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Wolf-Jürgen SchwerdtnerHallo zusammen, wenn man die rechtliche Vorgabe und den klaren Willen des Gesetzgebers verstanden hat und den aktuellen Beitrag von Herrn Günther zum Anlass nimmt, auch ältere Beiträge zu lesenHallo zusammen, wenn man die rechtliche Vorgabe und den klaren Willen des Gesetzgebers verstanden hat und den aktuellen Beitrag von Herrn Günther zum Anlass nimmt, auch ältere Beiträge zu lesen, so besagt die eindeutige gesetzliche Vorgabe, dass nur Renten und rentenähnliche Einnahmen der Beitragspflicht unterliegen. Also wollte der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Abfindung oder Kapitalisierung aus diesen wiederkehrenden Leistungen verhindern. Die Abschreibevorlagen, mit denen unsere originäre Einmalzahlung nun zu einer Rente, ja sogar zu einer Betriebsrente mutiert, ist so willkürlich, dass es in den Gerichtssälen zum Himmel stinkt. Der Wille des Gesetzgebers wird mit Füßen getreten und der hat es noch nicht bemerkt. Der Gesetzgeber versteckt sich hinter der Gewaltenteilung, hier der Justiz. So geht Rechtsstaat heute.
Grüße aus Berlin Wolf-Jürgen Schwerdtner
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