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Regionalgruppe Nordhessen/KS

Ansprechpartner

Für Fragen zur Regionalgruppe Nordhessen/Kassel wenden Sie sich bitte an folgende Email-Adresse:

E-Mail: rg-nordhessen@dvg-ev.email

Nächstes Treffen

um es deutlich zu sagen, die Fleißigen, die weitsichtig für Ihre Alters-Zeit vorgesorgt haben, damit sie eben nicht in ein Loch fallen, haben auf die Gesetzgebung vertraut - sie haben nicht damit rechnen können, dass von ihrem Ersparten am Ende doch Kranken- und Pflegekassenbeiträge abgezogen bekommen. Denn das haben sie auch schon als Arbeitnehmer bezahlt.

HÖRT HÖRT!

Aber Politik wie Gerichte machen den ganz großen Dreh und erklären Sparbeiträge zu Versorgungsleistungen!!

VERDAMMT NOCH MAL - WIR HABEN UNS SELBST VERSORGT und darauf belastet die Bundesregierung / der Gesetzgeber Beiträge????? das nennen wir Diebstahl und das unter dem Vorwand, zur Rettung der Sozialversicherung - eine Situation, in die der Gesetzgeber sich selbst manövriert hat.

* 2004 hatte die GKV Zahlungsschwierigkeiten angemeldet, nachdem Rot/ Grün von der Kohl-Regierung "schwarze Kassen übernommen hatte - die Altersvorsorger
mussten die GKV retten.
* 2019 hatte die Krankenversicherung Rücklagen von 21 Mrd.Euro nachgewiesen - die sind nach Corona durch die CDU SPD und Ampel wieder weg
* 2025 klagen GKV Versicherungen und einzelne Bürger gegen die Bundesregierung wegen überhöhter Beiträge weil der Bund nicht genügend Beiträge für die
Bürgergeldempfänger in die Kassen zahlen - es geht um Milliarden / die Kassen sind am Limit und der Gesetzgeber verteilt trotzdem das Geld der
gesetzlich Versicherten - DIE KASSEN MÜSSEN VOM GESETZGEBER GETRENNT WERDEN - ER DARF KEINEN ZUGRIFF MEHR AUF DIE SOZIALVERSICHERUNG HABEN -

! DIE SOZIALVERSICHERUNG MUSS UNTER SELBSTVERWALTUNG GESTELLT WERDEN UND DER STAAT MUSS VERSICHERUNGSFREMDE LEISTUNGEN ERSTATTEN - DAS WÄRE EINE REFORM

WIR DIE DVG FORDERT:

1. die Abschaffung der Kranken- und Pflegekassen auf Lebensversicherungen auf Verträge, die vor dem 1.1.2004 bestanden,

2. die Wiederherstellung des Vertrauensschutzes nach Artikel 20 Grundgesetz auf das wir uns verlassen haben,

3. eine gerechte Altersvorsorge für Alle

wie heißt es so schön auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung in ihrem Renten ABC:
„Der Gesetzgeber darf gesetzliche Regelungen, auf die sich der Einzelne bei seiner Lebensplanung eingestellt hat, nicht plötzlich nachteilig verändern. Bei Gesetzesänderungen gelten deshalb unter Umständen Übergangsregelungen oder Ausnahmen. Diese werden als Vertrauensschutzregelungen bezeichnet.“
... das allerdings hat der Gesetzgeber zum 1.1.2004 missachtet und das muss er ändern, wenn er unser Vertrauen wieder haben will.

mit herzlichen Grüßen
Ihre DVG

Weitere Informationen

Über die Regionalgruppe

Die Regionalgruppe Hessen-Nord wird zurzeit zentral betreut.

wir suchen engagierte Direktversicherungsgeschädigte, die Ihresgleichen moblilisiert und nach außen trägt:

lasst die Finger von der betrieblichen Altersvorsorge - Sie ist eine Falle und nimmt dir am Ende deinen Ertrag, denn im Sozialrecht gibt es

keinen Vertrauensschutz!

und hört auf die zu wählen, die euch das Geld aus der Tasche ziehen.

INFORMATIONEN

Für eine gerechte Altersvorsorge
Seit den 70er Jahren und in bester Absicht wie im Vertrauen auf die Gesetzgebung haben wir für unser Alter entweder mit unserem Arbeitgeber oder mit privaten Mitteln unter Konsumverzicht vorgesorgt. Der Gesetzgeber hat uns (im November 2003) sogar rückwirkend einen Strich durch die Rechnung gemacht und unsere Sparbeiträge um 1/5 gekürzt - Tendenz steigend.

Begründung
Rot / Grüne Bundesregierung (1998-2005) hatte eine stabile gesetzliche Kranken- und Pflegekassen übernommen, aber eine Gesundheitspolitik betrieben, die schon 2003 bei den Kassen zu Zahlungsschwierigkeiten führte. Das Gesundheitsystem musste also wieder einmal saniert werden. Damit die Sozialversicherungsbeiträge für die Wirtschaft und gesetzlich Versicherten nicht weiter steigen, wurden mit Hilfe von CDU CSU ausschließlich

- Betriebsrentner (Arbeitnehmer, die eine Rentenzusage vom Arbeitgeber erhielten) und
- Direktversicherte (Arbeitnehmer, die eine Lebensversicherungen durch Gehaltsverzicht über den Arbeitgeber vereinbart und privat finanziert haben)

ab dem 1.1.2004 belastet - ein durchaus bemerkenswerter unsolidarisch wie unmoralischer Akt.

Das nehmen wir aber nicht widerspruchslos hin und klagen bis zum Bundesverfassungsgericht, das uns allerdings kein Recht gibt.

"Recht und Gerechtigkeit sind hier nicht identisch".

und wie es so ist, dass der Schutz des Eigentums (Artikel 14 GG) hier verletzt ist. geben uns Abgeordnete des Bundestages recht oder auch nicht.

Der Bundeskanzler selbst sagt: "das war Mist und wir ändern das - darauf können Sie sich verlassen" oder er redet sich einfach raus. Dabei müssen wir aber wissen, dass er selbst der Ideengeber hierzu war - damals als Generalsekretärs - so ein Bericht des Kolumnisten Hans-Ulrich Jörges im Stern am 17.07.2017. Interessant ist auch die These des aktuellen SPD Generalsekretärs Mathias Miersch: "Die Versuche, z.B. über Direktversicherungen private Vorsorge zu erreichen, um sie anschließend mit Beiträgen und Steuern zu belasten, haben das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger erschüttert."

... am 23.02.2025 IST BUNDESTAGSWAHL

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