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Beiträge (1984)

Nicht genug, dass jährliche Kosten der Versicherer sämtliche staatlichen Zulagen bei VWL-Verträgen (Riester) von Arbeitnehmern/Angestellten auffressen und weniger Endkapital verfügbar ist, als eingezahlt wurde – nein auch noch diese unübertreffliche Schweinerei unserer Politiker, ehemals steuerfreie (!) Direktversicherungen nachrangig zu versteuern.
Ich wünschte mir, dass alle Betroffenen und künftigen Rentner eine Gelbweste anziehen und dem Beispiel Frankreichs folgen und auf die Straße gehen. Eine andere Sprache verstehen unsere “gewählten Volksvertreter” anscheinend nicht. Selbst bedienen sie sich jährlich aus dem Steuerfüllhorn, haben meist nebenbei noch hochdotierte (Neben-)Jobs in Industrie- und /oder bei Banken und Versicherungen – immer nach dem Motto: …Eure Armut kotzt uns an!…
Nein danke, so eine Demokratie hatte ich mir einmal anders vorgestellt.

Christian Geillinger

Ich sehe dies vom Gesetzgeber absolut als Betrug am Steuerzahler. Jeder der so eine Direktversicherung abgeschlossen hat, wollte eigentlich eine Vorsorge für das Alter treffen. Eine Abzocke von 15,7 % der Krankenkassen und 3,05 % zur Pflegeversicherung sehe ich im nachhinein als unverschämt und Unverfrorenheit. Es zeigt sich hier wieder auf den Staat ist für den normalen Bürger kein Verlass!!!!

Und die Abzocke bei uns Direktversicherten geht noch weiter! Neben dem leidigen Thema Doppelverbeitragung als Hilfe für die armen Krankenversicherungen kommen jetzt auch noch die armen Lebensversicherungen daher, die unter dem Deckmantel eines Sicherungsbedarfs für zukünftige Leistungen mit Hilfe des “Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG)” die Beteiligung an den Bewertungsreserven bei der Ablaufleistung massiv kürzen. Bei meiner jetzt zur Auszahlung anstehenden DV von Mitte der 1980er macht das im Vergleich zur letztjährigen Standmitteilung zusätzlich einige Tausend Euro Verlust aus! Gleichzeitig erdreisten sich die Unternehmen, satte Gewinne an den Mutterkonzern oder an die Aktionäre abzuführen. Quelle u.a.: http://www.test.de/Auszahlung-Lebensversicherung-Weniger-als-gedacht-was-tun-5437286-0/

Lieber Herr Kieseheuer, liebe Vereinsmitglieder des DVG e.V., vorab möchte ich meinen Respekt vor Eurem Einsatz für die durch das GMG vom 01.01.2004 Geschädigten Direktversicherten zollen.

Leider wurde bis dato (seit nunmehr über 15 Jahre) keine Änderung dieses Unrechtsgesetzes erreicht, auch scheint mir für die Zukunft keine wesentliche Veränderung in Sicht.

Bereits im Nov. 2015 hatte ich über meine Strategie im Umgang mit diesem staatlichen Vertrauensbruch hier berichtet.
– Meine Strategie vom Nov.2015
– A) Auszahlung meiner DV zum 01.01.2015 (Kapitalabfindung)
– Weiter arbeiten bis mindestens zur Regelaltersgrenze mit meinem Gehalt über der BBG.
– Solange ich arbeite und mein Gehalt über der BBG liegt, fallen aus der DV keine Beiträge für die KV/PV an.
– Bis dato sind über 4 Jahre ohne Beitragsveranlagung vergangen, d.h. ich habe bereits heute über 40% der Beitragspflicht „gespart“, jetzt hoffe ich, dass ich auch die weiteren min. 2 Jahre in diesem Modus abarbeiten kann, so dass ich dann vorab über 60% Zwangsbeitrag gespart habe.
– B) Beitragsfreistellung meiner Pensionskasse zum 01.11.2016
– Die Auszahlung meiner Pensionskasse erfolgt erst nach meinem Beschäftigungsende in ca. 2 Jahren, hier hoffe ich auf eine Gesetzesänderung mit evtl. halbiertem Beitrag und evtl. mit einem geänderten Freibetrag (keine Freigrenze) von z.Zt. 155,75€.
– Die Beitragsfreistellung habe ich deshalb veranlasst, weil
– a) die Beitragssumme durch die Niedrigzinsphase keine Überschüsse erwirtschaftet.
– b) die Beitragssumme bei Auszahlung z.Zt. mit dem vollen (AG+AN=18,3%) Beitrag zur KV/PV belastet wird.
– c) meine Beiträge (AN Anteil) im Sozialversicherungssystem verbucht werden und der Arbeitgeber seinen Anteil (nicht spart) zu meinen Gunsten im Sozialversicherungssystem verbuchen muss. Mit dieser Maßnahme erreiche ich eine höhere gesetzliche Rente und im Krankheitsfall ein mehr an EGFZ und über 6 Wochen hinaus ein höheres Krankengeld.
– d) der Versicherer von mir keine Beiträge erhält und somit die bAV vom Kapitalfluss am Kapitalmarkt abgeschnitten wird.

