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Beiträge (1984)

Hallo Herr Wolf, an alle
danke für eure fleißigen Beiträge
Nur zur Info
Ich bin 70, Schwerbehindert und Krebspatient ( bekämpft und gewonnen )
und zahle seit 7 Jahren jeden Monat 42 Euro an meine BKK,
immer unter Vorbehalt.
Ich hätte das Geld gut gebrauchen können.
Ich kämpfe weiter
Diese Parteien SPD, CDU/CSU, Grüne Hauptverantwortlich Ulla Schmidt ( von der man heute nichts hört)
obwohl Sie im Parlament sitzt und jeden Monat dicke DIÄTEN kassiert,
werden von mir ,,,, NIE ,,, wieder eine Wahlstimme bekommen

Die alle wollen uns an der Nase herumführen
Allen voran unsere beliebte Kanzlerin
Für alles ist Geld da, nur für uns nicht…

Friedhelm Reichel

Habe in meinem Beitrag von gestern Abend etwas vergessen.

Die Presse schreibt fast ausschließlich, daß die Koalition Betriebsrentner und Direktversicherte mit dem neuen Gesetz “entlasten” will…das ist schlicht und einfach vom Sinn her falsch und wir sollten die Presse darauf hinweisen.

Es sind diese Parteien im Verbund mit den Grünen, die uns diesen Betrug klamm heimlich untergeschoben haben!!!

Folglich müsste es nicht “entlasten”, sondern “entschädigen” heißen…kommt der Wahrheit näher.

Genau so ist es!
Schon seit Monaten schreibe ich in Leserkommentaren deutscher Regional-Zeitungen und anderen Online Nachrichten-Portalen, dass es für die Direktversicherungsbetrogenen nicht um eine Entlastung, sondern um die Rückabwicklung eines Betrugs geht.
Darauf kann man nicht oft genug hinweisen, auch weil Direktversicherungen und Betriebsrenten immer wieder in einen Topf geworfen werden.

Sehr guter Punkt!! 👍

Wer vorgibt ein großzügigen Freibetrag auf Betriebs Renten von 159€ sei eine Errungenschaft wie es die sogenannten Volksvertreter seit einiger Zeit lauthals in jedes Mikrofon das man ihnen dazu unter die Nase hinhält erklären ,ist ein ahnungsloser.
Wenn ich zwischen 20bis zu40 Jahren in meine betriebliche Altersversorgung einbezahlt habe dann reden wir nur von dem berühmten Tropfen auf dem heißen Stein . Dies alles interessiert aber in Wahrheit keinen Politiker, wenn er vorzeitig mit 58 Jahren in Rente gehen darf und 68% seiner vollen Bezüge als Rente bekommt ist natürlich nicht auf eine betriebliche Altersvorsorge angewiesen , während ein normaler Rentner der vorzeitige in Rente geht Abzüge verkraften muss und dann such noch um sein gespartes betrogen wird !!!!
Liebe Grüsse
Volkmar klemm

Im Spiegel online kommt folgender Beitrag:
Rentenkrise – Wie die GroKo den Generationenkrieg anheizt
Exklusiv für Abonnenten
Union und SPD sind stolz auf ihre neue Grundrente – dabei haben sie die gesetzliche Alterssicherung in einen Trümmerhaufen verwandelt. Eine Kolumne. Von Michael Sauga
https://www.spiegel.de/plus/wie-die-groko-den-generationenkrieg-anheizt-kolumne-a-0bcf2374-f3b7-4e72-b517-f578562a84dd

Leider habe ich das Abo gekündigt und kann nur die Einleitung lesen. Reicht aber schon. Für die Leser mit Spiegel Abo.

