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DirkHallo zusammen,
ich bin 1999 auf die Werbung der Politik für die AltersvorsorHallo zusammen,
ich bin 1999 auf die Werbung der Politik für die Altersvorsorge hereingefallen und habe mir vom Arbeitgeber eine Direktversicherung geben lassen. Bereits damals bis ich vor 3 Monaten arbeitslos wurde, habe ich immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. D.h. ich habe ohnehin den höchsten KV, PV, Soli- Beitragssatz auf das Einkommen bezahlt, die Direktversicherung hat nicht zu einem geringeren Beitrag geführt. Nun soll ich monatlich über 51 € für 10 Jahre bezahlen. Leider habe ich die Widerspruchsfrist von 1 Monat versäumt, da ich aufgrund der Arbeitslosigkeit andere Sorgen hatte und das Schreiben der Krankenkasse bei mir für 2 Monate untergegangen war. Die Entscheidungen der Deutschen Gerichte habe ich gelesen. Mich würde Eure fundierte Meinung interessieren: ist die o.g. Doppelverbeitragung mit europäischem Recht vereinbar, bzw. würde eine Klage vor dem EUGH ebenfalls scheitern? -
JörgIch kann mir durchaus vorstellen, daß unsere Regierung dem Kind im Zweifelsfall einfach einen anderen Namen verpassen uns so legitimieren wirdIch kann mir durchaus vorstellen, daß unsere Regierung dem Kind im Zweifelsfall einfach einen anderen Namen verpassen uns so legitimieren wird.
Konkretes eigenes Beispiel: neben meiner Direktversicherung habe ich neben meiner späteren deutschen Rente aufgrund einer beruflichen Tätigkeit im EU-Ausland (LU) einen weiteren Rentenanspruch.
Diese Rente wird später in Luxemburg versteuert und erfreut im Anschluß den deutschen Fiskus dahingehend, daß diese in DE in den Progressionsvorbehalt mit einfließt und meine deutsche Rentenzahlung entsprechend höher belastet wird. Der Term “Doppelbesteuerung” klingt halt unschön; da denkt man sich lieber eine andere Lösung aus, um dem Bürger in die Tasche zu greifen, die dann im EU-Kontext trotz Doppelbesteuerungsabkommen ‘legal’ ist. Zusätzlich zu diesen Abgaben sind dann übrigens lebenslang KV- und PV-Abgaben auf meine Luxemburger Rente zu leisten.
Eine Überschlagsrechnung per ChatGPT hat grob ergeben, daß ich voraussichtlich 80% meiner gesamte Luxemburger Rente für deutsche Steuern, KV und PV werde opfern dürfen. Da fühlt man sich dann gleich doppelt vom Staat ge- bzw. erdrückt. Auch wenn dieser Fall juristisch legal ist: für mich ist die Besteuerung in Deutschland von bereits in einem EU-Land (Luxemburg) bereits besteuerten Rentenzahlungen glatter Raub. Ich verweise in diesem Kontext einmal zusätzlich auf https://www.nwb-experten-blog.de/die-neue-anlage-r-aus-vorsicht-falle/; der Autor dieses Artikels geht auch von Vorsatz aus.
Leider wissen die meisten Bundesbürger nicht um die im Verhältnis zur Arbeitszeit wirklich generösen Renten-Leistungen bzw. -Eintrittsalter anderer Staaten. Ansonsten – so mittlerweile meine feste Überzeugung – würden die Leute in Deutschland auf die Straße gehen.
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