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Hans Walter MüllerHallo zusammen,
ich bin seit mehreren Jahren Mitglied im DVG e.V., weil ich auch von der Änderung des GMG 2003 betroffen bin, ohne dass ich seinerzeit unterrichtet wurde, weder von der KV, noch von
Hallo zusammen,ich bin seit mehreren Jahren Mitglied im DVG e.V., weil ich auch von der Änderung des GMG 2003 betroffen bin, ohne dass ich seinerzeit unterrichtet wurde, weder von der KV, noch von der LV oder gar vom Personalbüro meines Arbeitgebers.
Ich habe mittlerweile viele Veranstaltungen der Regionalgruppe besucht, mich an Diskussionen beteiligt und versucht Teilnehmer dieser Veranstaltungen zu motivieren in ihren eigenen Fällen aktiv zu werden.
Eigentlich ist es relativ einfach, wenn man sich etwas mit der Angelegenheit und den Gesetzen befasst hat. Natürlich ist mir klar, dass nicht jeder die Zeit und Lust hat sich stunden- oder gar tagelang in das Thema einzulesen, zumal es neben dem DVG auch die eine oder andere IG gibt, mit vielfältigen Infos.
Ich spreche hier ausschließlich vom Thema Verbeitragung der Auszahlung einer nicht verentungsfähigen Lebensversicherung, die über den Arbeitgeber vor 2004 als Direktversicherung abgeschlossen wurde und für die die Beiträge ausschließlich vom Netto-Gehalt des Arbeitnehmer bezahlt wurden (die Überweisung erfolgte vom AG aufgrund der seinerzeitigen Gesetzeslage nach einer pauschalen Versteuerung des Einkommensanteils).
Hilfreich wäre meines Erachtens wenn der DVG neben seinen Aktivitäten in der Öffentlichkeit und gegenüber den Politikern auch einen relativ klar strukturierten Leitfaden für eine Vorgehensweise nach Erhalt eines Beitragsbescheids der KV zur Verfügung stellen würde. Ob dies aus rechtlichen Gründen zulässig wäre (ist das möglicherweise eine Form von „Rechtsberatung“?), kann ich nicht beurteilen.
Wenn jedoch gesetzlich nichts dagegen spricht stelle ich mir folgende Vorgehensempfehlung vor (kein Anspruch auf Vollständigkeit und / oder rechtliche Verbindlichkeit – nur als Empfehlung):
1. Beitragsbescheid der KV geht ein.
2. Widerspruch an die KV (schriftlich – oft auch über online-Portal möglich, in dem man im Textfeld einfach schreibt …. „Widerspruch gegen Beitragsbescheid – s. anhängiges Schreiben“. Dann hängt man einen Brief an mit ausführlicher Stellungnahme, Begründung und Unterschrift.
3. Dieser Brief soll klar darstellen, „Widerspruch zum Beitragsbescheid vom…“
4. Inhaltlich muss er m.E. enthalten, dass die LV eben eine AltersVORsorge- Maßnahme war und keine AltersVERsorgung. Man kann zusätzlich Details aufführen beim seinerzeitigen Abschluss
a. – wie politische Gründe für die VORsorge-Maßnahme (wie die pol. Empfehlung trotz „die Rente ist sicher“-Hr. Blüm),
b. – wie private Gründe für die VORsorge-Maßnahme (häufig hatte man als AN eine Familie dauerhaft zu versorgen, bzw. Wohneigentum abzubezahlen; die LV gab Sicherheit)
c. – die „moralische” Unterstützung des Arbeitgebers als Leistungsanerkennung (er war ja nicht verpflichtet einen Gruppenversicherungsvertrag auszuhandeln und letztendlich die Arbeit eines Versicherungsvertreters zu übernehmen.
5. Außerdem sollte m.E. eindeutig darauf hingewiesen werden, dass der immer wieder erwähnte § 229 SGB V weder aktuell noch vor seiner Änderung mit dem GMG irgendeinen Hinweis enthält, dass Direktversicherungen etwas mit einer betrieblichen Altersversorgung zu tun haben.
6. Gerade zur Änderung des § 229 SGB V mittels des GMG 2003 wäre dann auf die Bundestagsdrucksache 15/1525 v. 8.9.2023 zu verweisen, in der auf Seite 43 unter Punkt 143 der Grund für die Änderung/Ergänzung des o.g. § enthält….
