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soweit ich das weiß von früher:
Es geht auf Fall bereits schon vor der Auszahlung der DV
Rente beantragt/Rentenbezug.
am Tag X wird der Hauptwohnsitz in ein EU-A
soweit ich das weiß von früher:
Es geht auf Fall bereits schon vor der Auszahlung der DV
Rente beantragt/Rentenbezug.
am Tag X wird der Hauptwohnsitz in ein EU-Ausland verlegt.
Durch das Krankenkassen EU Abkommen innerhalb der EU ist man dann in dem EU-Land dort in der Krankenkasse angemeldet
Die EU hat intern Ausgleichszahlungen der Krankenkassen von EU -Land DE zum Beispiel zum EU Land Spanien.
Man bekommt dann auch eine span. Gesundheitskarte.
Diese span. Social Seguridad Krankenkassen karte ist dann in Spanien und alle anderen EU-Länder auch gültig.
Achtung: so wie man in Spanien dann kein Pflegegeld eben bekommt
wird auch kein Abzug mehr von der DV fällig.
Wie man sieht es gibt Vor- und Nachteile,
Bezüglich der DV nur Vorteile: 0€ Beitrag. Die spn Behörden ziehen den Beitrag der DV nicht ein aus einem Krankenkassen Topf.
Das Wissen die auf der Krankenkasse in DE auch nicht oder wollen es nicht wissen oder man wird angeolgen oder als Spinner verteufelt..
Der Tipp mit Abhandlung stammt von der Audi BKK und da speziell unter
- Wegzug in ein anderes EU-Land
Ummeldung der Krankessen, etc.
Wenn ich die Abhandlung noch finde stelle ich die rein.
Soweit mal vorab.
Grüße an alle Trickser die tricksen können.
Grüße
Egon Seiss
Man muss Gesetze aushöhlen und umschiffen nach dem Markt der Möglichkeiten und deren Lücken, die die Politiker außer uns in DE abzukassieren auch nicht bedacht haben.
