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Wilfried SüßIch bin seit 10 Jahren Rentner und habe bis zum Alter von 66 Jahren gearbeitet. Während der Ansparzeit für meine Direktversicherung war mein Gehalt über 30 Jahre lang über der BeitragsbemessungsgrIch bin seit 10 Jahren Rentner und habe bis zum Alter von 66 Jahren gearbeitet. Während der Ansparzeit für meine Direktversicherung war mein Gehalt über 30 Jahre lang über der Beitragsbemessungsgrenze. Die letzten 8 Jahre war ich dann darunter. Weil ich zum Zeitpunkt der Auszahlung noch im Arbeitsverhältnis stand, da aber wieder unter der Bemessungsgrenze lag, wurde ich zur Nachzahlung der “entgangenen” Beiträge zur KV aufgefordert, obwohl ich die überwiegende Zeit die vollen Beiträge abgeführt hatte. Kommentar der KV: Wäre Ihr Gehalt weiter über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen, hätten wir nichts nachfordern dürfen. Also weil ich die letzten Jahre noch Rentenpunkte sammelte und dabei einen enormen Gehaltsverzicht in Kauf nahm, wurde ich auch noch hierfür bestraft. Einer der damaligen Wirtschaftweisen, der in der Nachbarschaft wohnt, sagte mir, dass dies ein “handwerklicher Fehler” bei der Gesetzesformulierung war der zwar entdeckt wurde, aber man wollte das ausgehandelte Paket nicht mehr aufschnüren, weil es nur wenige Fälle beträfe. Die Gaudi hat mich über 8.000 EUR gekostet.
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Achim
Hallo Herr Süß,
da wäre doch jetzt spannend, in welchem Gesetz und mit welchem handwerklichen Fehler wir es da zu tun haben?
Ist das ggf. ein Ansatz, um auf die Politik zuzugehen?
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