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28. Juli 2025 um 13:07 Uhr
#37611
Wolfgang Foerster
Eine Frage, und eventuell eine Empfehlung habe ich zusätzlich zur Maßnahmeliste von Herr Müller, dem ich für seinen Beitrag danke!
Ich habe bei meiner KV die Ermächtigung zum SEPA-Lastschrifteinz
Ich habe bei meiner KV die Ermächtigung zum SEPA-Lastschrifteinz
Eine Frage, und eventuell eine Empfehlung habe ich zusätzlich zur Maßnahmeliste von Herr Müller, dem ich für seinen Beitrag danke!
Ich habe bei meiner KV die Ermächtigung zum SEPA-Lastschrifteinzug widerrufen und überweise die geforderten Beiträge selbst, allerdings “unter Vorbehalt”. Meines Wissens kann man nur die Beiträge zurückverlangen, sobald ein entsprechendes Gesetz vorliegt, die man unter Vorbehalt bezahlt hat.
Ich habe bei meiner KV die Ermächtigung zum SEPA-Lastschrifteinzug widerrufen und überweise die geforderten Beiträge selbst, allerdings “unter Vorbehalt”. Meines Wissens kann man nur die Beiträge zurückverlangen, sobald ein entsprechendes Gesetz vorliegt, die man unter Vorbehalt bezahlt hat.
Gibt es unter den Lesern hierzu Erfahrungen?
Bei mir ist die Direkt-LV vollständig vom Nettogehalt abgezogen worden, wurde also bei Einzahlung (hälftig von mir und hälftig vom Arbeitgeber) mit KV- und PV-Beiträgen belegt. Nun soll ich bei Auszahlung ein zweites mal, diesmal den vollständigen, Beitrag bezahlen. So wird das eingezahlte Kapital insgesamt mit weit über 35% Beitrag belegt, von mir persönlich mit ca. 28%. Und das fühlt sich wie Diebstahl an.
