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Beiträge (1984)

Leider hat sich in meinem letzten Kommentar ein Fehler eingeschlichen.
Statt 1200,_ Euro Steuern muß es ca.400,- Euro steuern heißen.

Ein freundliches “Hallo” in die Runde und die Frage: Gibt es einen SAARLAND-STAMMTISCH?
Falls “nein” sollten wir uns unbedingt dazu verabreden.
Interessensbekundungen gerne an meine email Manfredspoo@web.de

Hallo Herr Spoo,
bitte wenden Sie sich an unseren Stammtischkoordinator, Herrn Bernd Krüger, unter: +49 176 32338724 oder per Mail: bernd.krueger@dvg-ev.org
Auf unserer Homepage finden Sie ebenfalls eine Auflistung aller bereits existierender Stammtische: https://www.dvg-ev.org/aktivit%C3%A4ten/stammtische/

Es ist sehr ärgerlich, wie ungerecht die Abgaben sind. Insbesondere der Arbeitgeberanteil. Dies ist ganz klar auch eine Frage der Vertrauensschutzreglung für Verträge, welche vor dem 1.1.2004 abgeschlossen wurden.

Hatte auch mit der Krankenkasse zur Klärung des folgenden Sachverhaltes gestritten. Die Krankenkassen scheren sich nicht darum. Die setzen einfach nur eine Gesetz um. Ein Gesetz der Ungerechtigkeit. Hatte keinen Erfolg mit der u.a. Erklärung.

Folgendes:

VdK beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich:
Am 04.09.2018 hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss veröffentlicht, nach dem Rentenzahlungen von Pensionskassen unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sind. Der Beschluss beruht auf einer vom Sozialverband VdK erhobenen Verfassungsbeschwerde. Dass der VdK sein Anliegen beim Bundesverfassungsgericht juristisch durchgesetzt hat, kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, wie folgt:
“Der Sozialverband VdK begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Durch das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde, die der VdK erhoben hat, wird ein großer Personenkreis, der privat in eine Pensionskasse eingezahlt hat, von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen entlastet. Der VdK hat sich jahrelang dafür stark gemacht, dass Betriebsrenten nicht der vollen Beitragspflicht unterliegen und hat viele Fallkonstellationen vor das Bundesverfassungsgericht gebracht. Für alle Betriebsrentner, auch die die in eine Direktversicherung einbezahlt haben, fordern wir, dass nur noch der halbe Beitragssatz erhoben wird.”
Möchten Sie mehr über die vom Sozialverband VdK erhobene Verfassungsbeschwerde zum Thema Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten erfahren? In diesem Text haben wir das Thema aufbereitet, eine aktualisierte Fassung stellen wir in Kürze ein.
Das Sozialgericht Osnabrück hat den Fall neu bewertet und in einem weiteren Beschluss rügten die Karlsruher Richter (Bundesverfassungsgericht) eine Ungleichbehandlung bei den Pensionskassen (Az.: 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15).

Erfreulicherweise haben 2 der 3 Verursacher des Ausbeutungsgesetzes für Rentner(SPD und CDU) schön auf die Mütze bekommen.Leider noch nicht genug. Rentner- bei jeder Wahl richtig wählen – wehrt euch, informiert eure
Leidensgenossen – bis dieses Betrugsgesetz zurückgenommen wird.
Für alles ist Geld da – nur nicht für die die es erarbeitet haben.
Danke – wir reagieren

Guten Tag,
wie lange brauchen die Politiker noch um zu kapieren, dass der kleine Mann sich nicht mehr alles gefallen lässt. (siehe AFD)
Da werden Steuerschlupflöcher über zig Milliarden jahrelang bewusst nicht geschlossen, beiden”Cum-Ex”-Geschäften,die Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte eines Syndikats von Finanzjongleuren, die den Staat zwischen 2001 und 2016 etwa 30 Milliarden Euro gekostet haben.
Das nenne ich Diebstahl an allen brav ihre Steuern zahlenden Bürgern.