Alles in allem bin ich nach wie vor der Meinung, dass eine Änderung (Verbesserung) nur dann erreicht werden kann, wenn von Seiten der tatsächlich Betroffenen über den Kapitalmarkt der notwendige Druck auf die Politik aufgebaut wird. Nur mit „Verhandlungen und persönlichen Beziehungen“ erreicht ein „kleiner“ Verein (DVG e.V. mit ca. 2000 Mitgliedern) überhaupt nichts.
Durch den in der jüngsten Vergangenheit aufkommenden Veränderungsoptimismus ist nur die Klientel der öffentlich Beschäftigten (Versorgungswerk) und die tarifgebundenen Beschäftigten bevorteilt, denn diese Klientel bezahlt tatsächlich keinen Beitragseuro aus ihrem verbeitragtem Einkommen in ihre bAV, hier bezahlt nur die Behörde, bzw. der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge des Beschäftigten, die Beitragssumme wird anschließend über die Steuer abgeschrieben.
Meine Frage, warum setzt sich der DVG e.V. auch für diese Klientel ein?
Wenn tatsächlich nur die DV-Geschädigten entlastet würden, die als Besitzer eines Altvertrags (von vor 2004) ohne Vertrauens.- und Bestandsschutz von dieser Gesetzesänderung betroffen waren (kalte Enteignung von Privatvermögen), dürften die genannten Kosten 3 Mrd. p.a., bzw. 37 Mrd. für die Rückabwicklung wesendlich niedriger ausfallen.

PS: Zur Freigrenze eine Richtigstellung
Die Freigrenze richtet sich nach der Bezugsgröße, welche in jedem Jahr neu festgesetzt wird.
2018 Bezugsgröße 3.045,-€, Freigrenze 1/20 Bezugsgröße = 152,25€.
2019 Bezugsgröße 3.115,-€, Freigrenze 1/20 Bezugsgröße = 155,75€.
Heinz Geulig

An Klaus207: wir brauchen keine “Gelbweste” – weil wir sind
die “Pink Westen”, siehe Fotos auf dieser Homepage. UND: wir haben diese Westen bereits vor 2 Jahren übergezogen, da gab es in F noch gar keine Gelbwesten.
Was uns jetzt nur noch fehlt, das sind die 100 000 Leute auf der Straße.
Kommt und macht alle mit.

Zu der im Leserkommentar vor 2 Tagen erwähnten Freigrenze hier noch
eine Ergänzung:
In anderen Artikeln zu diesem Thema wird manchmal etwas vereinfacht
behauptet, Betriebsrenten unter 155,75 Euro wären sozialabgabenfrei.
Das stimmt so nicht ganz.
Ich beziehe eine Betriebsrente von 73,20 Euro brutto. Das ist weit unter der
Geringfügigkeitsgrenze von 155,75 Euro und trotzdem werde ich in Kürze
die Sozialabgaben dafür bezahlen.
Wie geht das?
Ich bekomme eine Direktversicherung ausbezahlt! Direktversicherungen sind Kapitallebensversicherungen, die bekanntlich 2003 von der Politik in
eine fiktive 10-jährige Betriebsrente umdeklariert wurden
(auch Altverträge).
Der einmalige Zahlbetrag geteilt durch 120 Monate ergibt in den meisten
Fällen über 155,75 Euro, die eigentliche Betriebsrente wird dazu addiert
und über die Gesamtsumme sind dann knapp 20% Sozialabgaben fällig.
So wird dank Direktversicherung auch eine Mini-Betriebsrente
abgabenpflichtig.
Deshalb mein Rat an alle: Finger weg von jeglicher langfristig bindender
Altersvorsorge, wie Riester, Rürup, Kapitallebensversicherungen, Betriebsrente, Direktversicherungen usw.
Man kann nie wissen, wie der Staat in Zukunft die Bedingungen zu seinem
Vorteil ändert, auch rückwirkend. Direktversicherungen sind das beste,
warnende Beispiel dafür.

