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Hans Michael WilckeGlückauf Mitstreiterinnen und Mitstreiter
Eine Antwort von einem Mitglied der Legislativen (SPD-Fraktion)
Sehr geehrter Herr Wilcke,
lieber Hans Michael,vielen Dank für Deine Nachricht und Dein
Glückauf Mitstreiterinnen und MitstreiterEine Antwort von einem Mitglied der Legislativen (SPD-Fraktion)
Sehr geehrter Herr Wilcke,
lieber Hans Michael,vielen Dank für Deine Nachricht und Deine kritischen Hinweise zur rückwirkenden Beitragserhebung
in der sozialen Pflegeversicherung.
Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025 geht auf das Pflegeunterstützungs-
und -entlastungsgesetz (PUEG) vom 19. Juni 2023 zurück. Sie gilt laut § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI für alle
beitragspflichtigen Rentnerinnen und Rentner ab diesem Datum – unabhängig davon, wann genau im Kalenderjahr
die Rente begonnen hat.
Da die technische Umsetzung erst mit der Rentenzahlung im Juli 2025 möglich war, hat die Deutsche
Rentenversicherung auf Anweisung des Bundesversicherungsamtes im Juli eine pauschale Nachverbeitragung vorgenommen.
Um Millionen Einzelberechnungen zu vermeiden, wurde ein einmaliger Zuschlag von 1,2 Prozent auf die Bruttorente des
Monats Juli erhoben. Dieser Betrag entspricht der Erhöhung von 0,2 Prozentpunkten rückwirkend für sechs Monate.
Grundlage für die Berechnung war die zum 1. Juli 2025 angehobene Bruttorente – niedrigere Rentenbeträge in den
Monaten davor wurden dabei nicht berücksichtigt.
Auch wenn dieses Verfahren für Einzelne als ungerecht empfunden werden kann, ist es nach geltendem Recht zulässig.
Das PUEG sieht keine monatsgenaue Nachberechnung vor. Entscheidend ist lediglich, ob im Jahr 2025 eine beitragspflichtige
Rente bezogen wird – nicht, wie hoch diese in den einzelnen Monaten war oder wann genau der Rentenbeginn lag.
Das Bundesgesundheitsministerium hat erklärt, dass eine differenzierte Berechnung mit erheblichem Verwaltungsaufwand
und hohem Fehlerrisiko verbunden gewesen wäre.
Ich kann gut nachvollziehen, dass dieses Vorgehen für manche Betroffene unverständlich oder belastend ist.
Deine grundsätzliche Kritik an der Verteilung der Beitragslasten zwischen Rentnerinnen und Rentnern und anderen
Versichertengruppen nehme ich ernst. Diese Frage ist Teil einer größeren Diskussion über die künftige Finanzierung
der Pflegeversicherung – und ich bin überzeugt, dass wir hier langfristig gerechtere Lösungen finden müssen.
Ich danke dir erneut für die Mail und verbleibe mit solidarischen GrüßenMitglied der SPD
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: H Wilcke <hw@wilcke-immobilien.de>
Gesendet: Samstag, 2. August 2025 10:38
Betreff: Bund betrügt RespektierteGlückauf XXXXXX,
und wieder wird der vorgesorgte und gutgläubige respektierte Bürger vom Bund mit Unterstützung einer
versteckten unfreundlichen Methodik geplündert.
Die erarbeitete Haltelinie wird wieder einmal mit versteckter Brutalität versargt.
Was ist falsch gelaufen?
Ich widerspreche hiermit der Berechnungsart der nachzüglichen Anpassung an die bereits ungeheuerliche
Änderung der Pflegeversicherung um 0,2 Punkte, ab dem 01.01.2025.Die vom Bund ausgeführte Berechnung ist wahrhaftig gewollt bewusst fehlerhaft ausgestaltet,
da als Basis der Rentenbruttowert vom 01.07.2025 für die Ausgleichszahlung mit 4,8% für den
Zeitraum 01.01.-30.06.2025 der sPV-Beiträge verwendet wurde.
Vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 lag der monatliche Bezugswert (Rente) jedoch um 3,74 % niedriger.Ich bitte um unverzügliche Korrektur dieser Anmaßung aus dieser getürkten Berechnungsart des Bundes,
die nicht nur meine Netto-Rente im Monat Juli 2025 gewaltig kürzt und somit verroht.
Das BVerfG nent das kurz erdrosseln.
So geht man nicht mit respektierten Bürgern um, die Ihre Lebensleistung genießen wollten.Unglaublich, wenn man aus einer verzögerten und verspäteten Handlungsanweisung noch ein goldenes
Geschäftsmodel ausbildet. Ungeheuerlich.
Bei mehr als 26 Mil. respektierte Betrogenen ergibt sich eine sicher betrugsmäßige Mehreinnahme
von mehr als 23.000.000,00 € für die Pflegeversicherung, nur alleine wieder einmal von den
respektierten Alten entwendet.
Es ist ja auch schon der abartige Wille der Legislativen, dass von uns den Respektierten der volle
Pflegeversicherungsbeitrag (100%) von unserer schwer erarbeiteten Rente gefordert wird, warum?,
weil man uns plündern kann?
Aber wir wählen auch (Artikel 38)!, schon vergessen?
Diese Entscheidungen wurde nicht von den Sozialgesetzbüchern gefällt, sondern von der Legislativen.
Menschen wie ich und DU.
Bitte beseitige diesen erneuten exekutiven Missbrauch bzw. Eingriff der bösartigen Rentenkürzung
unverzüglich, mit Deiner Stimme gegen diese ungeheuerlich Bundesabzocke, die nicht dem legitimen
Interesse der Gemeinschaft entspricht.
Mein Großvater hat mich gelehrt: „Handele recht, dann bekommst Du Recht“
Verstehst Du nicht um was es sich bei dieser getürkten Betrugsmasche handelt,
so ruf mich einfach an, gerne vermittel ich Dir diese gemeine Eigenart dieser versteckten Betrugsart
an den respektierten Alten.
Meine Telefonnummer lautet 0208 6960555.Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott,
Schmelztiegel der Kulturen und mutigen Menschen
Hans MichaelPS: es gilt doch noch Artikel 17 und auch 20 aus der Verfassung der Väter, oder?
Noch leben wir in einer Demokratie, oder? -
Reinhard GüntherDie Dämlichkeit dieses leider uns unbekannten SPD-Politikers (warum wird uns der Name eigentlich vorenthalten?) mit seiner Antwort und seinen völlig absurden Einlassungen an Hans Michael ist wiederDie Dämlichkeit dieses leider uns unbekannten SPD-Politikers (warum wird uns der Name eigentlich vorenthalten?) mit seiner Antwort und seinen völlig absurden Einlassungen an Hans Michael ist wieder einmal unfassbar, weil dieser Scharlatan mit dem Verweis auf § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB XI überhaupt nicht begriffen hat, worum es uns geht.
Dieses Gesetz bezieht sich auf den bis Ende 2024 gültigen alten Beitragssatz von 3,4%, und nicht auf die neue Verordnung, welche die Erhöhung ab 2025 betrifft.Die Behauptung dieses Scharlatans der SPD „Das PUEG sieht keine monatsgenaue Nachberechnung vor“, ist definitiv und nachweislich eine unwahre Behauptung, weil selbstverständlich für die Monate Januar bis Juni 2025 der Erhöhungsbeitrag für alle über 20 Mio. Rentner CENTGENAU abgerechnet wurde, vorsätzlich betrügerisch falsch allerdings auf Basis der ab Juli gültigen, folglich erhöhten Rente, die für uns alle Betrogenen für die ersten 6 Monate 2025 aber gar nicht existierte und somit diese Falschberechnung auch keine rechtsverbindliche Wirkung entfalten kann.
Der Betrug beginnt allerdings schon mit der Bundesrats-Drucksache 605/24 v. 10.12.24 „ Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (Pflege-Beitragssatz-Anpassungs-Verordnung 2025 – PBAV 2025).
