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31. August 2025 um 11:05 Uhr
#37736
Monika Kühn
Guten Tag, also wir haben gegen die nachträgliche Berechnung des Pflegebeitrages auch Widerspruch eingelegt. Antwort: Bitte überdencken Sie Ihren Widerspruch (1000€ = 0,45cent?), digital nicht mö
Guten Tag, also wir haben gegen die nachträgliche Berechnung des Pflegebeitrages auch Widerspruch eingelegt. Antwort: Bitte überdencken Sie Ihren Widerspruch (1000€ = 0,45cent?), digital nicht möglich die kurzfristige Verordnung von 12/2024 umzusetzen, daher Juli 2025.Ich will ja keinem unterstellen, bewußte diese Nachberechnung, da ja seit 2023 bekannt ist, daß jeweils in 07 eine Rentenerhöhunganpassung erfolgt, so festzulegen. Auch wenn es nur geringe Beträge sind, die Masse macht es. Es ist egal wann die Verordnung besagt – Nachberechnung 7/25, die Verabschiedung über die Rentenerhöhung ab 7/25 erfolgte im Mai 25, Fakt ist, daß für die Nachberechnung der PV-erhöhung ab 1/25 wissentlich der erhöhte Rentenbeitrag ab 7/25 zu Grunde gelegt wurde und somit für 6 Monate (1-6/25) falsch berechnet wurde. Zum Thema Doppelverbeitragung – Geldumwandlung (mtl.Einzahlungen von meinem Bruttogehalt), bis zum LG Brandenburg-Berlin, alles zurückgewiesen, auch Klage (Einmalauszahlungsbetrag – errechneter Betrag- Sozialversicheurnsbeitrag -KV und PV-, 10Jahre,trotzdem Erhöhung der mtl. Beiträge bei jeder Beitragserhöhung (PV, KV Zusatzbeitrag) Klage abgewiesen. Das ich von meinem Auszahlungsbetrag evtl. KV und PV zu zahlen habe würde ich vlt. noch mitgehen, aber noch den AG-ant. ist Betrug. Leider seit über 20Jahren keine Gerechtigkeit, von z.B. Versteuerung der Renten(nicht Pensionen) ganz zu schweigen. LG an alle Kämper für Gerechtigkeit.
