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Beiträge (1984)

Hallo Herr Herter, es ist bekannt, dass Versicherungsgesellschaften häufig versuchen, die Aufteilung der Beträge nicht transparent zu machen.Bitte zunächst noch einmal mit dem Vertragspartner des Vertrages, also dem Arbeitgeber, Kontakt aufnehmen, damit dieser auf die Versicherungsgesellschaft zur Transparenzschaffung einwirkt.
Hilfreich könnte auch der Kontakt zur Verbraucherberatung sein, denn bei denen schlagen solche Fälle auf. Es gibt auch einen Ombudsmann der Versicherungsgesellschaften, den man einschalten kann, wenn man überhaupt nicht weiter kommt. Man muss nur aufpassen, dass sich das Verfahren nicht zu lange hinzieht und irgendwann der Anspruch auf Auskunft verjährt ist.
Der 5-stellige Beitrag ist nicht so ganz erklärbar, denn die Monatsbeiträge sind maximal 3-stellig.

Ulla Schmidt wurde am 13.06.2019 70 Jahre alt.
In einem Artikel anlässlich ihres Geburtstags wurden ihre politischen
Leistungen beschrieben und es war darin von „schmerzhaften Einschnitten
in das soziale Netz“ die Rede (gemeint war das GMG von 2004).
Man wollte ihr anscheinend nicht den Geburtstag vermiesen.
Kein Wort davon, dass diese „schmerzhaften Einschnitte“ in Wirklichkeit
ein Betrug an Millionen Rentnern war, den sie durch rückwirkenden
Eingriff in Direktversicherungsverträge (zusammen mit Horst Seehofer)
zu verantworten hat.

Bitte nicht DIE GRÜNEN vergessen, denn die waren maßgeblich daran beteiligt.

Mit meiner 2015 fällig gewordenen Direktversicherung war auch ich durch das an Anstand mangelnde politische Verhalten zum Geschädigten geworden. Es gibt inzwischen genügend Beispiele für absurde Gesetze und Verordnungen, mit denen unser Gesetzgeber und somit unsere Politiker unser Land zu einen Unrechtsstaat verkommen lassen. Dazu gehört auch die unverfrorene Dreistigkeit, mit der hiesige Politiker den Inhabern einer Direktversicherung einerseits ans Bein pinkeln und andererseits auch Rechtssicherheit in Deutschland aushebeln. Die Tatsache, daß unsere Politiker den Abschluß einer Direktversicherung beworben hatten und späterhin in bestehende Verträge mit wiederholter Erhebung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eingriffen, ist gelinde gesagt staatlicher Diebstahl und ein perfider Machtmißbrauch. Wenngleich Politiker das ergangene Unrecht auch zunehmend begreifen und eingestehen, so mangelt es dennoch an der Notwendigkeit, sich mit der gewonnenen Überzeugung auch für die Geschädigten stark zu machen, statt das Unrecht billigend hinzunehmen. Dies beweist nämlich einmal mehr, welchen gleichgültigen Stellenwert die Bürger bei der politischen Clique haben. Es ist wohl anzunehmen, da sich die Nummer schon seit 15 Jahren hinzieht, daß unsere Politiker die Angelegenheit weiterhin aussitzen werden. Mit der Unterbindung von Gemeinschaftsklagen haben es hiesige Politiker auch verstanden, einen Rechtweg zu erschweren. Jedoch wäre es, ungeachtet persönlicher Betroffenheit, auch eine Chance für einen politischen Zugewinn, wenn man einer intelektuellen Einsicht folgen würde und sich so letztlich auch ein politisches Abgleiten aufhalten ließe.

