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Hans Michael WilckeGlückauf Renterinnen und Rentner, besonders den DV-Sparerinnen und -Sparer,Glückauf Renterinnen und Rentner, besonders den DV-Sparerinnen und -Sparer,
hier eine Antwort der Politik (SPD) auf meine neue kleine Anfrage
“SOZIALZWANGSABGABE“
gesendet an alle Mitglieder unserer heutigen Legislativen.
Es ist schön, dies alles so wundervoll als Antwort aufzuschreiben,
doch eine coole Änderung der angesprochenen Willkürtaten ist doch unser Ziel
und dazu gibt es hier keinen Willen noch eine Anzeige auf langfristige und nachhaltige Änderung.
So spielt halt die Solidarität, wehrlose Zielgruppen müssen sich leider dafür weiterhin krümmen,
aber an den zukünftigen Wahlergebnissen werden ALLE erkennen,
WIR sind nicht nur WEHRLOS,
sonder nachhaltig wehrhaft und nicht nur für SICHTBARKEIT nutzbar.
Wir hoffen weiterhin auf eine aktive Unterstützung unserer Sichtbarkeit, auch vom DV-Club
geben wir den Streit niemals auf und kommunizieren kontinuierlich mit allen
gewählten Bürgerinnen und Bürger in unserem Laqnde, damit wir SICHTBAR bleiben.Mit massivstem bergfesten Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, Schmelztiegel der Kulturen
Team WilckeUnd nun die Antwort vom 15.03.2026, des einzig antwortgebenden Bundestagsabgeorteten
Sehr geehrter Herr Wilcke,
vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben sowie für die Zeit und Mühe, die Sie in die detaillierte Darstellung Ihrer Sichtweise investiert haben.
Ihr Brief verdeutlicht sehr eindrucksvoll, mit welcher Ernsthaftigkeit und mit welchem persönlichen Engagement Sie sich mit Fragen der sozialen Sicherung im Alter, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Behandlung von Betriebsrenten auseinandersetzen. Ebenso wird deutlich, dass Sie nicht nur Ihre eigene Situation, sondern auch die Perspektive vieler anderer Rentnerinnen und Rentner im Blick haben. Dieses Engagement für gesellschaftliche Themen und für das Empfinden von Gerechtigkeit verdient Anerkennung und Respekt.Sie sprechen eine Reihe von Themen an, die seit vielen Jahren Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Diskussionen sind. Dazu gehören insbesondere die Änderungen im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) im Jahr 2004, die Beitragspflicht von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung, Fragen der sogenannten Doppelverbeitragung, die Beitragsgestaltung für Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sowie die Regelungen in der Pflegeversicherung. Darüber hinaus gehen Sie auf die politische Entwicklung verschiedener Reformen sowie auf einzelne politische Aussagen und Erwartungen ein, die in der öffentlichen Debatte geäußert wurden.
Ihr Schreiben macht deutlich, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Auswirkungen dieser Regelungen sehr kritisch beurteilen und sich teilweise enttäuscht fühlen. Gerade Menschen, die über Jahrzehnte gearbeitet, Beiträge geleistet und privat oder betrieblich für das Alter vorgesorgt haben, empfinden Veränderungen an den Rahmenbedingungen im Nachhinein oft als belastend oder schwer nachvollziehbar. Dieses Empfinden ist in vielen Zuschriften, Diskussionen und Stellungnahmen von Bürgerinitiativen und Verbänden immer wieder zum Ausdruck gebracht worden.
Die Reformen, auf die Sie sich beziehen, sind vor dem Hintergrund einer längerfristigen Entwicklung unseres Sozialversicherungssystems entstanden. In den vergangenen Jahrzehnten stand die Politik wiederholt vor der Aufgabe, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu sichern und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit des Systems zu erhalten. Dabei ging es unter anderem darum, steigende Gesundheitskosten, demografische Veränderungen und eine zunehmende Lebenserwartung zu berücksichtigen. Entscheidungen in diesem Bereich betreffen naturgemäß viele unterschiedliche Gruppen und führen daher häufig zu kontroversen Bewertungen.
Besonders häufig wird in diesem Zusammenhang die Beitragspflicht von Betriebsrenten diskutiert. Viele Betroffene haben darauf hingewiesen, dass sie während ihres Berufslebens Beiträge gezahlt oder auf Einkommen verzichtet haben, um über betriebliche Altersvorsorge für das Alter vorzusorgen. Wenn im Rentenalter zusätzlich Beiträge zur Krankenversicherung erhoben werden, empfinden manche diese Situation als eine doppelte Belastung. Diese Wahrnehmung wird in der öffentlichen Diskussion häufig unter dem Begriff „Doppelverbeitragung“ zusammengefasst.
