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Beiträge (1984)

Moin,
Ich bin schon länger Mitglied im Verein und lese auch immer die
Neuwsletter.
wenn ich richtig Informiert bin zahlen auch tote Rentner über die Erben
weiter Krankenkasse.
Wenn ich richtig informiert bin fände ich es gut, wenn alle Betroffene
darüber Informiert würden.
mit freundlichen Grüßen
Helmut Kramer

Wir sind nach dem Euro Rentenmäßig betrogen worden,Niederlande Frankreich und Griechenland usw. haben einen höheren Rentendurchschnitt als wir deutschen Rentner.Beispiel:Der Gulden wurde mit 1,14G zum Euro verrechnet.Unsere Rente ist nur die Hälfte Wert.Wir sind betrogen worden.Meine Firma klagte bei den Arbeitnehmern über leere Betriebsrentenkasse.Machte uns den Vorschlag Betriebsrente mit 65 Jahren komplett auszuzahlen.Wir können 2600 Euro im Jahr zusätzlich vom Bruttolohn einzahlen.Über Steuern und Sozialversicherung konnte keine Auskunft gegeben werden.Mein privates Geld hätte ich besser versteuert einzahlen sollenoder privat anlegen sollen.Wir sind Mit unserer Rente in allen Belangen betrogen worden.Was sind wir doch für Weicheier,wir nehmen alles mit ein paar Ausnahmen alles so hin.Gehen wir alle auf die Strasse(ALLE!!!!!).Wir bezahlen die Politiker und ihren Betrug an uns.Unsere Kinder und Enkelkinder sind wach geworden sie haben erkannt was unsere Politiker wert sind!!!! (Umweltschutz!!!!)

Hallo Herr Kramer,

wenn Sie Mitglied bei uns sind, so finden Sie auf der internen Seite unserer Homepage unter: https://www.dvg-ev.org/intern/rechtliche-infos/
einen interessanten Beitrag aus der Rheinpfalz vom 31.07.2018 mit dem Titel: “Doppelbeitrag auch für Hinterbliebene”. Das alles ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten!

Leider dürfen wir aus rechtlichen Gründen den Artikel nicht ohne Genehmigung des Verlages veröffentlichen. Aber Sie können sich den Artikel ausdrucken.

In unseren wöchentlich erscheinenden Mitgliederinformationen werden unsere Mitglieder umfassend, auch über rechtliche Themen, informiert. Das werden Sie wissen.

Dreifachverbebeitragung
In meinem Fall schreckte die Krankenkasse nicht vor dem Versuch einer Dreifachverbebeitragung einer Versorgungsleistung zurück.
Nachdem die Versicherung der Krankenkasse die bevorstehende Auszahlung der Direktversicherung angekündigt hatte, erfolgte unverzüglich die Berechnung der 18% auf den Auszahlungsbetrag.
Da ich mich für eine lebenslange monatliche Auszahlung der Versorgungsleistung entschieden und den Auszahlungsbetrag am Auszahlungstag umgewandelt hatte, erging von der Krankenkasse ein weiterer Bescheid um nun auch die monatlichen Auszahlungsbeträge zu bebeitragen. Bemerkung des Sachbearbeiters auf meinen Einwand: Meine Rente sei schließlich höher als die anderer Rentner und ich könne das tragen, denn es stünde ihnen zu. Weder der Fachanwalt meiner Rechtsschutzversicherung noch ein lokaler Fachanwalt fanden Urteile zu einem solchen Sachverhalt. Mir wurde zum Widerspruch geraten, da dann die Krankenkasse ausführen muss, worauf sie sich in ihrer Argumentation stützt. In einem Telefonat wurde mir dann aus Kulanzgründen die dreifache Verbebeitragung erlassen und später schriftlich bestätigt.
Soviel zum Thema Abzocke.

Zur Antwort des BM J Spahn durch:

“Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anja Berger”

Alle Ihre Erklärungen sind einfach nur lächerlich! Es war, ist und bleibt ein einseitiger Vertagsbruch und damit Betrug der Bundesregierung an und Direktversicherten durch die nachrangige Zusatzversteuerung- Punkt

Klau Pigorschs - Dieter

Warum starten wir nicht ein Volksbegehren, per Bundesland, beginnend mit Bayern ?

Bin ( vor 1994 Abschluß) auch dafür ein Volksbegehren anzustreben ( komme aus Sachsen) und bin auch für Androhung sich nicht mehr an Wahlen zu beteiligen. Bei 6 Millionen Betroffenen wird dies auch manchen Politiker die Augen öffnen, vor allem der CDU und meiner Kanzlerin Angie, denn mehr als 3 Millionen sind bestimmt davon CDU Wähler.

Erhardt Rolf 79591 Eimeldingen

Auch ich bin in der Falle der GKV gelandet.
Habe da eine Frage an euch alle:
Wer z.B. in der Schweiz über viele Jahre gearbeitet hat und nun seine AHV Rente bezieht und da der Wohnsitz in Deutschland ist, wird in Deutschland nur mit dem Halben Krankenkassenbeitrag belastet !!! Und die Schweizer AHV Bezüge sind in der Regel höher als die Deutsche Rente. Die AHV zahlt keinen Zusatzbeitrag ( KVDR ) Diese Ungleichheit zu lasten der Vollzahler mahnt keiner an. Wie seht Ihr das ?
Freue mich auf eure Resonanz
Grüße aus Südbaden

Es ist für mich nach der Info von “Mutti” sonnenklar,daß sich an der Verbeitragung in jetziger Höhe nichts mehr ändert.
Hätte sie doch den Sonntagspredigten ihres Vaters besser zugehört.
Eine Aussage war sicher: Du sollst nicht Lügen noch Stehlen noch
das Hab und Gut deines Nachbarn begehren.
Meine Wahlstimme bekommt Mutti -und die Sozis nicht mehr.
Denn vergageiern können uns auch andere Parteien.
Viel Freude bei den Wahlen.

Ich unterstütze die Idee des Volksbegehrens!
Wenn wir es per Volksbegehren schaffen, in Bayern ein Gesetz für die Artenvielfalt auf die Beine zu bringen, warum sollte es dann nicht auch zum Thema Doppelverbeitragung und soziale Ungerechtigkeit gelingen?
Eine Wahlverweigerung dagegen würde m.E. eher schaden, denn wenn wir auf unser Recht verzichten, die Politik mitzugestalten, überlassen wir doch das Spielfeld nur dem politischen Gegner.