Während unter (B. Lösung) für die Berechnung noch korrekt von der „KUMULIERTEN Anpassung für die Monate Januar bis Juni 2025“ die Rede ist, wird in § 1 (Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung) unter vorsätzlicher betrügerischer Absicht – anders kann man es m. E. nicht schlussfolgern – „…dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent DER IM JULI 2025 BEITRAGSPGFLICHIGEN RENTE des Rentenbeziehers […] beträgt;“
Vermutlich haben auch die verantwortlichen Politiker des Bundesrats – auch in diesem Verfahren zeichnet dieser schäbige Olaf Scholz als Vertreter der Bundesregierung primär wieder verantwortlich – gehofft, dass bei diesen niedrigen Erhöhungsbeiträgen ggf. niemand diese Verordnung finden und genau lesen würde.Und diese vorsätzlich Falschberechnung ist wieder einmal Betrug gem. § 263 StGB, grundsätzlich immer mit Vorsatz verbunden und ein zu ahndender Straftatbestand.
Dabei wäre es so einfach zu programmieren gewesen, für die nachgelagert zu berechnenden KUMULIERTEN Erhöhungsbeiträge den vor der Erhöhung gültigen alten Rentenbetrag des Monats JUNI ins Programm einzupflegen.
Der Mehraufwand wäre null gewesen.Empörender Weise müssen wir alle betrogenen Rentner wieder einmal erkennen: Es war seitens der Politik eindeutig Betrug, also Vorsatz und gewollt.
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Hans-Michael WilckeGlückauf Reinhard,
eigentlich sprechen die einzelnen Genossen doch für Ihre Partei und somit sagt man einfach:
“eine Aussage der sozialen Partei an die Respektierten” wie immer natürlGlückauf Reinhard,
eigentlich sprechen die einzelnen Genossen doch für Ihre Partei und somit sagt man einfach:
“eine Aussage der sozialen Partei an die Respektierten” wie immer natürlich eine subjektive Wahrheit,
die wir als Lüge durchschauen, den die Partei hat immer recht und der nicht geglückte Digitalismus
verwirrt jedoch manche Genossen, es handelt sich nicht um einen Betrug, wie er mir erläutert, schau einfach einmal.
Die liebe Rentenversicherung hat sich nun auch bei mir gemeldet und bittet freundlichst um Rücknahme des Widerspruchs,
da lache ich einmal laut und freue mich schon auf ein Wiedertreffen mit den unabhängigen Sozialrichtern, die mich ja
mannigfaltig gemaßregelt habenAnbei eine weiteres Statement von einem jungen aufmüpfigen Genossen mit der subjektiven Wahrheit
[….]
Lieber Hans,danke für Deine offene Nachricht. Ich verstehe gut, dass die Nachzahlung beim Pflegebeitrag im Juli für großen Ärger sorgt. Viele Rentnerinnen und Rentner haben den Eindruck, dass ihnen die Rentenerhöhung gleich wieder genommen wird.
Zum Hintergrund:
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist zum 1. Januar 2025 von 3,4 % auf 3,6 % gestiegen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben diesen höheren Beitrag direkt ab Januar gezahlt.Bei Rentnerinnen und Rentnern konnte die Deutsche Rentenversicherung aufgrund der Kurzfristigkeit die Umstellung für über 22 Millionen Renten technisch erst ab Juli 2025 umsetzen. Deshalb wurde für die Monate Januar bis Juni eine Nachzahlung in Form eines einmaligen Abzugs vorgesehen. Das erklärt den Beitragssatz von 4,8 % im Juli. Ab August gilt wieder der normale Satz von 3,6 %.
Du hast recht: Durch diese Pauschallösung wird die Rentenerhöhung von 3,74 % im Juli deutlich geschmälert. Viele merken davon kaum etwas. Aber wichtig ist mir zu betonen: Es handelt sich dabei nicht um eine „getürkte Berechnung“ oder gar um Betrug. Die Regelung ist gesetzlich festgelegt, transparent veröffentlicht und wurde nur deshalb so gewählt, weil die Rentenversicherung das Massenverfahren anders nicht hätte bewältigen können.