In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber versucht, zumindest teilweise auf diese Kritik zu reagieren. So wurde beispielsweise ein Freibetrag für Betriebsrenten eingeführt, der dazu beitragen soll, die finanzielle Belastung für viele Rentnerinnen und Rentner zu reduzieren. Ziel dieser Regelung war es, insbesondere kleinere und mittlere Betriebsrenten spürbar zu entlasten. Gleichzeitig ist der politischen Diskussion bewusst, dass viele Betroffene diese Maßnahme als unzureichend empfinden und weiterhin eine grundsätzliche Änderung der Beitragssystematik fordern.
Ein weiterer Punkt, den Sie ansprechen, betrifft die Beitragssätze für Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner. Auch hier besteht seit längerer Zeit eine Debatte darüber, wie Beiträge fair verteilt werden können und welche Leistungen in welchem Umfang finanziert werden müssen. Das deutsche Gesundheitssystem basiert im Kern auf dem Solidarprinzip. Dieses Prinzip bedeutet, dass Beiträge entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben werden und die Leistungen unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko gewährt werden. Gleichzeitig führt dieses solidarische Modell immer wieder zu Diskussionen darüber, wie bestimmte Einkommensarten – etwa Renten, Betriebsrenten oder Kapitalerträge – in die Beitragsberechnung einbezogen werden sollten.
Sie sprechen außerdem die Frage des Krankentagegeldes und die unterschiedlichen Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung an. Auch diese Regelungen sind historisch gewachsen und wurden im Laufe der Zeit mehrfach angepasst. Ziel solcher Differenzierungen war es häufig, verschiedene Versichertengruppen angemessen abzubilden und die Finanzierung des Systems zu sichern. Dennoch ist nachvollziehbar, dass einzelne Regelungen aus Sicht der Betroffenen als unverständlich oder ungerecht wahrgenommen werden können, insbesondere wenn sie keine direkte Gegenleistung erkennen.
Ähnliches gilt für die Entwicklung der Pflegeversicherung. Seit ihrer Einführung in den 1990er-Jahren wurde sie mehrfach reformiert, um den steigenden Pflegebedarf einer älter werdenden Gesellschaft zu bewältigen. Die Finanzierung der Pflegeversicherung stellt eine große gesellschaftliche Herausforderung dar, weil immer mehr Menschen im höheren Alter auf Unterstützung angewiesen sind. Gleichzeitig müssen die Beiträge so gestaltet werden, dass sie für Versicherte tragbar bleiben. Auch hier ist die Frage der Lastenverteilung zwischen verschiedenen Generationen und Einkommensgruppen Gegenstand intensiver politischer Debatten.
In Ihrem Schreiben weisen Sie darüber hinaus auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz und die Behandlung bestimmter Riester-geförderter Modelle hin. Die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge ist seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen der Politik, weil sie eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellen soll. Ziel war und ist es, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu motivieren, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Gleichwohl zeigt die praktische Erfahrung, dass die Akzeptanz solcher Modelle stark davon abhängt, wie transparent und verlässlich die Rahmenbedingungen sind. Wenn Menschen den Eindruck gewinnen, dass sich diese Rahmenbedingungen nachträglich verändern, kann dies das Vertrauen in langfristige Vorsorgeinstrumente beeinträchtigen.
Ihre Kritik an politischen Entscheidungen und Entwicklungen ist daher ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Debattenkultur. Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Erfahrungen und ihre Einschätzungen offen äußern und ihre Interessen artikulieren. Gerade bei Themen wie Alterssicherung, Gesundheitsversorgung und sozialer Gerechtigkeit ist ein kontinuierlicher Austausch zwischen Politik und Gesellschaft von großer Bedeutung.
Gleichzeitig zeigt die politische Diskussion der vergangenen Jahre, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Reformen im Sozialversicherungssystem betreffen Millionen von Menschen und haben erhebliche finanzielle Auswirkungen. Jede Veränderung muss daher sorgfältig geprüft werden, um sowohl die Interessen der Versicherten als auch die langfristige Stabilität der Systeme zu berücksichtigen. Häufig stehen dabei unterschiedliche Zielsetzungen im Spannungsfeld: die Entlastung einzelner Gruppen, die Sicherstellung einer solidarischen Finanzierung und die Vermeidung übermäßiger Belastungen für kommende Generationen.
