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Urteil zur Klage bzgl. Direktversicherung

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      Dieter Fraus
        Die aktuelle Idee des Kanzlers der CDU: „Rente sichern mit 50 Euro im Monat“
        Die aktuelle Idee des Kanzlers der CDU: „Rente sichern mit 50 Euro im Monat“
        Pressekommentare zu den Kanzleraussagen. (aus dem Internet)
        – Kanzler ruft zu privater Altersvorsorge mit 50 Euro monatlich auf
        – Merz betont Zeit als Schlüssel für erfolgreiche Geldanlage.
        – Zinseszins führt in 33 Jahren zu sechsstelligen Summen

        Sehr geehrter Herr Merz, ich habe fast ein ganzes Arbeitsleben lang weit mehr als 50 Euro pro Monat aus meinem Privatvermögen (!) für meine Rente zurückgelegt. Was bleibt: 50% davon kassierten der Staat als Steuer und die Sozialversicherungen. 50% meines Privatvermögens, für das bereits Lohnsteuer und Sozialabgaben bezahlt wurden, wird per Gesetz einkassiert, mit dem fadenscheinigen Argument, daß es den Krankenkassen schlecht geht (die 2025 angeblich wieder Milliardenüberschüsse erwirtschaften. Warum geht es den Krankenkassen schlecht? Weil der Staat und die Bürgergeldempfänger die nicht arbeiten, nichts einzahlen, und dies zusätzlich von sozialversicherungspflichtigen Beitragszahlern und den Rentnern übernommen werden muß.)
        Meine Aussagen zu den o.g. Punkten:
        1) Ich habe weit mehr als 50 Euro monatlich aus meinem Privatvermögen angelegt
        2) Die Zeit wäre nicht das Problem, ich habe mehr als 20 Jahre anspart
        3) Die ersparte Summe wäre ein sechsstelliger Betrag, wenn nicht der Staat und die Sozialkassen davon 50% einkassieren würden.

        Ich habe geklagt. Nach über einem Jahr habe ich das Urteil erhalten.
        Das ist das Rechtsverständnis von Deutschland, das sich „Rechtsstaat“ nennt, und von deutschen Richtern – die angeblich unabhängig sein sollen:
        Hier in Kurzfassung sehr komprimierte Auszüge der Urteilsbegründung:
        – Die Erhebung von Beiträgen auf einmalige Kapitalleistung der betrieblichen Altersversorgung sind gemäß § 237 S.1 Nr 2 und § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 zulässig
        – Dies verstößt nicht gegen die Verfassung und den Gleichbehandlungsgrundsatz, auch nicht gegen völlig andere Regelungen für Privatversicherte
        – Der berufliche Bezug der Kapitalauszahlung rechtfertigt die Beitragspflicht auf Versorgungsbezüge aufgrund des Solidaritätsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung
        – Eine Erhöhung der Beitragssätze und Zusatzbeiträge während der 120 monatlichen Beitragszahlung ist lt. $241 ff SGB V zulässig
        – Die Einbeziehung der Kapitalleistung aus Direktversicherungen kommt nicht einer verfassungswidrigen Enteignung gleich. Sie beruht auf dem Gesetz und ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbart. Den betroffenen Personen sind die damit verbundenen Folgen zumutbar.
        – Die Neuregelung der Beitragspflicht auf Kapitalleistungen zum 1.1.2004 verstößt nicht gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz. Die Betroffenen konnten nicht in den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht widerkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegieren uneingeschränkt vertrauen.
        – Irrelevant ist auch, daß die Kapitalauszahlung steuerrechtlich anders behandelt wird als im Beitragsrecht. Steuerrecht und Sozialversicherungsbeitragsrecht stellen unterschiedliche Regelungskomplexe dar für die der Gesetzgeber bewußt unterschiedliche Regelungen getroffen hat.
        – Es ist unerheblich ob die Beiträge zum Altersvorsorgevertrag aus dem Brutto- oder Nettoarbeitsentgeld aufgebracht worden sind. Ein Anspruch auf Erhalt der in der Ansparphase gegeben Beitragsfreiheit bis zur Auszahlphase läßt sich aus dem Gesetz und der Verfassung nicht herleiten

        Im Anschluss an die Anhörung vor Gericht erklärte der Richter (außerhalb des Protokolls): solange dieses Gesetz nicht geändert wird, wird kein Richter ein anderes Urteil fällen.
        Jeder kann sich aus diesen Punkten seine eigene Meinung bilden.
        Für mich ergibt sich folgende Aussage: Wer in Deutschland spart oder in Sozialsysteme einzahlt ist anscheinend der Dumme (deshalb sind auch alle Politiker und Beamte nicht in der Sozialversicherung.)

        Ergebnis (ebenfalls meine persönliche Meinung)
        Vertraue Dein Geld, Dein Sparvermögen, Deine Rücklagen NIE dem Staat an. Er hat uns (Millionen Rentner, die auf die Direktversicherung vertraut haben) betrogen, er wird auch Euch abkassieren. Denn was ein Politiker heute zusagt, hat bereits morgen keine Gültigkeit mehr. Selbst wenn es gesetzlich geregelt ist, kann die nächste Regierung dieses Gesetz problemlos ändern oder rückgängig machen. Auf Deutschland ist kein Verlaß mehr.
        Hätte ich die ganzen Jahre meine Rücklage für die Rente monatlich unters Kopfkissen gelegt, hätte ich heute eine nicht unbedeutende Summe als Rücklage für die Rente. Doch somit gehen fast 50% für den Staat (Steuer) und Sozialversicherung (Krankenkasse und Pflegeversicherung) drauf. Überlegt Euch also gut ob Ihr der Aussage unseres Kanzlers vertrauen wollt.

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