Startseite › Foren › Öffentliches DVG-Forum › Überprüfung Versicherungsstatus bei Auszahlung DV › Antwort auf: Überprüfung Versicherungsstatus bei Auszahlung DV
Frage vorab: Warum schreibst Du nicht mit Deinem richtigen vollständigen Namen?
Wir haben hier im Forum der gleichgesinnten Belogenen und Betrogenen nich
Frage vorab: Warum schreibst Du nicht mit Deinem richtigen vollständigen Namen?
Wir haben hier im Forum der gleichgesinnten Belogenen und Betrogenen nichts zu verbergen.
Die Anfrage der kriminellen Vertreter der jeweiligen KK auf gar keinen Fall beantworten!
Denn es gibt ab 2004 bis heute keine Normsetzung des Gesetzgebers für die Verbeitragung einer vertraglich von vornherein vereinbarten einmaligen Kapitalauszahlung dieser privat aus eigenem Gehalt finanzierten SPARANLAGE mittels einer Kapital-LV auf den Todes- und Erlebensfall.
Wenn dem ab 2004 tatsächlich so wäre (Konjunktiv), dann hätten schon vor 2003 solche einmaligen Kapitalauszahlungen ebenfalls verbeitragt werden dürfen.
Sind sie aber nicht, NIEMALS!
Und die Änderung des § 229 Abs. 1 SATZ 3 SGB V (nF) ab 2004 erlaubt das ebenfalls nicht, sondern nur die Verbeitragung einer Kapital-ABFINDUNG, die auf einem Rentenversprechen, also auf lebenslang zu zahlenden Versorgungsbezügen, basierte.
Hinweis: Google mal „IG-GMG-Geschädigte“ und gehe auf den Reiter „Beweise (K)“.
Scrolle dann etwas runter und klicke auf die PDF-Datei „Liste der Referenzen BEWEISE (K)_(20250516).pdf.
Öffne diese Datei und sieh Dir die gelungenen Beispiele der von Dr. Rüter konsequent durchgezogenen und dokumentierten Beispiele mit lügenden und betrügenden Lebensversicherungen an, die ebenfalls versucht haben, bei Auszahlung zu betrügen.
Die wurden allesamt in den Senkel gestellt und haben dann ohne Kenntnis einer KK die Kapitalsumme ausgezahlt.
Diese kriminellen Scharlatane der LVn haben vertragsgemäß nichts weiter zu tun, als auch Dir gegenüber vertragsgemäß und zum Fälligkeitsdatum die einmalige Kapitalauszahlung auf Dein Konto zu überweisen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Einzig und allein Dein Hinweis auf Vertragserfüllung zwecks unverzüglicher Auszahlung sollte auch bei weiterer penetranter Aufforderung durch die LV-Scharlatane bei Dir die Antwort an diese widerlichen Betrüger sein.
Falls Du diesbezüglich mal mit mir telefonieren möchtest, lass Dir vom DVG-Vorstand – Reiner Korth – meine Telefon-Nummer geben.