Hallo ,

ich habe eine Frage was die Dv angeht, Ich habe im Jahr 1993 eine DV abgeschlossen die 2023 fällig wird. Nachdem ich die Biträge im Forum gelesen habe und mich über die HP ein wenig Informiert habe bin ich am überlegen ob es noch Sinn macht die Versicherung Beitragsfrei zu stellen und die Beträge 1227,00€/Jahr für 19/20/22/ anders Ausgebe?

Wenn in der Auszahlphase der Monatsbeitrag mehr als 159,25 Euro ausmachen wird, ist es sinnvoll, die Einzahlung ruhen zu lassen. Aber, da hilft nur ein Taschenrechner. Bis 2023 wird der Freibetrag ja angehoben und vielleicht bei 165 oder höher liegen. Was binnen drei Jahren passiert, ist bei dieser unberechenbaren Regierung schwer vorhersehbar.

In bestimmten Fällen gibt es eine Abfederung der Verluste über den Umweg der Steuer. Wer vorzeitig in Rente geht, kann den Abschlag an der gesetzlichen Rente durch eine freiwillige Einmalzahlung in die Rentenkasse kompensieren. Diese Zahlung wirkt bis zur Höhe von ca. 24.000 steuermindernd und lässt sich aus der Auszahlung einer DV bestreiten. Mir wurde in 2018 eine Betriebsrente von 50.000 ausgezahlt, für die ich keinen Euro Steuern berappen musste, weil ich mein zu versteuerndes Einkommen aus laufenden Rentenbezügen durch die 24.000 auf NULL drücken konnte. Auf die 50.000 wurde die Fünftelregelung angewandt. 50.000 durch 5 Jahre macht 10.000 fiktiv zu versteuerndes Einkommen. Dafür ist so gut wie keine Steuer fällig, und keine Steuer mal 5 Jahre macht immer noch keine Steuer. Ich habe in der Ansparphase Steuervorteile gehabt und bin bei der Auszahlung ohne Steuer davongekommen. Genau genommen, habe ich durch Einzahlung in die Rentenkasse einen Teil der Steuerpflicht in die Zukunft verlagert, denn die erzielte Rentensteigerung bedeutet zukünftig höhere Steuerlast für den Rentenbezug.
Ich gestehe, dass es ein ziemlich verquere Logik ist, erst in eine Betriebsrente zu zahlen und damit zu einem gewissen Teil Minderung der gesetzlichen Rente hinzunehmen, um einen Teil des Betrages bei Auszahlung wieder in die gesetzliche Rente zu stecken. Wer aber erst einmal in der Nummer feststeckt, für den mag es einen Ausweg darstellen, wenn er nicht von der Stagnation der gesetzlichen Rente überzeugt ist. Ich habe jedenfalls in der Ansparphase steuerlich so hohe Einsparungen gehabt, dass damit rechnerisch die 18,5% Sozialbeiträge bei der Auszahlung bezahlt sind. Damit ich nicht missverstanden werde: Ich empfinde die 18,5% Verbeitragung nach wie vor als Betrug, bin aber froh, einigermaßen glimpflich davongekommen zu sein.

Wollen wir noch dieses Jahr einen Aktionstag starten, wie den am 26. Oktober, nur in anderen Städten?
Bei der Bevölkerung kam der Tag so gut an und ich denke, wir sollten jeztzt noch mehr Druck machen, damit sie uns nicht so armselig abspeisen.

Hallo an alle Direktversicherungsgeschädigte!
Aufruf zum Handeln!
Meine Frau und ich haben 1993 Direktversichungsverträge abgeschlossen. Diese Verträge laufen demnächst aus. Wir müssen dann in den veranschlagten zehn Jahren nochmals ca. 35.000 € an Krankenkassenbeiträgen zahlen. Vorausgesetzt die Beiträge bleiben auf dem jetzigen Niveau.

Da die regierenden Parteien, die ja für die Doppelverbeitragung verantwortlich sind, wieder keine grundsätzliche Änderung in Betracht ziehen, muss jeder Betroffene handeln. Dies geht nur über eine eindeutige Stellungnahme und Bekenntnis zum künftigen Wahlverhalten.