Antwort an Reiner Korth:
100 000 Geschädigte dieses Staates (Menschen) gibt es sicherlich und mehr noch, es fehlt nur der Aufruf und eine Lobby dazu, um sie zu mobilisieren. Der Verein hat diese Lobby aber (noch) nicht. In allen Ehren, aber was 15 Jahre lang nicht geklappt hat, wird sicherlich noch weitere 15 Jahre oder mehr nicht klappen. Eine gewisse Frau Ulla Schmidt oder ein gewisser Gerhard Schröder (der mit den vielen Frauen) haben solche banalen Probleme, wie die Direktversicherungsgeschädigten sie haben, sicherlich nicht. Sie haben uns diese Sch….se (Entschuldigung) federführend eingebrockt. Unsere Kräfte sollten so gebündelt werden können, dass damit dann nach amerikanischer Rechtsprechung vor Gericht gezogen werden könnte – dann würde vielleicht ein Schuh daraus werden, dass eine, für uns positive Entscheidung, gefällt wird. Ich bin kein Jurist, aber mit einer Steinschleuder kann man hier nicht antreten, hier müssen gewaltigere Geschütze aufgefahren werden, deren Knall in den Ohren der Regierenden und Verantwortlichen dauerhaft hängenbleibt.
Ich kann nur darauf hoffen.

Dass wir uns nicht missverstehen, ich will nichts geschenkt haben, aber ich will von den Politikern auch nicht mit falschen Versprechungen reingelegt werden. Als Rentner zahle ich ohnehin schon einen Beitrag der u. a. Krankengeldansprüche beinhaltet, die ich als Rentner nie in Anspruch nehmen kann. Andere Krankenversicherte ohne Krankengeldanspruch (z. B. Beamte, Altersteilzeitler in der Freizeitphase) bekommen einen ermäßigten Beitragssatz. Und für meine Betriebsrente zahle ich nicht nur Steuern sondern auch zusätzliche Beiträge, die sonst mein früherer Arbeitgeber hätte zahlen müssen und die ich ohne Betriebsrente nie hätte zahlen müssen.
Ein Rat an alle jungen aktiven Arbeitnehmer: Entweder so viel verdienen, dass man genug Steuerschlupflöcher nutzen kann (u.a. auch vom Wegfall des Solidaritätszuschlages richtig nutzen hat) und nur von Teilen seines Einkommens Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, oder so wenig verdienen, dass man reichlich soziale Leistungen vom Staat beanspruchen kann. Alles dazwischen ist Mist und wird abgezockt.

Zu diesem Thema bin ich selbst betroffen und habe mich auch an Herrn J. Spahn gewandt:

Sehr geehrter Herr Spahn,

es geht um das Thema “Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten”.

Aktuell lese ich heute, dass Frau Merkel den von Ihnen bereits erarbeitete Gesetzesvorlage zur Entlastung der Betriebsrentner ablehnt.

Auf dem CDU-Parteitag hatte Herr Lineman vehement für die Beseitigung des 2004 durch damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zu absolut Unrecht geschaffenen Gesetzes ohne den Vertrauuensschutz einzuhalten gekämpft und die Abstimmung ergab die Zustimmung zur notwendigen Korrektur.

Es ist befremdlich, wie ein solches Unrecht kategorisch durch quasi Kanzlerdekret vom Tisch gewischt wird. Wenn man bedenkt, dass die Entlastung in Höhe von ca. 3 Mrd. € im Vergleich mit den exorbitanten Kosten der Migration ( rd. 50Mrd. € p.a an direkten und indirekten Kosten, davon grösstenteils für nicht Asylberechtigte ) als marginal zu betrachten sind, dann kann und darf es mit der Absage der Kanzlerin noch nicht beendet sein.

Ich will nicht nur die Migrationskosten hervorheben, sondern auch die unsäglichen Kosten für verfehlte Energiepolitik (ad hoc Atomausstieg , jetzt der von Experten massiv kritisierte Kohleausstieg mit immensen Risiken der Grundlastsicherheit und Strompreisverteuerung). Diese Projekte wurden/werden trotz der aus Steuermitteln zu erbringenden Leistungen durchgepeitscht…aber eine Beseitigung offensichtlichen Unrechts – ja man muss es als Betrug an den Bürger benennen, bleibt auf der Strecke.
Wir reden hier von ca. 6 Millionen Betroffenen, die auch Wähler sind …wie kommt das bei diesen Bürgern an ?

Schafft dies Vertrauen ? Konkret nicht.