Ihr Hinweis auf den Maßstab der sozialen Gerechtigkeit und den Respekt vor der Lebensleistung der Menschen ist dabei ein zentraler Punkt. Viele politische Initiativen und Reformüberlegungen orientieren sich genau an dieser Frage: Wie kann ein System gestaltet werden, das sowohl fair als auch nachhaltig ist? Gerade im Bereich der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bleibt diese Frage auch in Zukunft eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen.
Beiträge von engagierten Bürgerinnen und Bürgern wie Ihnen sind für diese Diskussion sehr wertvoll. Sie machen deutlich, welche konkreten Auswirkungen gesetzliche Regelungen im Alltag haben und welche Erwartungen Menschen an die Politik richten. Rückmeldungen aus der Bevölkerung tragen dazu bei, politische Entscheidungen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
Daher möchte ich mich nochmals ausdrücklich für Ihr Schreiben bedanken. Ihre Hinweise und Argumente wurden aufmerksam gelesen und ernst genommen. Sie tragen dazu bei, dass die Perspektiven der Betroffenen in der öffentlichen und politischen Diskussion sichtbar bleiben.
Für Ihr weiteres Engagement und Ihren Einsatz für die Belange vieler Rentnerinnen und Rentner wünsche ich Ihnen weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Unsere kleine Anfrage vom 13.03.2026
Glückauf xxxxxxxx,
warum ist man nun nur noch einstellig? Es gibt Erlebnisse an einem Lebensabend,
die eine friedliche Bürgerin oder Bürger dazu zwingen.
Nun möchten wir nochmals aufklärend wirken bzw. in Erinnerung rufen,
warum sich mehr als 21 Mil. aktive Altwähler betrogen fühlen und diese Verärgerung
selbst bis hin zur Wahlurne austragen und Du wunderst Dich?
Der respektierte ältere Bürger liebt keine dubiosen vollmundigen Ausweisungen für
Betrug und Diebstahl auf sein privat erwirtschafteten Altersruhegeld.a) Respekt und WAS sonst? Vermögensabgabe
beginnen wir mit der freundlichen Ergänzung unter §229 SGB V zum 01.01.2004.
Das ist und war die SPD/Grüne – Fraktion, die sich ja auch mit der bereits abgeschafften
Praxisgebühr innerhalb des GMG2004-Paketes am 26.09.2003 zu 100% durchgesetzt hatte.
Ein gewerbsmäßiger Diebstahl von Privateigentum, unter staatlichem Schutz und im Namen
der Solidarität mit einer echten “unechten Rückwirkung” laut Juristerei.
Wie auch von Herrn Kurth (Grüne) persönlich bestätigt und im Bundestag am 12.12.2019
zu den DV-Geschädigten wahrheitsgemäß aussagte:
[….] Diese gesetzliche Ergänzung wurde ganz heimlich eingebracht [….]
[….] ist uns etwas Unterlaufen [….]:
und Herr Kurth (Grüne) entschuldigte sich damit persönlich bei uns, aber eine Abhilfe
erfolgt natürlich bisher nicht.Es waren immer die ANDEREN, die eine sachgerechte Rückführung verhinderten.
Auch Olaf (SPD) bestätigt fachmännisch in Münster an die staunenden
Bürger und Bürgerinnen: [….] Das werden wir ändern [….]
Er hat wohl etwas ANDERES geändert und im Zukunftsprogramm der SPD steht:
[…] Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung
sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen
Krankenversicherung ein. [….]
Die bAV ist dadurch tot und über 3600 Klagen sind bisher bei den Sozialgerichten hinterlegt.
Und das BVerfG bestätigt stramm und brav: „Die Adressaten werden nicht erdrosselt!!!!“
Wir nennen das einfach „Altersarmut“ und
abgezogt lehnen wir uns stimmungsvoll an die faulende Fichte.b) Beitragshöhe zur KV
Die Änderung bei Betriebsrenten von 50% auf 100% Beitrag KV unter §248 SGB V,
in diesem GMG2004-Paket,
hat uns ebenfalls die SPD/Grüne (Generalsekretär Olaf ) eingebracht,
nachdem bereits zum 01.04.2002 von DIESEN Politikern der Beitragssatz für alle KVdR-Mitglieder
liebevoll auch 50% festgesetzt wurde. (Rüge des BVerfG aus 2000).c) Krankentagegeld für KVdR-Mitglieder
Seit 1. August müssen 2009 freiwillig Krankenversicherte –in der gesetzlichen Krankenkasse- einen Wahltarif abschließen,um sich den Anspruch auf Krankentagegeld zu sichern.
