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Dieses Gesetz bezieht sich auf den bis Ende 2024 gültigen alten Beitragssatz von 3,4%, und nicht auf die neue Verordnung, welche die Erhöhung ab 2025 betrifft.
Die Behauptung dieses Scharlatans der SPD „Das PUEG sieht keine monatsgenaue Nachberechnung vor“, ist definitiv und nachweislich eine unwahre Behauptung, weil selbstverständlich für die Monate Januar bis Juni 2025 der Erhöhungsbeitrag für alle über 20 Mio. Rentner CENTGENAU abgerechnet wurde, vorsätzlich betrügerisch falsch allerdings auf Basis der ab Juli gültigen, folglich erhöhten Rente, die für uns alle Betrogenen für die ersten 6 Monate 2025 aber gar nicht existierte und somit diese Falschberechnung auch keine rechtsverbindliche Wirkung entfalten kann.
Der Betrug beginnt allerdings schon mit der Bundesrats-Drucksache 605/24 v. 10.12.24 „ Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (Pflege-Beitragssatz-Anpassungs-Verordnung 2025 – PBAV 2025).
Während unter (B. Lösung) für die Berechnung noch korrekt von der „KUMULIERTEN Anpassung für die Monate Januar bis Juni 2025“ die Rede ist, wird in § 1 (Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung) unter vorsätzlicher betrügerischer Absicht – anders kann man es m. E. nicht schlussfolgern – „…dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent DER IM JULI 2025 BEITRAGSPGFLICHIGEN RENTE des Rentenbeziehers […] beträgt;“
Vermutlich haben auch die verantwortlichen Politiker des Bundesrats – auch in diesem Verfahren zeichnet dieser schäbige Olaf Scholz als Vertreter der Bundesregierung primär wieder verantwortlich – gehofft, dass bei diesen niedrigen Erhöhungsbeiträgen ggf. niemand diese Verordnung finden und genau lesen würde.
Und diese vorsätzlich Falschberechnung ist wieder einmal Betrug gem. § 263 StGB, grundsätzlich immer mit Vorsatz verbunden und ein zu ahndender Straftatbestand.
Dabei wäre es so einfach zu programmieren gewesen, für die nachgelagert zu berechnenden KUMULIERTEN Erhöhungsbeiträge den vor der Erhöhung gültigen alten Rentenbetrag des Monats JUNI ins Programm einzupflegen.
Der Mehraufwand wäre null gewesen.
Empörender Weise müssen wir alle betrogenen Rentner wieder einmal erkennen: Es war seitens der Politik eindeutig Betrug, also Vorsatz und gewollt.