Ich selbst bin auch Betroffener, dem rd. 20.000 € durch die damalige Gesetzesänderung aus der Direktversicherung ( alles selbst gezahlte Gehaltsumwandlung bei der Siemens AG) von der Versicherungssumme für die 10 jährige Laufzeit “entwendet” wurden. Erst seinerzeit durch damalige Regierung als Altersvorsorge-Vorzeigemodell beworben..und dann ” ..was stört mich mein Geschwätz von Gestern…”.

Die Bitte an Sie als Gesundheitsminister, der die Sachen anpackt, …lassen sie nicht locker das Thema weiter zu befeuern.
BG Rainer Fleddermann

Antwort :
Ihre E-Mail vom 7. Oktober 2018; Aktenzeichen: L 9-96/Fleddermann/18

Sehr geehrter Herr Fleddermann,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 7. Oktober 2018. Herr Bundesminister Jens Spahn hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie sprechen abermals die beitragsrechtlichen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an.
Ihre Ausführungen habe ich aufgenommen. In einer Demokratie gibt es oft unterschiedliche Auffassungen über sozialpolitische Ziele und Wege zu ihrer Verwirklichung; daher ist das Bundesministerium für Gesundheit offen für jede Anregung. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung greift für ca. 90 Prozent der Bevölkerung. Für diese große Gemeinschaft ist ein ausreichender Versicherungsschutz sicherzustellen.

Ihre Auffassung und Argumentation scheinen auf ein bestimmtes Ergebnis abzuzielen. Ich kann daher verstehen, dass Sie mit meiner Stellungnahme nicht zufrieden sind. Ich erwarte jedoch Verständnis für eine Auffassung, die in einem mehrheitlich in Bundestag und Bundesrat beschlossenem Gesetz enthalten ist, auch wenn sie nicht in Ihrem Sinne ist.
Ihre E-Mail enthält keinerlei neue Punkte, auf die zusätzlich zu meiner Antwort noch eingegangen werden müsste. Insofern verweise ich hinsichtlich der weiterhin von Ihnen aufrecht erhaltenen Kritik auf meine bisherigen Ausführungen. Ich kann meinem bisherigen Schriftwechsel mit Ihnen nichts hinzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Anja Berger

___________________________________

BMG_2017_Office_Farbe_de

Referat L 9 – Beratung und Information

für Versicherte und Leistungserbringer

Bundesministerium für Gesundheit

Rochusstraße 1, 53123 Bonn

Postanschrift: 53107 Bonn

Bürgertelefon: +49 (0)30 340 60 66-01

Fax: +49 (0)228 994 41-49 00

Mail: Buergerservice.bmg@bmg.bund.de

http://www.bundesgesundheitsministerium.de

Ihr Schreiben vom 30. Januar 2019 – Aktenzeichen L9-96/Fleddermann/19

Sehr geehrter Herr Fleddermann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Januar 2018 an Herrn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie sprechen die Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes bei der Beitragsbemessung aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung an.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Rentnerinnen und Rentner Beiträge zu zahlen, die ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. Deshalb sind neben den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung unter anderem auch für Alterseinnahmen, die auf das frühere Beschäftigungsverhältnis zurückzuführen sind (sogenannte Versorgungsbezüge), Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten.

Grundlage für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge aus Renten ist nach § 247 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Die nach diesem Beitragssatz von der Rente zu bemessenden Beiträge werden vom Rentenversicherungsträger und Rentner hälftig getragen (§ 249a SGB V). Daneben erheben Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag, der ebenfalls hälftig vom Rentenversicherungsträger übernommen wird.

Auf Grund der Tatsache, dass Rentnerinnen und Rentner keinen Krankengeldanspruch haben, könnte zwar daran gedacht werden, den Beitragssatz für die Renten nicht an dem allgemeinen Beitragssatz, sondern an dem „ermäßigten“ Beitragssatz, der nach § 243 SGB V für alle Versicherten ohne Krankengeldanspruch gilt, zu orientieren. In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass die Beiträge der Rentner die für sie entstehenden Leistungsaufwendungen nur etwa zur Hälfte decken; die restlichen Gesundheitsausgaben werden von der Solidargemeinschaft der GKV – also insbesondere von den heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – getragen.

Um zu verhindern, dass dieser Anteil noch weiter steigt, ist es erforderlich, dass auch Rentnerinnen und Rentner Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zahlen. Dies ist Ausdruck der Solidarität zwischen den Generationen.

Eine Änderung der geltenden Rechtslage kann ich Ihnen derzeit nicht in Aussicht stellen.