Andernfalls müssen derartige Mitglieder nur einen ermäßigten Beitragssatz (-0,6%) zahlen.
Die Krankentagegeld-Versicherung ist in Deutschland eine freiwillige Zusatzversicherung
für Angestellte, Freiberufler und Selbständige.
Für KVdR-Mitglieder ist dieses ein MUSS und somit ZWANGBeitragssätze Versicherung MIT Anspruch auf Krankentagegeld 14,6% Gültig für KV –
und KVdR-Mitglieder
Versicherung OHNE Anspruch auf Krankentagegeld 14,0%
Es ergibt sich eine Differenz von 0,6% .Eine Wahl hat man dem KVdR-Mitglied jedoch niemals eingeräumt,
man schlägt einfach mit dem Hammer voll zu und der Sünder muss zahlen (erdrosseln?).
Olaf und Hubert haben sich 2019, bei der finanziellen Bestückung der gewünschten
Grundrente, beide an die ungeheuerliche Willkürtat erinnert.
Olaf zitiert hochoffiziell am 24.05.2019:
[….]Obwohl Rentner kein Krankengeld erhalten, zahlen sie derzeit noch alle den Beitrag mit,
der nur für dieses Krankengeld erforderlich ist. Das ändern wir. [….]
Nun, das war doch wohl ein Versprechen mit Ansage, oder?
Ehrlichkeit erkennt man an Taten und wenn, dann spürt man ganz kräftig auch den RESPEKT.d) Pflegeversicherung für KVdR-Mitglieder
[….] Seit 01.04.2004 müssen die Rentner und Rentnerinnen den vollen Beitrag alleine bezahlen.
Anders als bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung
hier nicht mehr die Hälfte der Beitragszahlung.[….].
und wer hat 2004 das Rad gedreht? Gerd, Olaf und Joschka.
Wir KVdR-Mitglieder danken ganz kräftig für diese erneute Willkürtat.c) Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 01.01.20218
eine Blamage sondergleichen.
Es wurden die Arbeitnehmer der öffentlich rechtlichen Dienste von dem Verbeitragungzwang
ihrer RiesterBetriebsrente bei Auszahlung amnestiert.
Alle RiesterBetriebsrentner, auch die bereits im Auszahlmodus,
Ansatz für eine „unechte Rückwirkung“ (juristisch).
Die Referenten von Andrea haben ihr Geschick und Position eingesetzt und sich befreit.
Dieser Streich war wieder einmalig „Eigennutz vor Gemeinnutz“ und hat nochmals
das Image der betrieblichen Vorsorge nachhaltig geschädigt.UND NUN?
Habt Ihr eine andere oder erneute Erkenntnis zu diesen angezeigten Projekten,
Freigabe zur staatlich geschützten Melkung der respektierten KVdR-Mitglieder -auf
deren Lebensleistung- aus dem Gesundheits- und Arbeitsministerium, die die soziale
Politik in Berlin nun bereits seit über 30 Jahren stetig und nachhaltig wirkend
begeistert ausführt und NUN WEITER SO?
Auf Mietzins und Einnahmen aus sonstigen Kapitalanlagen bald auch ein weiterer Abzug
zur Melkung der KVdR-Mitglieder?. Denkt an die 48% Haltelinie, vergesst diese nicht.
Man schämt sich im Parlament nicht, die Renten weiter zu plündern, aber eine 48% Haltelinie
auf das Brutto, bis Nimmerleinstag ist eine nachhaltige respektable Qualitätsleistung für uns.
Wir leben auch im Alter nur vom NETTO, wisst Ihr das?.
Habt Ihr nun endlich den Willen diese Schandflecken endgültig,
wie auch mit der Praxisgebühr bereits erfolgreich ausgeführt, zu beseitigen,
so bitten wir unverzüglich um eine fachliche Information.Bei Rückfragen oder Hilfen steht Ihnen das Team Wilcke jeder Zeit zur Verfügung.
Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott
Team WilckePS: Der Maßstab ist soziale Gerechtigkeit und der Respekt vor der Lebensleistung der Menschen.
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