Hallo zusammen, ich bin 1999 auf die Werbung der Politik für die Altersvorsor
Hallo zusammen, ich bin 1999 auf die Werbung der Politik für die Altersvorsorge hereingefallen und habe mir vom Arbeitgeber eine Direktversicherung geben lassen. Bereits damals bis ich vor 3 Monaten arbeitslos wurde, habe ich immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. D.h. ich habe ohnehin den höchsten KV, PV, Soli- Beitragssatz auf das Einkommen bezahlt, die Direktversicherung hat nicht zu einem geringeren Beitrag geführt. Nun soll ich monatlich über 51 € für 10 Jahre bezahlen. Leider habe ich die Widerspruchsfrist von 1 Monat versäumt, da ich aufgrund der Arbeitslosigkeit andere Sorgen hatte und das Schreiben der Krankenkasse bei mir für 2 Monate untergegangen war. Die Entscheidungen der Deutschen Gerichte habe ich gelesen. Mich würde Eure fundierte Meinung interessieren: ist die o.g. Doppelverbeitragung mit europäischem Recht vereinbar, bzw. würde eine Klage vor dem EUGH ebenfalls scheitern?