….Es gibt noch etliche andere Punkte, die man beim Widerspruch erwähnen könnte – man kann sie aber auch erst später vorbringen (z.B. pol. Aussagen Hr. Scholz, Parteitagsbeschluss CDU, Biebak-Gutachten, Riester-Gesetz etc.) beim Einreichen der Klage. Wichtig wäre m.E. noch gegen jeden Beitragsbescheid einen Widerspruch einzureichen und zwar nicht nur gegen die Beitragsveränderung sondern generell gegen die Verbeitragung der Auszahlung.
Üblicherweise kommt es nach einem Widerspruch zu einem Widerspruchsverfahren bei der KV. Der Widerspruchsausschuss lehnt i.d.R. den Widerspruch ab und dann bleibt eigentlich nur die Klage vor dem Sozialgericht.
Aber ich will hier jetzt nicht alle aus meiner Sicht sinnvollen bzw. notwendigen Einzelheiten aufführen. Es soll nur eine Anregung sein, die die DVG ihren Mitgliedern und Interessenten anbieten könnte – wenn zulässig (s.o.).
Wichtig wäre, dass möglichst viele Betroffenen selbst aktiv sich mit Widersprüchen einbringen. Das könnte die KV samt ihren Widerspruchsausschüssen, die Sozialgerichte und evtl. auch Politiker anregen über ihre bisherige Sicht nachzudenken bzw. zu überdenken..
Denn m.E. basieren bisherige Gerichtsentscheidungen auf Auslegung der Gesetze in Sinne der KV und müssten überarbeitet werden. Nur wenn alle schweigen und zahlen werden die Politiker und die KV es einfach aussitzen.
Was haltet Ihr, liebe Vereinsfunktionäre und liebe Mitglieder davon?
Gruß HWM -
Frank Müler
Besser ist es, wen die Krankenkasse gar nicht erst von der Auszahlung erfährt, deshalb bereits die Angabe der Krankenkasse verweigern, da man ja keinen Versorgungsbezug hat!
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Edgar Krieger…da kann ich Hans Walter nur zustimmen, eine breitere Beteiligung der Mitglieder ist dringend notwendig, die Aufmerksamkeit für die GKK, Medien, Politik lässt immer mehr nach. Meines Erachtens auc…da kann ich Hans Walter nur zustimmen, eine breitere Beteiligung der Mitglieder ist dringend notwendig, die Aufmerksamkeit für die GKK, Medien, Politik lässt immer mehr nach. Meines Erachtens auch mehr mit Briefpost versenden, Mails landen schneller im Papierkorb.
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Achim KarraschDas ist ein Irrtum! Wenn ich mit Empfangsbestätigung arbeite, bin ich über den Maileingang viel effektiver unterwegs als über den postalischen Weg.
In Zeiten von Anrufautomaten und verzögerten Po
Das ist ein Irrtum! Wenn ich mit Empfangsbestätigung arbeite, bin ich über den Maileingang viel effektiver unterwegs als über den postalischen Weg.In Zeiten von Anrufautomaten und verzögerten Postwegen ist email am effektivsten!
Gruß
Achim Karrasch
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Edgar Krieger…da kann ich Frank nur zustimmen, eine breitere Beteiligung der Mitglieder ist dringend notwendig, die Aufmerksamkeit für die GKK, Medien, Politik lässt immer mehr nach. Meines Erachtens auch mehr…da kann ich Frank nur zustimmen, eine breitere Beteiligung der Mitglieder ist dringend notwendig, die Aufmerksamkeit für die GKK, Medien, Politik lässt immer mehr nach. Meines Erachtens auch mehr mit Briefpost versenden, Mails landen schneller im Papierkorb.
