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19. Februar 2026 um 23:16 Uhr
#39962
Dr.Wolf-Jürgen Schwerdtner
Hallo alle um unsere Ersparnisse Betrogenen, Herr Günther hat es klar beschrieben. Der Gesetzgeber hat den Paragraphen 229 SGB V n.F. für a
Hallo alle um unsere Ersparnisse Betrogenen, Herr Günther hat es klar beschrieben. Der Gesetzgeber hat den Paragraphen 229 SGB V n.F. für alle Bürger und Beteiligten, auch für Sozialrichter mit der Bundestagsdrucksache 15/1525 deutlich erklärt, er wollte den Umgehungstatbestand aus einem abgefundenen Rentenversprechen ab 2004 beenden. Wer von Euch hat denn eine Rentenzahlung vertraglich vereinbart? Niemand. Das Bundessozialgericht gibt rechtsbeugende Abschreibevorlagen vor, dort wird das Recht gebeugt. Nicht mehr lange, also hilft Klagen, klagen und immer wieder klagen. Der Gesetzgeber hat nichts falsch gemacht. Doch, er hätte längst gemerkt haben müssen, dass sein Wille mit Füßen getreten wird.
Wolf-Jürgen Schwerdtner aus Berlin
