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Beiträge (1984)

Hallo Michael, Sie können leider nichts mehr rückgängig machen. Wenn Sie die Zahlungsaufforderung bekommen, bitte unbedingt Widerspruch einlegen. Dazu reicht schon ein ganz einfacher Satz aus, dass Sie Widerspruch gegen die Zahlung einlegen möchten. Auf Ihrem Zahlungsbeleg den Vermerk “Zahlung unter Vorbehalt” einfügen.
Ch. Löffler

Hallo Frau Löffler,

muß man den Widerspruch nicht begründen? Ich habe erstmal nur Widerspruch eingelegt und dazu geschrieben,
dass eine Begründung nachgereicht wird? Muss ich diese nun abgeben?
Können Sie mir auch noch sagen wie geht es dann weiter geht?
Viele Grüße
Monika Bücker

Hallo Frau Bücker,

ein Widerspruch könnte beispielsweise so aussehen – und da ist auch eine Begründung dabei. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie leben.
In Bayern ist es so: Beharrt ein Betroffener auf seinem Widerspruch, wird daraus automatisch ein Klage vor dem Sozialgericht. In anderen Bundesländern muss der Betroffene explizit klagen.

Hier der Text:

Name des Versicherten
Adresse des Versicherten

Name der Krankenkasse
Adresse der Krankenkasse

Datum

Widerspruch gegen die Neufestsetzung der Krankenversicherungsbeiträge auf meinfe Betriebsrenten/meine Versorgungsbezüge/Direktversicherung

Aktenzeichen: (aus Bescheid der Krankenkasse)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid über die Neufestsetzung meiner Krankenversicherungsbeiträge vom (Datum des Bescheids)lege ich Widerspruch ein.

Der 1982 eingeführte halbe Beitragssatz auf Versorgungsbezüge geht auf die Entscheidung des Gesetzgebers zurück, diese Leistungen nicht höher
zu belasten als Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Insofern sehe ich durch die Anhebung des Beitragssatzes meine Rechte aus Art. 3 I Grundgesetz (allgemeiner Gleichheitssatz) verletzt.

Auf Grund des Umfangs der Beitragserhöhung und ihrer übergangslosen Einführung sehe ich den grundgesetzlich garantierten Vertrauensschutz
und meine Rechte aus Art.14 I Grundgesetz (Schutz des Eigentums) verletzt.

Diese Beitragserhöhung bedeutet für mich eine unzumutbare Belastung.

Im Hinblick auf die große Zahl ähnlich gelagerter Fälle, die in diesen Fällen eintretende massive finanzielle Belastung
und eine dementsprechend absehbar große Zahl von Widersprüchen und Klagen beantrage ich das Ruhen des Verfahrens
bis zu einer höchstrichterlichen Klärung.”

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Ch. Löffler,

danke für die Antwort! Werde es so machen! 😉

Gruß Michael

Hallo,

Bernd Prell vor 8 Tagen hat recht,
das ganze diskutieren bringt nichts, die sitzen das aus.
Wir sind am End die Dummen..

Friedhelm Reichel

Die Holländischen Bauern haben uns gezeigt wie man auf sich aufmerksam macht. Die Zeit des Redens ist vorbei.

Habe gerade ein Artikel von Tina Groll in der Zeit Online gelesen, hier das Link: https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-02/betriebsrente-doppelverbeitragung-sozialbeitraege-direktversicherung-altersvorsorge?page=11#comments

In diesem Artikel steht unter anderem, dass Renten aus Pensionskassen
(Brutto-Gehaltsumwandlung) bis zu einer Höhe von 155€ Sozialabgaben frei sind. Ist das wahr? In welchem Gesetz wird das geregelt.
Bin Frührentner und im Februar 2020 habe ich die Möglichkeit das angesammelte Kapital der Pensionskasse in eine Rente auszahlen zu lassen oder das Kapital auszahlen lassen.