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Christiane SchmittSehr geehrter Herr Müller,
danke für Ihre Tipps bei der Vorgehensweise. Es scheint verschiedene Arten der Direktversicherungseinzahlungen gegeben zu haben, denn ich hatte die Abzüge auf 3 monatlichSehr geehrter Herr Müller,
danke für Ihre Tipps bei der Vorgehensweise. Es scheint verschiedene Arten der Direktversicherungseinzahlungen gegeben zu haben, denn ich hatte die Abzüge auf 3 monatliche Bruttogehälter in den Einzahljahren. Mehrfach erhob ich bereits Widerspruch, v. a. nach Erhöhungen der KV-/PV- und Zusatzbeiträge und bekam immer die gleichen Verweise auf die Gesetze, welche zulassen, die doppelten Beiträge auf die Auszahlung aus Direktversicherungen zu erheben. Deshalb fürchte ich, dass eine Klage gegen die jeweilige Krankenkasse nicht sinnvoll sein wird, weil ja deren Vorgehen gesetzeskonform ist. Dennoch erhob ich jetzt einmal Klage und erhielt auch ein Kennzeichen. Was problematisch ist, dass man keine Ahnung hat, mit welchen Kosten man zu rechnen hat. Wenn es im Verein eine anwaltliche Unterstützung gäbe, sollte tatsächlich eine Verhandlung zustande kommen, wäre das sehr hilfreich. In meinen Bausteinen bei der Rechtsschutzversicherung ist das Sozialgericht, auf welches in der Ablehnung der Krankenkasse als Klagestelle verwiesen wurde, nicht enthalten. Was ich besonders unangenehm empfinde, dass man (besonders nach einmaliger) Auszahlung auf 10 Jahre jede Erhöhung der jeweiligen Beiträge mittragen muss. Man muss inzwischen rd. 20 % auf der hohen Kante behalten, um die unsicher steigenden Beiträge überhaupt leisten zu können. -
Hans Walter Müller@ Frank Müller – 28.05.2025; 12,41
Sie haben natürlich recht, dass es besser wäre, wenn die KV gar nicht von der Auszahlung einer Direktversicherung erfährt! Aber die meisten Betroffenen wus@ Frank Müller – 28.05.2025; 12,41
Sie haben natürlich recht, dass es besser wäre, wenn die KV gar nicht von der Auszahlung einer Direktversicherung erfährt! Aber die meisten Betroffenen wussten es seinerzeit nicht – und leiden nun unter der Forderung der KV. Mit dem gleichen Argument könnte man behaupten, dass es noch besser gewesen wäre, überhaupt keine Direktversicherung abzuschließen. Das bisschen Lohnsteuer, das man gespart hatte – und evtl. sogar der “günstige” Versicherungsvertrag durch den pauschalen Abschluss über den Arbeitgeber – frisst die nachträgliche Verbeitragung vermutlich vollständig auf. Hinzu kommt noch der persönliche Ärger und Aufwand, wenn man versucht etwas dagegen zu unternehmen. Ja, selbst der DVG-eV wäre überflüssig und man könnte sich die Kosten sparen.
Kurzum, man ist immer hinterher klüger, wenn man aus dem Rathaus kommt, deshalb kommt Ihre Empfehlung für Betroffene einfach zu spät und konkrete Maßnahmen / Unterstützung durch den DVG-eV vermisse ich! Bin gespannt, ob auf meinen obigen Beitrag auch konkrete Stellungnahmen kommen.
Oder ist die Sicht der Mitglieder und Vereinsfunktionäre einfach die, dass man eh nichts machen kann. Dann kann sich der Verein aber auch gleich auflösen (meine Frust ist rießengroß).-
Achim KarraschMoin Herr Müller,
der Frust und die Wut ist bei uns allen gleichermaßen groß.
Ich habe lange nach einem Verein wie dem DVG gesucht, seit meinem Beitritt erlebe ich viele Aktivitäten, die aber te
Moin Herr Müller,der Frust und die Wut ist bei uns allen gleichermaßen groß.
Ich habe lange nach einem Verein wie dem DVG gesucht, seit meinem Beitritt erlebe ich viele Aktivitäten, die aber teilweise nicht bekannt sind.
Wir haben vor der Wahl, zumindest soweit mir bekannt, viele Bundestagskandidaten schriftlich oder persönlich angesprochen, es hat auch positive Reaktionen gegeben!
Gerne suchen wir weitere aktive Mitstreiter, die Ihrem Wahlkreisabgeordneten, egal welcher Partei, auf die Füße steigen.
Ich selbst habe feststellen müssen, das Problem ist gar nicht allen bekannt! Die vielen echten neuen Abgeordneten haben auch noch nicht gelernt, professionell abzuwiegeln, man findet auch Aufmerksamkeit.
Leider sind Verfahren vor den Sozialgerichten Jahresübergreifend, Aufgeben kommt gar nicht in Frage!
Mein Status ist: gerade erstmal gezahlt, ich nehme aber den Kampf mit Sportsgeist auf! Die Zeit und der wachsende Groll hilft uns ganz sicher!
