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2. September 2025 um 22:44 Uhr
#37753
Hans Walter Müller
Hallo Monika Kühn: Wenn Sie akzeptieren, dass Sie von dem Auszahlbetrag Ihrer Direktversicherung – die Sie allein bezahlt haben aus Ihrem Netto-Einkommen (nehme ich zumindest an) und nur von Ih
Hallo Monika Kühn: Wenn Sie akzeptieren, dass Sie von dem Auszahlbetrag Ihrer Direktversicherung – die Sie allein bezahlt haben aus Ihrem Netto-Einkommen (nehme ich zumindest an) und nur von Ihrem Arbeitgeber überwiesen wurde, also wenn Sie das für akzeptabel halten, dann fehlt mir jegliches Verständnis, dass Sie Widerspruch und Klage eingereicht haben. Ihnen ging es dann offensichtlich nur um die Zahlung des Arbeitgeber-Anteils, obwohl schon die grundsätzliche Verbeitragung nirgends im Gesetz steht und nur auf Deutung der KV mit Unterstützung deren Auslegung durch die Gerichte beruht. Ich bin der Meinung, man sollte schon grundsätzlich die Verbeitragung in Frage stellen. Oder man kann sich gleich alle Aktivitäten sparen.
