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Klaus-Dieter WittMein ehemaliger Arbeitgeber hat mir ein Rentnersterbegeld zugesagt, für welches er seit meinem Altersrentenbeginn eine Direktversicherung abgeschlosssen hat. Der Lebensversicherer wird die AuszahlungMein ehemaliger Arbeitgeber hat mir ein Rentnersterbegeld zugesagt, für welches er seit meinem Altersrentenbeginn eine Direktversicherung abgeschlosssen hat. Der Lebensversicherer wird die Auszahlung der Todesfallleistung an die Krankenkasse melden. Ob eine Beitragspflicht besteht, kann mir die Krankenkasse mitteilen.
Die KK antwortet mir dazu:
‘Wir können Ihre Fragen zu Ihrer Direktversicherung nicht rechtssicher beantworten. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an den Versicherer. Wenn ein Versicherer uns eine Versicherungsleistung meldet, ist diese Meldung vom Versicherer geprüft und wir setzen nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung um. Eine Prüfung durch die gesetzlichen Krankenversicherung ist hier nicht vorgesehen’Obwohl es sich bei den Beiträgen wohl nur um einen 2-stelligen €-Betrag handeln kann, habe ich bei dem Lebensversicherer nachgefragt und diese Antwort (vermutlich KI-generiert) erhalten:
‘Die Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz- GMG vom 14.11.2003) festgelegt.
Als Zahlstelle sind wir gesetzlich verpflichtet, bei der Auszahlung von Versorgungsbezügen die zuständige Krankenkasse des Versorgungsberechtigten zu informieren. Die Krankenkasse prüft dann, ob die fällige Leistung der Beitragspflicht in der Krankenversicherung unterworfen werden muss.’
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