Sie sprechen zudem die Krankenkassenbeiträge auf die Auszahlung aus einer betrieblichen Altersvorsorge an. Hierzu möchte ich Folgendes ergänzen:

Ihre Einwände gegen die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf eine Betriebsrente oder eine über den Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung sind nachvollziehbar. Innerhalb der Bundesregierung, der Regierungsfraktionen und der sie tragenden Parteien gibt es auch bereits Beschlüsse, die Betriebsrentnerinnen und -rentner zu entlasten. Es liegen zahlreiche Vorschläge zur Umsetzung vor. Die Diskussion, ob und gegebenenfalls wie eine Entlastung umgesetzt werden kann, ist aber noch nicht abgeschlossen.

Neben der Grundsatzfrage, ob eine Entlastung erfolgen soll, ist offen, wie daraus entstehende Mindereinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden sollten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn setzt sich dafür ein, dass dies im fairen Ausgleich zwischen Beitragszahlern und Steuerzahlern erfolgt.

Die Erhebung des vollen Beitragssatzes geht auf eine im Jahr 2003 mit dem GKV-Moder­ni­sie­rungs­gesetz (GMG) beschlossene Änderung zurück. Die teilweise geforderte vollständige Rückabwicklung des GMG ist jedoch nicht finanzierbar. Sie würde die gesetzliche Krankenversicherung erheblich belasten und deutliche Beitragssatzanhebungen für Versicherte und Arbeitgeber zur Folge haben. Sofern den durch das GMG betroffenen Versorgungsbezieherinnen und-beziehern alle Beitragszahlungen seit 2004 erstattet würden, die über den hälftigen Beitragssatzanteil hinausgehen, wäre für den Zeitraum 2004 bis 2018 mit Erstattungen in Höhe von rund 37 Milliarden Euro zu rechnen.

Hintergrund für die mit dem GMG beschlossenen Änderungen war, die bis dahin bestehende Ungleichbehandlung von freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten zu beenden. Während bis dahin bei pflichtversicherten Mitgliedern lediglich die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse bei der Beitragsbemessung Anwendung fand, wurden die Beiträge freiwillig versicherter Mitglieder unter Anwendung des vollen ermäßigten Beitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse bemessen. Seit dem 1. Januar 2004 wird einheitlich der volle Beitragssatz angewendet. Die Anwendung des vollen Beitragssatzes sowie die Streichung des bis dahin bestehenden Privilegs der Beitragsfreiheit bei bestimmten Kapitalauszahlungen war Teil eines umfassenden Reformpakets im Rahmen des GMG, das zur Sicherung der Finanzierbarkeit der GKV notwendig war. Die Rentnerinnen und Rentner sollten gemäß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an der Finanzierung der GKV beteiligt werden. Auf Grund der demografischen Entwicklung decken die Rentnerinnen und Rentner mit ihren Beiträgen heute weniger als die Hälfte der für sie entstehenden Leistungsaufwendungen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis dafür, dass ich mich zum derzeitigen Stand auf diese Ausführungen beschränken muss. Weitergehende Auskünfte kann ich Ihnen aufgrund des noch andauernden Diskussionsprozesses derzeit nicht in Aussicht stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Andreas Deffner

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Referat L 9 – Beratung und Information für Versicherte

und Leistungserbringer; Bürgerkommunikation

Bundesministerium für Gesundheit

Postanschrift: 11055 Berlin

Bürgertelefon: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html

Fax: 0228-99 441-4900

Mail: buergerservice.bmg@bmg.bund.

Vielen Dank für die Initiative und den Kommentarbeitrag von Herrn Fleddermann. Er entlarvt die verschrobenen Gedanken unserer Politiker, die auf die tollsten Ideen kommen um Ihre Fehler zu rechtfertigen.

Nach der Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums, handelt es sich also um geschickt verpackte Rentnerrisikozusatzbeiträge. Sie betragen zurzeit schon mal 0,6% für alle Rentner, die sich mit dem allgemeinen Beitragssatz inklusivem Krankengeldanspruch versichern müssen, obwohl sie nie Krankengeld bekommen werden. Und alle Betriebsrentner/Direktversicherten zahlen gleich den doppelten Beitrag (wenn nicht sogar mehr), wenn sie seinerzeit auf die Empfehlungen der Politiker reingefallen sind und auf erhebliches Arbeitseinkommen für ihre zukünftige Rente verzichtet haben. Ich wüsste noch einige Risikogruppen, die Risikozusatzbeiträge zahlen sollten!