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Der erst ab 2004 von den Krankenkassen mit perfider UnterstÃ
Der erst ab 2004 von den Krankenkassen mit perfider Unterstützung der Lebensversicherer eingefädelte Milliardenbetrug bezieht sich grundsätzlich auf privat aus eigenem Gehalt finanzierte LV-Verträge, die vertraglich vereinbart ausschließlich eine EINMALIGE Kapitalauszahlung vorsahen.
Und das dürften mit Abstand über 99% aller LV-Verträge gewesen sein.
Die ggf. zusätzliche Einzahlung eines AN in eine vom AG finanzierte BR, die aber grundsätzlich erst ab 2002 möglich war, interessiert doch in diesem Milliardenbetrug überhaupt nicht, gegen den wir kämpfen.
Denn eine BR, also lebenslange Versorgungsbezüge (VBez) bzw. Rentenzahlungen mussten schon immer verbeitragt werden, egal von wem finanziert.
Im Übrigen ist der Begriff der sog. „Doppelverbeitragung“ ein völlig absurder Begriff bei einer BR, denn i. d. R. ist eine BR – denn das soll der Begriff BETRIEB ja ausdrücken – eine von einem AG während des Arbeitslebens freiwillig angesparte und zugesagte Versorgungsleistung dem AN gegenüber, die dem AN dann im Rentenalter lebenslang ausgezahlt wird.
Da gibt es keine Doppelverbeitragung, die von einem AN zu kritisieren wäre.
Deshalb bitte immer sauber differenzieren, ob es um VBez/Rentenzahlungen oder um einmalige Kapitalauszahlungen eines Sparvertrages auf LV-Basis geht.