Es gibt eine Freigrenze von derzeit 152,25 Euro pro Monat. Übersteigt die Rente diesen Betrag auch nur um einen Cent, wird der ganze Betrag Sozialabgabenpflichtig

Die Freigrenze liegt bei 155,75 Euro

Wenn eine Freigrenze abgabenfrei ist, dann könnte man sich doch die Rente in der Höhe der Freigrenze lebenslang auszahlen lassen
und den Rest des Kapitals einmalig (natürlich mit Abgaben an die KK). Oder ist dieses Model nicht erlaubt?

Die Krankenkasse rechnet die Beiträge der Kapitalauszahlung so, als ob die Summe über 10 Jahre, auf monatliche Beiträge verteilt, ausgezahlt wird. Daran läßt sich nichts ändern

Kann mir jemand sagen wie die geschundenen Entscheider
nun weitermachen ?
Für September wurde mal eine endgültige Entscheidung angekündigt!
In welchem Jahr?

Da die armen Krankenkassen in Zukunft wieder Minus machen werden entfällt die Rückzahlung des Unrechtgeldes komplett.
Oder habt Ihr (Wir) was anderes erwartet? Hauptsache der Rentner wird geschnitten – der Pensionär ist halt der bessere Mensch.
Was wählt der gelinkte Rentner?? Ich glaube so wie immer.
Da kann man dann nicht mehr helfen.

Wenn man verfolgt, mit welchen Aussagen und Methoden Politiker seit Jahren eine gerechte Lösung für Direktversicherte und Betriebsrentner immer wieder auf die lange Bank schieben, dann kann man die Enttäuschung von Kurt Braun aus dem vorherigen Kommentar voll und ganz verstehen.
Einige Politiker quer über alle Parteien haben inzwischen bemerkt, dass die Beschlüsse von 2004 nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hatten. Deswegen hatte ja auch Jens Spahn einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem dieses Unrecht des rückwirkenden Eingriffs in Versicherungsverträge ein Stückweit abgemildert werden sollte, doch Merkel hat das am 13.02.2019 abgelehnt mit der Begründung, dafür sei kein Geld da.
Es ist deshalb wichtig, bei Veranstaltungen, Protestkundgebungen, Leserkommentaren etc. immer wieder darauf hinzuweisen, dass vor allen Dingen Merkel für den Fortbestand dieses Unrechts persönlich verantwortlich ist.
Auch die Warnung vor den Parteien CDU/CSU, SPD und Grüne kann man nicht oft genug wiederholen.

Hallo und guten Abend!

Ich habe zu dem Thema eine vielleicht etwas spezielle Frage, die ich bislang auch durch Internetrecherche nicht beantwortet bekam.

Folgendes:

Ich habe vor über 30 Jahren eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung abgeschlossen. Beiträge behielt immer mein jeweiliger Arbeitgeber vom Brutto ein. Da ich damals davon ausging, vielleicht nur bis 60 arbeiten zu müssen, wird nun diese Versicherung als Einmalzahlung nächsten Januar ausgezahlt. Ca. 60.000 €

Ich bin dann 59 und muss noch bis 67 arbeiten. Ich verdiene recht gut als Angestellter, über der Beitragsbemessungsgrenze. Zahle also bereits die KV-Höchstbeiträge.

Nun meine Frage:

Wird auch in meinem Fall schon in den nächsten 7 Jahren, in denen ich noch arbeite und Höchstbeiträge bezahle, nochmals der doppelte Beitrag für den Anteil aus der Direktversicherung fällig? Oder verschieben sie alles in die Rentenzeit?

Vielen Dank für eventuelle Auskünfte.

Dirk Hofmann

Hallo liebe Mitglieder,

könnt ihr weiterhelfen?

Hallo Dirk Hofmann,

solange Sie Höchstbeiträge zur Krankenversicherung zahlen, weil Sie über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, brauchen Sie keine “Zwangs”beiträge für die Direktlebenversicherung zahlen.

Wenn Sie tatsächlich bis 67 arbeiten und dann erst in Rente gehen, sind bereits 7 Jahre vergangen und Sie zahlen nur noch die restlichen 3 Jahre.
Achtung die Beitragsbemessungsgrenze in der KVdR ist geringer. Vielleicht haben Sie auch da Glück.