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AndreasMeine DV wird in 2026 ausgezahlt und auch ich werde dann wohl, wie alle anderen Geschädigten, in den sauren Apfel beißen müssen und den fälligen KK Beitrag auf meine Auszahlsumme 10 Jahre an die GMeine DV wird in 2026 ausgezahlt und auch ich werde dann wohl, wie alle anderen Geschädigten, in den sauren Apfel beißen müssen und den fälligen KK Beitrag auf meine Auszahlsumme 10 Jahre an die GKV abführen dürfen. Ich bin letztes Jahr in den DVG eingetreten und hoffte, dass sich an der Situation etwas ändern wird, auch durch die Arbeit des DVG. Vor den letzten Wahlen habe ich die Kandidaten in meinem Wahlkreis angeschrieben und habe darauf entweder keine, oder die lapidare Antwort erhalten, dass aufgrund der angespannten Finanzlage der GKV und des Staats eine Änderung der Doppelverbeitragung keine Mehrheit findet, die eine Änderung der Doppelverbeitragung unterstützt. Mittlerweile bin ich sehr ernüchtert und meine Hoffnung geht gegen 0, dass ich um die ungerechtfertigte Zahlung an die KK herumkomme. Der DVG ist sehr rührig mit seinen Aktionen, aber ich glaube sie führen nicht zum Erfolg und “man schmort etwas im eigenen Saft” (sorry, aber ich habe wirklich keinen Optimismus, dass die Maßnahmen des DVG noch etwas positives bewirken). Heutzutage müßte der Verein viel mehr über die Social Media Kanäle aktiv werden und dazu braucht es professionelle Unterstützung einer Agentur, die sicherstellt, dass die Kampagne “viral” geht. Nur dadurch läßt sich bei Politikern Druck aufbauen. Alternativ könnte man doch von den Mitgliedern einen Sonderbeitrag einsammeln und eine “knackige” und motivierte Anwaltskanzler beauftragen, die sich im Sozialrecht auskennt und Erfahrung hat. Vorstellbar wäre es, einen Musterprozeß durch den Verein und die Anwaltskanzlei zu begleiten. Flankieren könnte man das durch eine Kooperation mit einem größeren Sozialverband (z.B. SoVD).
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Achim Karrasch
Hallo Andreas,
leider ist ein Musterprozess im Sozialrecht nicht vorgesehen. Aber, wir verschaffen uns Gehör, bitte nicht nachlassen!!
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Achim KarraschHallo Andreas und auch an alle vorher zum Thema schon geäusserten:
Es ist richtig, zunächst wird der KV-Beitrag zu zahlen sein, aber, das habe ich gelernt, einfach nichts tun ist nicht richtig.
Hallo Andreas und auch an alle vorher zum Thema schon geäusserten:Es ist richtig, zunächst wird der KV-Beitrag zu zahlen sein, aber, das habe ich gelernt, einfach nichts tun ist nicht richtig.
– zum Widerspruchsverfahren: ganz wichtig war bei mir, die RICHTIGKEIT des Widerspruchs in Form und Zeitrahmen bestätigen zu lassen!
Die Kasse verlangt eine Unterschrift, wenn auch gescannt, ansonsten ist der Widerspruch ggf. nicht gültig.
– zur Unterschlagung der Auszahlung: die Rentenkassen bzw. Direktversicherer sind VERPFLICHTET, die Auszahlung an das Finanzamt und somit auch den Krankenkassen bekannt zu machen, da hilft keine Trickserei.
– zur Motivation: Ich selbst habe Klage eingereicht, das aber über die Rechtschutzversicherung an einen Fachanwalt übergeben, der schlägt sich mit Schriftsätzen mit Kasse und Gericht herum.
– Wir als Verein nutzen zurzeit die Chance, die vielen neuen Akteure im politischen Berlin anzusprechen, etlivhe Anschreiben sind raus!Also: NICHT DEN KOPF HÄNGEN LASSEN!!
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Wolfgang FoersterEine Frage, und eventuell eine Empfehlung habe ich zusätzlich zur Maßnahmeliste von Herr Müller, dem ich für seinen Beitrag danke!
Ich habe bei meiner KV die Ermächtigung zum SEPA-LastschrifteinzEine Frage, und eventuell eine Empfehlung habe ich zusätzlich zur Maßnahmeliste von Herr Müller, dem ich für seinen Beitrag danke!
