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Betriebsrenten, also Versorgungsbezüge, die vom AG zu 100% aus dessen Betriebsvermögen finanziert wurden, mussten schon immer verbeitragt werden.
Ab 2003 hat sich diesbezüglich im §
Betriebsrenten, also Versorgungsbezüge, die vom AG zu 100% aus dessen Betriebsvermögen finanziert wurden, mussten schon immer verbeitragt werden.
Ab 2003 hat sich diesbezüglich im § 229 SGB V (nF) mit dem GKV-Modernisierungsgesetz überhaupt nichts geändert!
Da scheint hinsichtlich des einwandfreien Gesetzestextes ein gewaltiges Missverständnis vorzuliegen.
Nur bei Millionen LV-Verträgen mit nur einmaliger Kapitalauszahlung, so wie wir sie überwiegend hatten, ist eine Verbeitragung NICHT erlaubt.