Bislang war ich davon ausgegangen, daß unser Gesetzgeber, namentlich die Schröder-Regierung (SPD und Grüne), die Verbeitragung von Direktversicherungen unmißverständlich angeordnet hatte. Mit der Zahlungsaufforderung seitens der Krankenkasse wurde dies auch so suggeriert. Da aber der Gesetzgeber, wie ich nun den Ausführungen der Vereinigung der Direktversicherungsgeschädigten entnehme, die Verbeitragung lediglich für Versorgungsbezüge und nicht für Kapitalanlagen (Direktversicherungen) vorgesehen hatte und dies auch die Gesetze so hergeben, machten sich also die Krankenkassen ein Recht zu Eigen, für das es keine rechtliche Grundlage gibt. Von daher ist es also ein ungeheuerliches Verhalten der Politiker, wenn diese, die durch die Krankenkassen rechtswidrig erzwungenen Einnahmen durch Unterlassung jeglicher Einwände billigen und somit bei der Bürgerschaft die Botschaft verbreiten, daß den Politikern der (man darf wohl sagen – kriminelle -) Vorgang nichts anginge. Kein demokratischer Staat kann sich auf Dauer Politiker leisten, die gesetzlicher Willkür die Tore öffnen oder Unrecht billigend in Kauf nehmen. Und wenn die Gabe, das begreifen zu können, nicht vorhanden ist, dann helfen auch tausende belehrende Worte nicht mehr. Eigentlich unbegreiflich, daß unsere Politiker nicht längst die Selbstachtung verloren haben. Aber dazu bedarf es nun einmal Anstand und wo Anstand in einer Demokratie zunehmend verloren geht, gehen bei der Bürgerschaft auch Vertrauen und Rechtssicherheit verloren.

Die Abzocke der “Direkt-Versicherten” geht noch weiter: bei der Besteuerung der Kapitalauszahlung wird plötzlich nicht mehr von Vorsorge-Bezügen geredet, sonden es kommt KEINE 5-Jahres-Regelung oder eine andere Ermässigung zur Geltung. Der Bezug der Summe, die jahrelang angespart wurde und für die Deckung des Bedarfs im Rentenalter dienen sollt, wird voll besteuert! Im ungünstigsten Fall verliert so der Rentner zusätzlich zu 19% an die Krankenkasse noch 40% an den Fiskus.

Hat hier jemand bereits versucht die Direktversicherung nachträglich zu wiederrufen (ungültige Widerrunfsklausel)? Wenn ja, würde mich die Erfahrung extrem interessieren. Insbesondere ob man dann die Krankenkasse nicht mehr zahlen muss.

Hallo Frau Kor.,
wir haben auf unserer Startseite der Homepage den Link von Helpcheck. Bitte wenden Sie sich mal die: https://www.helpcheck.de

Torsten Böhme und Susanne Popp, Fürth

Das neue Positionspapier finden wir gut. Herzlichen Dank an die Autoren!
Zum Blog: sollten nicht die jüngsten Beiträge an den Anfang?

Danke für das Lob. Das Positionspapier hat eine Menge Arbeit gemacht. Der Blog lässt sich leider nicht anders einrichten. Es ist ein Zusatztool, welches hier eingebaut wurde. Da ist nur diese Reihenfolge der Beiträge möglich. Aber bald gibt es eine neue Homepage. Dann wird es anders.

Die derzeit diskutierte Umwandlung der Freigrenze bei den Betriebsrenten in einen Freibetrag ist ja grundsätzlich gut, führt jedoch zu einer weiteren Ungerechtigkeit, wenn es ergänzend dazu nicht mindestens zu einer Halbierung der Krankenkassen – und Pflegeversicherungsbeiträge während der Auszahlungsphase von Direktversicherungen kommt. Bei der Umwandlung in einen Freibetrag werden alle Betriebsrentner entlastet, die über der Freigrenze liegen, auch die, welche eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente bekommen für die m.E. noch nie Krankenkassen – und Pflegeversicherungsbeiträge durch den Arbeitnehmer bezahlt wurden. Dem entgegen wurden die Beiträge bei Direktversicherungen aus dem Nettogehalt, also nach Abzug von Kranken – und Pflegeversicherung eigenverantwortlich über viele Jahre angespart.

Mein Fazit: wer selber vorsorgt ist wieder einmal der Dumme