Ich habe bei meiner KV die Ermächtigung zum SEPA-Lastschrifteinzug widerrufen und überweise die geforderten Beiträge selbst, allerdings “unter Vorbehalt”. Meines Wissens kann man nur die Beiträge zurückverlangen, sobald ein entsprechendes Gesetz vorliegt, die man unter Vorbehalt bezahlt hat.Gibt es unter den Lesern hierzu Erfahrungen?
Bei mir ist die Direkt-LV vollständig vom Nettogehalt abgezogen worden, wurde also bei Einzahlung (hälftig von mir und hälftig vom Arbeitgeber) mit KV- und PV-Beiträgen belegt. Nun soll ich bei Auszahlung ein zweites mal, diesmal den vollständigen, Beitrag bezahlen. So wird das eingezahlte Kapital insgesamt mit weit über 35% Beitrag belegt, von mir persönlich mit ca. 28%. Und das fühlt sich wie Diebstahl an.
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RolandMeine Betriebsrente ist wieder etwas weniger geworden (Zusatzbeitrag). Bei der KK habe ich einen Widerspruch eingelegt auch mit dem Hinweis der Versicherungsfremden Leistungen die die KK bezahlt.
NunMeine Betriebsrente ist wieder etwas weniger geworden (Zusatzbeitrag). Bei der KK habe ich einen Widerspruch eingelegt auch mit dem Hinweis der Versicherungsfremden Leistungen die die KK bezahlt.
Nun kam die Antwort, das geprüft wurde und alles seine Richtigkeit hat. Mit keinem Wort wurde auf die Versicherungsfremden Leistungen eingegangen.
Jetzt fragen die ob ich den Einspruch aufrecht erhalte oder nicht. Also ich soll ich nochmal aktiv werden (der KK zurückschreiben) . Irgendwie macht das gar keinen Sinn für mich da überhaupt in eine Richtung aktiv zu werden.
Das ist ein genialer Selbstbedienungsladen.-
Hans Walter MüllerHallo Roland, offensichtlich handelt es sich bei der Anwort an Dich (duzen innerhald des DVG soll üblich sein) nicht um einen offiziellen Bescheid auf Deinen Widerspruch – also eine VorabaufforHallo Roland, offensichtlich handelt es sich bei der Anwort an Dich (duzen innerhald des DVG soll üblich sein) nicht um einen offiziellen Bescheid auf Deinen Widerspruch – also eine Vorabaufforderung Deinen Widerspruch zurückzuziehen. Damit würde der Vorgang erledigt sein und auch gar nicht statistisch als Widerspruch erfasst. Deshalb mein Vorschlag an die KV zu schreiben, dass der Widerspruch aufrecht erhalten wird. Dann muss sich nämlich der Widerspruchsausschuss offiziell damit befassen. Dann bekommst Du auch eine klare Antwort zu allen Punkten einschließlich – bei Ablehnung Deines Widerspruchs – auch den rechtlichen Hinweis, dass als nächster Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht möglich ist. Nur diese Schritte sind die steten Tropfen, die evtl. den Stein aushöhlen und den KV klar machen, dass Ihr Verhalten und Ihre Gesetzesauslegung, die zwar von den Gerichten akzeptiert wird, nicht den Vorstellungen der Versicherten entsprechen.
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RolandDanke Hans Walter Müller,
eben den Widerspruch aufrecht erhalten.
Mit der Rentenversicherung habe ich das gleiche gemacht bezüglich der falschen Berechnung. Auch mit dem Hinweis auf die Teufel Lis
Danke Hans Walter Müller,eben den Widerspruch aufrecht erhalten.
Mit der Rentenversicherung habe ich das gleiche gemacht bezüglich der falschen Berechnung. Auch mit dem Hinweis auf die Teufel Liste. Mal schauen was da kommt.
Sollten wir nicht die KK und RV darauf aufmerksam machen das dies doch im Grunde genommen alles riesige Behörden sind mit hochbezahlten Vorständen die doch eine gewisse Verantwortung haben gegenüber den Beiträgen die diese verwalten.
Ich denke die wissen das gar nicht was die so anrichten.
