherungen erklärt, wenn der AG die Versicherungsprämien überwiesen hat, meist aus den verbeitragten und versteuerten Einkommen, also dem Nettogehalt.

Es wurde und wird rückwirkend in bestehende, private Verträge eingegriffen.

Was können Sie tun?

Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse einen Beitragsbescheid. Dagegen erheben Sie Widerspruch. Der Widerspruchausschuss oder ein Gremium der Krankenkasse erstellt einen Widerspruchbescheid.

Gegen den Widerspruchbescheid legen Sie innerhalb der offenen Frist (meist 4 Wochen) Klage bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Sozialgericht ein. Die genau Adresse ist im Widerspruchsbescheid der Krankenkasse angegeben. Für diese Klage benötigen Sie keinen Anwalt und es entstehen keine Gerichtskosten.

Hinweis. Es kommt immer noch vor, daß Krankenkassen beim Versicherten anrufen oder diesen anschreiben mit der Fragestellung, ob er nicht den Widerspruch zurücknehmen wolle. Sie müssen sich auf diese Diskussion mit der Krankenkasse nicht einlassen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn hat den Krankenkassen bereits mehrfach aufsichtsrechtlich untersagt, den Versicherten zur Rücknahme des Widerspruchs anzusprechen oder aufzufordern.

Weshalb klagen? Weil es Ihr Recht ist! Wenn Sie sich ungerecht oder gesetzeswidrig betroffen fühlen, dann dürfen Sie Ihr Recht einfordern. In diesem Fall beim Sozialgericht.

Was tut der DVG für Sie?

Der DVG stellt Ihnen rechtsfeste Musterschreiben und Unterlagen zur Verfügung, die Sie z.B. für Widersprüche verwenden können. Wir halten ein ausgedehntes Archiv bereit ,aus dem Sie schöpfen können. Wir vernetzen Betroffene für einen sachdienlichen Austausch. Der DVG hält Veranstaltungen und Symposien ab, wo Vortragende ihr Wissen vermitteln.

Der DVG unterhält über Deutschland verbreitet Regionalgruppen, meist mit regelmässigen Treffen, zum Austausch, zur Information und zum Zusammensein.

Wir kommen, manchmal mit vielen, zu Gerichtsverhandlungen zur Unterstützung und vieles mehr.

Wie sieht der DVG die Rechtssituation?

Pacta sunt servanda

Verträge sind einzuhalten. Das ist ein Grundprizip des Rechtsstaats. Ca. 6 Millionen Arbeitnehmer hatten eine private Altersversorgung, meist eine Kapitallebensversicherung, abgeschlossen. In dem guten Glauben, dass Ihnen in der Rente, falls Sie das erlebt haben, auf jeden Fall die Garantieverzinsung und das privat angesparte Kapital zur Altersversorgung zur Verfügung steht.

Seit 2004 und dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist das nicht mehr der Fall. Etwa 20% des angesparten und verzinsten Kapitals ist geklaut worden.


Die allermeisten Betroffenen sind überrascht, wenn Sie den Bescheid Ihrer Krankenkasse erhalten. Sie sind nicht zuvor von der Änderung und den Eingriff informiert worden. Weder von Ihrer Lebensversicherung, noch von der Krankenkasse, die kassiert , noch vom Arbeitgeber, der Ihr Geld überwies. Kann das rechtens sein?

Wir meinen NEIN und kämpfen in unserer Gemeinschaft auch für Sie. So, dass Ihnen Gerechtigkeit widerfährt.

Und noch ein Wort zur privaten Altersversorgung: Wir wurden animiert einen Teil unseres hart verdienten Einkommens für die 3. Säule der Altersversorgung einzusetzen, einer privaten Altersversorgung.

So ist es für den DVG eine Ungeheuerlichkeit, dass im Nachhinein per Gesetz diese in eine betriebliche Altersversorgung juristisch umgewidmet wurde. Dagegen kämpfen wir! Dieses Gesetz muss geändert werden!

Die Erfolge

Aus Freigrenze wurde Freibetrag.

Das ist zählbarer Erfolg, der Ihnen jeden Monat ein kleines Stück Kassenbeitrag erspart.

2024 gilt ein monatlicher Freibetrag von 176,75€. Erst Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, werden anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt.

Das hat der DVG bei den Abgeordneten des Bundestags, auch mit Unterstützung der Linken Fraktion, durchgesetzt.

Das macht Mut weiter zu kämpfen. Kämpfen Sie mit!