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16. Juni 2025 um 15:54 Uhr
#37411
Christiane Schmitt
Sehr geehrter Herr Müller,
danke für Ihre Tipps bei der Vorgehensweise. Es scheint verschiedene Arten der Direktversicherungseinzahlungen gegeben zu haben, denn ich hatte die Abzüge auf 3 monatlich
danke für Ihre Tipps bei der Vorgehensweise. Es scheint verschiedene Arten der Direktversicherungseinzahlungen gegeben zu haben, denn ich hatte die Abzüge auf 3 monatlich
Sehr geehrter Herr Müller,
danke für Ihre Tipps bei der Vorgehensweise. Es scheint verschiedene Arten der Direktversicherungseinzahlungen gegeben zu haben, denn ich hatte die Abzüge auf 3 monatliche Bruttogehälter in den Einzahljahren. Mehrfach erhob ich bereits Widerspruch, v. a. nach Erhöhungen der KV-/PV- und Zusatzbeiträge und bekam immer die gleichen Verweise auf die Gesetze, welche zulassen, die doppelten Beiträge auf die Auszahlung aus Direktversicherungen zu erheben. Deshalb fürchte ich, dass eine Klage gegen die jeweilige Krankenkasse nicht sinnvoll sein wird, weil ja deren Vorgehen gesetzeskonform ist. Dennoch erhob ich jetzt einmal Klage und erhielt auch ein Kennzeichen. Was problematisch ist, dass man keine Ahnung hat, mit welchen Kosten man zu rechnen hat. Wenn es im Verein eine anwaltliche Unterstützung gäbe, sollte tatsächlich eine Verhandlung zustande kommen, wäre das sehr hilfreich. In meinen Bausteinen bei der Rechtsschutzversicherung ist das Sozialgericht, auf welches in der Ablehnung der Krankenkasse als Klagestelle verwiesen wurde, nicht enthalten. Was ich besonders unangenehm empfinde, dass man (besonders nach einmaliger) Auszahlung auf 10 Jahre jede Erhöhung der jeweiligen Beiträge mittragen muss. Man muss inzwischen rd. 20 % auf der hohen Kante behalten, um die unsicher steigenden Beiträge überhaupt leisten zu können.
danke für Ihre Tipps bei der Vorgehensweise. Es scheint verschiedene Arten der Direktversicherungseinzahlungen gegeben zu haben, denn ich hatte die Abzüge auf 3 monatliche Bruttogehälter in den Einzahljahren. Mehrfach erhob ich bereits Widerspruch, v. a. nach Erhöhungen der KV-/PV- und Zusatzbeiträge und bekam immer die gleichen Verweise auf die Gesetze, welche zulassen, die doppelten Beiträge auf die Auszahlung aus Direktversicherungen zu erheben. Deshalb fürchte ich, dass eine Klage gegen die jeweilige Krankenkasse nicht sinnvoll sein wird, weil ja deren Vorgehen gesetzeskonform ist. Dennoch erhob ich jetzt einmal Klage und erhielt auch ein Kennzeichen. Was problematisch ist, dass man keine Ahnung hat, mit welchen Kosten man zu rechnen hat. Wenn es im Verein eine anwaltliche Unterstützung gäbe, sollte tatsächlich eine Verhandlung zustande kommen, wäre das sehr hilfreich. In meinen Bausteinen bei der Rechtsschutzversicherung ist das Sozialgericht, auf welches in der Ablehnung der Krankenkasse als Klagestelle verwiesen wurde, nicht enthalten. Was ich besonders unangenehm empfinde, dass man (besonders nach einmaliger) Auszahlung auf 10 Jahre jede Erhöhung der jeweiligen Beiträge mittragen muss. Man muss inzwischen rd. 20 % auf der hohen Kante behalten, um die unsicher steigenden Beiträge überhaupt leisten zu können.