Ich hoffe Ihnen eine zufriedenstellende Antwort gegeben zu haben.

Hallo Herr Hofmann,
generell gilt, dass der erste Beitrag zur Sozialversicherung ab dem 01. des Folgemonats nach der Auszahlung der Direktversicherung an die Krankenkasse (KK) abzuführen ist. Falls Sie nach der Auszahlung einen Bescheid Ihrer KK zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf den Auszahlungsbetrag erhalten, würde ich die KK darüber informieren, dass Sie in den nächsten 7 Jahren weiter berufstätig sein werden und ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegen wird. Die Krankenkasse wird ja jährlich über die Jahresmeldung Ihres Arbeitgebers darüber informiert. Es kann sein, dass die KK aktuelle Gehaltsnachweise von Ihnen einfordert. Falls die KK dies aktzeptiert (schriftlich!) brauchen Sie vorerst auch keinen Widerspruch zu dem Bescheid der KK einzulegen. Beträge zur Sozialversicherung werden erst dann fällig, wenn Ihr Jahreseinkommen unterhalb der
Beitragsbemessungegrenze liegt.
Es kann aber durchaus sein, dass die KK darauf besteht, dass Sie zahlen müssen. In diesem Fall würde ich einen Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass Sie weiterhin beruflich tätig sind und ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Lassen Sie sich dann im Folgejahr der Auszahlung der Direktversicherung eine Kopie der Jahresmeldung an die KK von Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Wenn Sie hiermit der KK nachweisen können, dass Sie mit Ihrem Jahresgehalt über der Summe der Jahresbeitragsbemessungsgrenze gelegen haben, ist die KK verpflichtet,
Ihnen die gezahlten Beiträge des abgelaufenen Jahres zurückzuzahlen.
Falls Sie also wirklich noch 7 Jahre arbeiten und mit Ihrem Gehalt immer über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden Sie nur für die restlichen 3 Jahre zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Dies bedeutet für Sie:
Bei einem Beitragssatz von z.Zt. ca. 18,5 % von 60.000 € müssten Sie in Summe ca. 11.100 € an Sozialversicherung in den nächsten 10 Jahren an die KK zahlen ( 11.100 € / 120 Monate = 92,50 € pro Monat). In Ihrem Fall werden Sie voraussichtlich nur 36 Monate ( 36 Mon. x 92,50 € = 3.330 €) zahlen müssen (falls der Beitragssatz so bleiben würde).
Wir als Direktversicherungsgeschädigte setzen alles daran, die politisch Verantwortlichen davon zu überzeugen, dieses Unrecht der Beitragszahlungen zur Sozialversicherung auf Direktversicherungen, die vor der Änderung des GMG im Jahre 2004 abgeschlossen wurden, zu stoppen. Falls uns dies auch nur in Teilen gelingt hoffe ich für Sie, dass Sie noch weniger oder vielleicht gar nichts zahlen müssen.

Hallo Dirk Hoffmann,

es ist genau so wie es Ingrid Wulff beschrieben hat. Ich habe meine Kapitallebensversicherung 2017 ausbezahlt bekommen. Mein Verdienst lag über der Beitragsbemessungsgrenze. Ich habe bis zum gesetzlich vorgegebenen Renteneintritt gearbeitet. Von daher muss ich “nur” noch acht Jahre den monatlichen Beitrag (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) zahlen. Trotzdem werde ich natürlich Widerspruch bei der Kasse einlegen.

Sehr geehrte Frau Spindler,
sehr geehrte Frau Wulff
und sehr geehrter Herr Nauroth,

haben Sie alle herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage und die zusätzlichen Tipps.

Ich hoffe für alle Betroffenen, vor allem die, denen man 10 Jahre Teile der Vorsorge raubt, dass die Politik sich doch noch besinnt und das Unrecht revidiert.

Dirk Hofmann

Demo in Karlsruhe am 26.10.19
Als Betroffener möchte ich gerne an der Demo in Karlsruhe teilnehmen, finde aber keine Info bzgl. Startzeitpunkt (Ort: BVG).
Findet die Demo statt?