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ich kann Ihren Ausführungen folgen, es ist aber leider die Gesetzeslage, die nur über eine Petition in den Bundestag käme.
Fakt ist: Zurzeit sind Ansprüche, die aus de
ich kann Ihren Ausführungen folgen, es ist aber leider die Gesetzeslage, die nur über eine Petition in den Bundestag käme.
Fakt ist: Zurzeit sind Ansprüche, die aus der Zugewinngemeinschaft geteilt wurden, dauerhaft geteilt, auch im Todesfall (mein Kenntnisstand heute), verloren.
Diese Aussage ist natürlich ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin.
Da auch die aktuelle rückwirkende Verbeitragung der Pflegebeiträge als Verordnung durch den deutschen Bundestag legalisiert wurde, bleiben Widersprüche erfolglos, weil die DRV sich auf die Verordnung beruft. Wir prüfen im Vorstand tatsächlich im Moment, wie wir juristisch oder per Petition dagegen vorgehen können, mit all unseren Kontakten, die wir haben.
Die Judikative zieht sich mit Hinweis auf die Verordnungen bequem zurück und fordert uns auf, selbst aktiv zu werden.
Wir benötigen die Einhaltung der Petitionsverfahrens, der beigefügte Link führt zum entsprechenden Portal.
Petitionen: Service und Information Richtlinie öffentliche Petitionen
Achim Karrasch
Mitglied im BUndesvorstand (Beisitzer)