Da kann man sich nur wundern, wie die ohnehin geringe Betriebsrente (Stichwort Startgutschriften – auch hier ist dringender Handlungsbedarf seit 2002 !!) durch diese Krankenkassen Abzüge dahin schmelzen. Und sich die Parteien merken, die das beschlossen und jetzt nicht ändern wollen!

Lieber neue Wohltaten wahl-werbewirksam ausschütten als bestehendes , wenn auch legetimiertes, Unrecht zu beseitigen ist die Devise.

Die Steuern auf Rente wären ein weiters Thema!

Habe gestern den Bericht in Frontal21 gesehen – Frau Merkel schiebt jetzt die sicherlich enorm wichtige Umweltschutzpolitik vor (die sie seit Jahren mehr oder weniger erfolglos betreibt), um das Problem Doppelverbeitragung/Entschädigung auszusitzen – so wie sie es bei Herrn Kohl gelernt hat…. Daher: Dranbleiben und Krach machen – vielleicht ist ja auch das Form aufstehn der Linken dafür geeignet. Gerade jetzt, wo es kriselt, ‘rein mit Infos, Kampagnen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – mal schau’n, wer den längeren Atem hat…
Danke dem Verein für die bisher so gute und erfolgreiche Arbeit UND WEITER SO!!!

Auch ich würde sofort bei einem Volksbegehren unterzeichnen. 8 Millionen betroffe Verträge, wie gestern zu hören war, sind vermutlich 4 Millionen Bürger/Wähler.
Frage mich, warum sich die Gewerkschaften eigentlich nicht mehr mit dem Thema beschäftigen? Stecken die mit unter der Decke?
Die hätten für ein Volksbegehren und die rechtliche Abwicklung desselbigen sicher die entsprechenden Juristen an der Hand.
Auch ich empfinde das Handeln der Politiker in dem Fall betrügerisch am Bürger. Wenn wundert da noch der Vertrauensverlust? Und sollte das nicht schnell ändern – Frau Merkel – ist ja dagegen, weil dafür kein “Geld” eingestellt ist, wird sich der Niedergang der CDU und SPD fortsetzen. Allerdings waren in der Vergangenheit für diverse Entscheidungen von Frau Merkel auch keine Gelder eingestellt. Diese Aussage ist deshalb für mich der reinste Hohn am Bürger.

Ich habe jüngst auch den Bescheid meiner Krankenkasse bekommen einen 5 stelligen Betrag an Beiträgen zu zahlen. Bei mir waren 1990 bestehende Verträge (teilweise Anfang der 70er begonnen) zusammengelegt und der Schutz in einer entsprechend verbundenen und erweiterten Direktversicherung bis Dez. 2018 fortgesetzt worden. Die von der Versicherung ausgewiesene Versorgungsleistung wollte ich detailliert von der Versicherung nachgerechnet bekommen. Sie teilten mir in einer ersten Antwort mit, dass der Wert nach einem prämienproportionalen Verfahren errechnet worden sei, was ich durch Summation der ausgewiesenen Beiträge vor 1990 und nach 1990 durch entsprechende Division durch die Gesamtsumme und Multiplikation mit der Ablaufleistung auch nachrechnen konnte. Insofern kann man feststellen, dass das eine sehr pauschale Näherung ist, die keinerlei versicherungsmathematische Grundlagen nutzt. Entsprechend dies nochmals fordernd kommt nun in einer zweiten Antwort, dass ich keine Details zur Berechnung bekommen könne, da das vertrauliche Unterlagen seien und die Versicherung bestätigt, was meines Erachtens falsch ist und der ersten Antwort widerspricht, dass das Ergebnis mittels aufwändiger versicherungsmathematischer Verfahren ermittelt worden ist. Hat jemand entsprechende Erfahrrungen gemacht und kann man dagegen vorgehen?
Ist dieses prämienproportionale Verfahren Standard und wurde dagegen schon Einspruch erhoben bzw. geklagt? Das ist meines Erachtens ein nochmaliger Betrug!

Danke für jede hilfreiche Unterstützung