Trotzdem ist völlig klar: Die Umsetzung wirkt unglücklich und sorgt für Frust. Das nehme ich sehr ernst. Politik muss hier transparenter kommunizieren und verständlicher erklären, damit niemand das Gefühl hat, übergangen zu werden. Wenn Du Deinen Bescheid erhältst, kannst Du ihn außerdem prüfen und bei Unstimmigkeiten formell Widerspruch einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen XXXXX, MdB
[….]Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, Schmelztiegel der Kulturen
Hans-Michael
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Monika KühnHallo, ich hätte es nicht besser formulieren können. Antwort auf meinen Widerspruch: Berechnung rechtens, bis 11.09.2025 habe ich Zeit meinen Widerspruch zurück zu ziehen, sollte doch bedenken, daÃHallo, ich hätte es nicht besser formulieren können. Antwort auf meinen Widerspruch: Berechnung rechtens, bis 11.09.2025 habe ich Zeit meinen Widerspruch zurück zu ziehen, sollte doch bedenken, daß es nur ein paar Cent sind und auf die Versicherten unnötige Kosten entstehen, wenn ich dies nicht tue. Nun meine Fazit, der Widerspruch bleibt, wenn alle Widerspruch einlegen würden, müßte man sich schon was einfallen lassen, aber viele Rentner wollen ihre Ruhe, einerseits zu verstehen,andererseits geht es um Gerechtigkeit. Immer diese Hetz gegen die Alten. Nun noch das soziale Jahr für Rentner, den Phantasien sind keine Grenzen gesetzt, generell soziales Jahr nach der Schule für alle jungen Leute, dann können sie sich finden und vlt. etwas Respekt lernen.
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Hans Walter MüllerHallo Monika Kühn: Glauben Sie wirklich, dass betroffene Rentner wegen der paar Cent Widerspruch einlegen? Wer schon bisher trotz ungerechtfertigter KV/PV-Beiträge in der Summe von Tsd.-Euros fürHallo Monika Kühn: Glauben Sie wirklich, dass betroffene Rentner wegen der paar Cent Widerspruch einlegen? Wer schon bisher trotz ungerechtfertigter KV/PV-Beiträge in der Summe von Tsd.-Euros für selbst bezahlte Direktversicherungen keinen Gegenmaßnahmen ergreift, wird hier schon gleich gar nichts unternehmen. Dem dt. Michel geht’s anscheinend noch immer zu gut. Gerne aktzeptiere ich, wenn jemand sein Geld spendet; ungerechtfertigte Einforderungen, die nicht gesetzlich begründet sind, muss ich zwar zahlen (aktuell), trotzdem bin ich dagegen und streite darum.
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Egon SeissDie Demokratien sind toll, aber die Wirksamkeit erfordert wohl alte
Revoluzzer Zeiten zur Durchsetzung unserer Rechte?
1966 bis ca. 1980 hätten sich die Bürger dies nicht gefallen lassen.
Die Demokratien sind toll, aber die Wirksamkeit erfordert wohl alteRevoluzzer Zeiten zur Durchsetzung unserer Rechte?
1966 bis ca. 1980 hätten sich die Bürger dies nicht gefallen lassen.
Im Nachgang brachte aber die Bader Meinhof Bande auch nichts außer unschuldigen Toten.
Gorleben: gestorben
Franz Josef Strauß seine AKW’s und Tricks
Schmitt machte zwar trotzdem den Nato-Doppelbeschluss aber hatte Gegenwind.
In der heutigen Zeit macht die Demokratie was Sie will, da wir uns nicht mehr wehren außer ein paar wenige.
Die AFD wird dies auch nicht richten, da X Gegenparteien dies zu verhindern wissen.
Trostpreis: Was tun sprach Zeus?
lasst uns ins Wasser gehn sprach Helena
Ich werde wohl irgendwann sterben und der DVG hat dann 1 Mitglied weniger.
Rücken noch welche nach?
Grüße an alle aktiven Mitstreiter, wenigstens beweisen wir Mut und zahlen dafür Mitgliedsbeiträge oder machen aktiv mit um sich zu organisieren gegen Ungerechtigkeiten.
Nehmt eure Partner bitte noch mit auf, denn die Zahlen bei unserem Ableben weiter an die GKV
Schon haben wir uns dann verdoppelt.
Egon Seiss
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