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FriedrichIn Baden-Württemberg wird bald wieder gewählt. Und diesmal sollte wirklich jeder ganz genau hinschauen.
In Baden-Württemberg wird bald wieder gewählt. Und diesmal sollte wirklich jeder ganz genau hinschauen.
Macht euch Gedanken, bevor ihr euer Kreuz setzt. Nicht aus Gewohnheit. Nicht aus Bequemlichkeit. Nicht, weil man es „schon immer so gemacht hat“. Wer immer wieder gleich wählt, darf sich am Ende nicht wundern, wenn sich nichts ändert – oder wenn es sogar schlechter wird.
Schaut euch an, wer für welche Entscheidungen verantwortlich war. Beispiel § 229 SGB V (Beitragspflicht auf Betriebsrenten): Die heutige Regelung geht auf das GKV-Modernisierungsgesetz von 2003 zurück – beschlossen unter der Bundesregierung von Gerhard Schröder, getragen von Sozialdemokratische Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die Grünen. Gesundheitsministerin war damals Ulla Schmidt.
Solche Entscheidungen wirken bis heute nach – und treffen viele direkt im Geldbeutel. Wer das vergisst oder ausblendet, schneidet sich am Ende womöglich selbst ins eigene Fleisch.
Schlechter ist es in vielen Bereichen bereits geworden. Besser wird es nur, wenn man bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und bewusst zu wählen.
Diesmal wirklich nachdenken.
Gruß aus dem Schwarzwald
Friedrich -
Hans Walter Müller@ Friedrich: Nicht vergessen, auch die CDU/CSU hatte zugestimmt und trägt Veranwortung mit. Auch wollte die Unionsparteien keine Änderung in ihren späteren Regierungsjahren – obwohl damals di@ Friedrich: Nicht vergessen, auch die CDU/CSU hatte zugestimmt und trägt Veranwortung mit. Auch wollte die Unionsparteien keine Änderung in ihren späteren Regierungsjahren – obwohl damals die KK richtig reich waren. Aber sie schaften es, das Geld anderweitig auszugeben.
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Reinhard Günther@ Friedrich
Betriebsrenten, also Versorgungsbezüge, die vom AG zu 100% aus dessen Betriebsvermögen finanziert wurden, mussten schon immer verbeitragt werden.
Ab 2003 hat sich diesbezüglich im §
@ FriedrichBetriebsrenten, also Versorgungsbezüge, die vom AG zu 100% aus dessen Betriebsvermögen finanziert wurden, mussten schon immer verbeitragt werden.
Ab 2003 hat sich diesbezüglich im § 229 SGB V (nF) mit dem GKV-Modernisierungsgesetz überhaupt nichts geändert!
Da scheint hinsichtlich des einwandfreien Gesetzestextes ein gewaltiges Missverständnis vorzuliegen.
Nur bei Millionen LV-Verträgen mit nur einmaliger Kapitalauszahlung, so wie wir sie überwiegend hatten, ist eine Verbeitragung NICHT erlaubt.
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Alfred Jäger…..Reinhart Günther…… du sagst, die zu 100% vom Arbeitgeber finanziert wurden…..  Was ist mit denen, die auch vom AN mit finanziert wurden, die sind doch in der Mehrheit. U…..Reinhart Günther…… du sagst, die zu 100% vom Arbeitgeber finanziert wurden…..  Was ist mit denen, die auch vom AN mit finanziert wurden, die sind doch in der Mehrheit. Und hier wird doppelt verbeitragt.
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Reinhard Günther@ Alfred Jäger
Der erst ab 2004 von den Krankenkassen mit perfider UnterstÃ
@ Alfred JägerDer erst ab 2004 von den Krankenkassen mit perfider Unterstützung der Lebensversicherer eingefädelte Milliardenbetrug bezieht sich grundsätzlich auf privat aus eigenem Gehalt finanzierte LV-Verträge, die vertraglich vereinbart ausschließlich eine EINMALIGE Kapitalauszahlung vorsahen.
Und das dürften mit Abstand über 99% aller LV-Verträge gewesen sein.
Die ggf. zusätzliche Einzahlung eines AN in eine vom AG finanzierte BR, die aber grundsätzlich erst ab 2002 möglich war, interessiert doch in diesem Milliardenbetrug überhaupt nicht, gegen den wir kämpfen.
Denn eine BR, also lebenslange Versorgungsbezüge (VBez) bzw. Rentenzahlungen mussten schon immer verbeitragt werden, egal von wem finanziert.
Im Übrigen ist der Begriff der sog. „Doppelverbeitragung“ ein völlig absurder Begriff bei einer BR, denn i. d. R. ist eine BR – denn das soll der Begriff BETRIEB ja ausdrücken – eine von einem AG während des Arbeitslebens freiwillig angesparte und zugesagte Versorgungsleistung dem AN gegenüber, die dem AN dann im Rentenalter lebenslang ausgezahlt wird.
Da gibt es keine Doppelverbeitragung, die von einem AN zu kritisieren wäre.
Deshalb bitte immer sauber differenzieren, ob es um VBez/Rentenzahlungen oder um einmalige Kapitalauszahlungen eines Sparvertrages auf LV-Basis geht.
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