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Hallo Frank Müller, danke für die Empfehlung, die mir leider nichts mehr nützt. Bei der Auszahlung meiner Direktversiche
Hallo Frank Müller, danke für die Empfehlung, die mir leider nichts mehr nützt. Bei der Auszahlung meiner Direktversicherung vor mehreren Jahren war diese – vermutlich erfolgreiche – Vorgehensweise mir nicht bekannt. Wenn eine solche Auszahlung einer Direktversicherung den Krankenkassen bekannt ist, hat man keine Chance mehr. Ich habe dies selbst vor dem SG und auch vor dem LSG mehrfach erlebt. Die Richter berufen sich immer auf die höchstrichterlichen Entscheidungen und machen deutlich, dass – selbst wenn man sie überzeugt – zwar ein Urteil zu Gunsten der Klägers möglich wäre, aber die KK sicher auf die nächste Instanz gehen würden. – Und irgendwann kostet es dem Kläger dann auch richtig Geld.
Trotzdem sollten alle Betroffene gegen jeden Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und bei dessen Zurückweisung auch eine Klage einreichen, damit sowohl die KK als auch die Justiz (und damit indirekt auch die Politik) bemerken, dass das Unrecht nicht akzeptiert wird. Ach ja, Frage an den DVG: Was ist nun eigentlich mit einer Teilnahme-Möglichkeit des Betroffenen am Widerspruchsverfahren bei der KK, gibt’s hier schon neue Erkenntnisse (Thema:06-2025 Newsletter DVG 03072025).
An Alle, deren Auszahlung noch bevorsteht: Der Empfehlung von Frank Müller folgen!