Beste Grüße -
Monika KühnGuten Tag, also wir haben gegen die nachträgliche Berechnung des Pflegebeitrages auch Widerspruch eingelegt. Antwort: Bitte überdencken Sie Ihren Widerspruch (1000€ = 0,45cent?), digital nicht möGuten Tag, also wir haben gegen die nachträgliche Berechnung des Pflegebeitrages auch Widerspruch eingelegt. Antwort: Bitte überdencken Sie Ihren Widerspruch (1000€ = 0,45cent?), digital nicht möglich die kurzfristige Verordnung von 12/2024 umzusetzen, daher Juli 2025.Ich will ja keinem unterstellen, bewußte diese Nachberechnung, da ja seit 2023 bekannt ist, daß jeweils in 07 eine Rentenerhöhunganpassung erfolgt, so festzulegen. Auch wenn es nur geringe Beträge sind, die Masse macht es. Es ist egal wann die Verordnung besagt – Nachberechnung 7/25, die Verabschiedung über die Rentenerhöhung ab 7/25 erfolgte im Mai 25, Fakt ist, daß für die Nachberechnung der PV-erhöhung ab 1/25 wissentlich der erhöhte Rentenbeitrag ab 7/25 zu Grunde gelegt wurde und somit für 6 Monate (1-6/25) falsch berechnet wurde. Zum Thema Doppelverbeitragung – Geldumwandlung (mtl.Einzahlungen von meinem Bruttogehalt), bis zum LG Brandenburg-Berlin, alles zurückgewiesen, auch Klage (Einmalauszahlungsbetrag – errechneter Betrag- Sozialversicheurnsbeitrag -KV und PV-, 10Jahre,trotzdem Erhöhung der mtl. Beiträge bei jeder Beitragserhöhung (PV, KV Zusatzbeitrag) Klage abgewiesen. Das ich von meinem Auszahlungsbetrag evtl. KV und PV zu zahlen habe würde ich vlt. noch mitgehen, aber noch den AG-ant. ist Betrug. Leider seit über 20Jahren keine Gerechtigkeit, von z.B. Versteuerung der Renten(nicht Pensionen) ganz zu schweigen. LG an alle Kämper für Gerechtigkeit.
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Hans Walter MüllerHallo Monika Kühn: Wenn Sie akzeptieren, dass Sie von dem Auszahlbetrag Ihrer Direktversicherung – die Sie allein bezahlt haben aus Ihrem Netto-Einkommen (nehme ich zumindest an) und nur von IhHallo Monika Kühn: Wenn Sie akzeptieren, dass Sie von dem Auszahlbetrag Ihrer Direktversicherung – die Sie allein bezahlt haben aus Ihrem Netto-Einkommen (nehme ich zumindest an) und nur von Ihrem Arbeitgeber überwiesen wurde, also wenn Sie das für akzeptabel halten, dann fehlt mir jegliches Verständnis, dass Sie Widerspruch und Klage eingereicht haben. Ihnen ging es dann offensichtlich nur um die Zahlung des Arbeitgeber-Anteils, obwohl schon die grundsätzliche Verbeitragung nirgends im Gesetz steht und nur auf Deutung der KV mit Unterstützung deren Auslegung durch die Gerichte beruht. Ich bin der Meinung, man sollte schon grundsätzlich die Verbeitragung in Frage stellen. Oder man kann sich gleich alle Aktivitäten sparen.
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Monika KühnHerr Müller, -von meinem Bruttogehalt s.Text-, also bei Ansparung keine SV-Beiträge und keine Lohnsteuer. Also Widerspruch und Klage soweit ok. Leider wurde uns bei Abschluss/Zustimmung mit AG keineHerr Müller, -von meinem Bruttogehalt s.Text-, also bei Ansparung keine SV-Beiträge und keine Lohnsteuer. Also Widerspruch und Klage soweit ok. Leider wurde uns bei Abschluss/Zustimmung mit AG keine weiteren Hinweise, außer bei Inanspruchnahe evtl.SV-pflichtig, gegeben. Lehrgeld bezahlt, meinen damaligen Kollegen war dies auch nicht bewußt, habe allen angeraten diese ganze Entgeldumwandlung sofort für ruhend zu erklären. Auch wird noch heute diese Altervorsorge mit Einbeziehung der Arbeitgeber von der Rentenversicherung beworben und profitieren tun vorallem entsprechende Pensionskassen/ Versicherungsgesellschaften wo diese Gelder (spekulativ) gesammelt werden, diese lassen sich das Geschäft nicht nehmen.
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