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Beiträge (1984)

Bei meiner Zuschrift habe ich noch einen wesentlichen Grund der Beschwerde vergessen:
Die KollegInnen, die seinerzeit in eine private Versicherung gewechselt sind, zahlen “keinen Cent” an die Krankenkassen. Es sind nur die gesetzlich Versicherten, die zur Kasse gebeten wurden. Es ist ein Skandal !

das Ganze findet den Ursprung in der Agenda 2000, da ist auch das soziale System der Altersversorgung geändert worden.

Vielleicht gut gedacht aber schlecht gemacht. Betriebsrenten zu fördern, die Beiträge in der Ansparphase (bis zu gewissen Grenzen) steuer- und beitragsfrei zu stellen war sicher ein guter Anreiz für diese Altersvorsorge, aber auch eine böse Falle, die den wenigsten in der Ansparphase bewusst war oder bekannt sein konnte. Ich hätte lieber in der Ansparphase dafür die Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt und in der Zeit mit magerem Rentenanspruch die Vorteile genossen.
Und es wäre gerechter gewesen. In der Ansparphase hätte ich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zahlen müssen, jetzt zahle ich von meiner Rente auch Beiträge für Einkommen, die ich damals nie hätte zahlen müssen und darüber hinaus jetzt auch noch den vollen erhöhten Beitragssatz für die Pflegeversicherung. Ganz nebenbei muss ich mich als Rentner dann auch noch mit dem allgemeinen Beitragssatz versichern, der auch Krankengeld im Krankheitsfall absichert. Ich habe als Rentner aber noch nie Krankengeld von der Krankenkasse erhalten und werde es wohl auch nie bekommen, warum bekomme ich dann nicht den ermäßigten Beitragssatz für Versicherte ohne Krankengeldanspruch?
Für die Krankenkassen ist die Regelung ein Supergeschäft. In der Ansparphase konnten sie sich wegen der Reduzierten Beiträge ggf. Krankengeldzahlungen sparen. In der Auszahlungsphase erheben sie dafür zusätzliche Beiträge für Leistungen, die sie gar nicht mehr erbringen müssen. Wenn es politisch gewollt ist Rentner mehr an den Gesundheitskosten zu beteiligen, dann möge man das bitte doch auch so als Sonderbeitrag der Rentner bezeichnen und nicht in geschickten Gesetzesregelungen verstecken.

Der Verein könnte doch eine
MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE
einreichen, damit Bewegung in die Sache kommt.

Hallo Herr Weil,
hierzu möchte ich Ihnen den Artikel von “Stiftung Warentest” empfehlen: https://www.test.de/FAQ-Musterfeststellungsklage-So-profitieren-Verbraucher-von-der-Musterklage-5318990-0/#question-0
Eine Musterfeststellungsvorgabe ist an ganz konkrete Bedingungen geknüpft.

Man stelle sich vor 20 Jahre lang 1800€ auf ein Sparkonto einzuzahlen und dafür Zinsen zu erhalten. Nach 20 Jahren bekomme ich die verzinste Gesamtsumme ausbezahlt und muß über die Gesamtsumme einschließlich Zinsen Sozialabgaben nach dem Muster der Direktversicherungen zahlen – so ein Schwachsinn. Hätte ich also mein Geld bei der Bank angelegt wäre die Kapitalertragssteuer auf Zinserträge unter Berücksichtigung des Freibetrages anders ausgefallen, nämlich gar nicht: Jährlich 1800 € x z.B. 4,5 % Zinsen = 81 €. Liebe SPD, dass war eine tolle und soziale Leistung die bei den Direktversicherungen geschaffen wurde. Der Dank der Bürger spiegelt sich in den Wahlen wieder.

Im Jahr 2004 wurde von der Politik beschlossen, auf die Auszahlung der
Direktversicherung nochmals Sozialversicherungsbeiträge zu erheben,
Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil, zusammen aktuell ca. 18,15%,
beides zu bezahlen vom Arbeitnehmer.
Die an dieser Entscheidung beteiligten Politiker wussten genau, dass die Zahlungen an die Direktversicherung vom Nettoentgeld geleistet wurden,
und genau deshalb sind die gefassten Beschlüsse ein vorsätzlicher Betrug,
begangen von den damals verantwortlichen Politikern.
Man kann nur hoffen, dass in Zukunft mehr von den Bürgern aufwachen
und sich bei diesen Personen bedanken.

Seit Monaten wird jetzt schon eine Änderung der Beitragshöhe zur Krankenkasse ins Auge gefaßt – passiert ist nichts!!!
So wird das noch eine ganze Weile weitergehen – und die Rentnerdeppen
(Tschuldigung) werden weiter geschröpft.
Das Vorgehen hat Methode. Gut daß es bald wieder Wahlen gibt.
Ein Rentnerdepp der schon 5 Jahre geschröpft wird

Die Krankenkassen haben einen Milliardenüberschuss – und es werden immer noch Beiträge aus den alten Direktversicherungen vor 2004 verlangt, ja sogar die darin enthaltenen Pflegeversicherungsbeiträge erhöht (Barmer GeK)! Da vor einigen Jahren die Bearbeitungsgebühren für Kredite bei den Banken für rechtswidrig erklärt wurden und diese Kosten zurück erstattet werden mussten, habe ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass dies
auch zumindest für die nachträglich erhobenen Beiträge für die alten Versicherungen einmal gilt…

Jetzt warnen die Arbeitgeber vor der Entlastung von Betriebsrentnern (siehe Artikel im „Hamburger Abendblatt“ vom 10.01.2019). Klar, denn sie profitieren ja wie die Krankenkassen von der jetzigen Regelung am meisten.
Ein tolles Geschäft für die Arbeitgeber, die sich Ihre Arbeitgeberanteile in der Ansparphase sparen konnten und für Krankenkasse, die für geringere Leistungen noch höhere Beiträge kassieren, zumal man als Rentner dann noch nicht mal den ermäßigten Beitragssatz, wie andere Krankenversicherte ohne Krankengeldanspruch (z. B. Beamte) bekommt. Die Arbeitgeber sollten ihre Arbeitgeberanteile lieber in der der Ansparphase zahlen und nicht den Betriebsrentnern später aufbürden, dass wäre fair gewesen.