Wir haben bereits vor der Landtagswahl in Sachsen unsere Kinder und deren Ehepartner sowie unsere Eltern veranlasst nur Parteien zu wählen, die kompromisslos für die Abschaffung der Doppelverbeitragung eintreten. Auch bei künftigen Kommunal- oder Bundestagswahlen werden wir alle mobilisieren und für das Thema sensibilisieren. Unsere Kinder als mittelbar über das Erbe betroffene, sehen in einem geänderten Wahlverhalten und Abstrafung der etablierten Parteien eine Chance zur Abschaffung des angewendeten Verfahrens.

Nur wenn möglichst viele Direktversichungsgeschädigte und deren Familien sich dementsprechend positionieren, dann werden wir die Regierungsparteien zum Umdenken zwingen.
Auf Millionen von Wählerstimmen können diese einfach nicht mehr verzichten!

Bitte sprechen Sie in diesem Sinn mit anderen Betroffenen! Wir haben das bereits getan!
Dr. Elke Görner
Dr. Holger Görner
08309 Eibenstock

Ich bin fleissig dabei, allen Freunden, Familienmitglieder und jedem der es hören oder nicht hören möchte diese Ungerechtigkeit zu vermitteln und bei der nächsten Wahl das richtige Kreuz zu wählen. Denn nur diese Sprache verstehen unsere Politiker. Dann können sie sich zurückziehen und analysieren vom wem ihre Stimmen verloren gingen.

Ich bin auf jeden Fall dabei. Keine Stimme mehr für SPD/GRÜNE/CDU/CSU

Ich bin auf jeden Fall dabei. Keine Stimme mehr für SPD/GRÜNE/CDU/CSU

In jedem Fall bin ich dabei. Und hoffe viele zu überzeugen, dass Richtige zu wählen.

Gut so, wer sich nicht konsequent dieser Problematik annimmt, hat nichts mehr im Bundestag verloren!

Die wahren Zusammenhänge der illegalen Verbeitragung einer (Direkt)-LV ohne Normsetzung des Gesetzgebers scheinen immer noch nicht von allen begriffen worden zu sein.
Zum wirklichen Verständnis dieses ganzen Milliardenbetrugs hinsichtlich der rechtswidrigen Verbeitragung eigenfinanzierter (Direkt)-Lebensversicherungen ist es deshalb zwingend erforderlich, sowohl einmal die Bundestags-Drucksache 15/1525 v. 08.09.2003 als auch den § 229 SGB V einmal sorgfältig zu lesen.
Dann stellt man fest, dass dieser Gesetzestext ausschließlich nur von Versorgungsbezügen (= lfd. mtl. Rentenzahlungen) handelt bzw. einer daraus generierten einmaligen Abfindungszahlung als Ersatzzahlung. Von einer sonstigen einmaligen Auszahlung ist dort keine Rede.
Ergo: Das Gesetz ist vollkommen in Ordnung, muss also von der Politik weder geändert noch revidiert werden.
Gegenteilige Behauptungen sind ein Trugschluss!
Der Milliardenbetrug beginnt in der Praxis aber erst in dem Moment, wo die betrügenden LV-Unternehmen ohne jegliche gesetzliche Grundlage die Behauptung aufstellen, dass eine ab 2004 ausgezahlte (Direkt)-LV trotz nur einmaliger Kapitalauszahlung – wie bei jeder sonstigen Kapitalanlage auch – urplötzlich zu einem Versorgungsbezug mutiert, was dann die Krankenkassen gegen Recht und Gesetz – also entgegen des Gesetzestextes des § 229 SGB V – veranlasst, den Milliardenbetrug im Sinne der rechtswidrigen Zwangsverbeitragung in die Wege zu leiten.
Die Politik sieht händereibend zu, wie die betrügenden LV-Unternehmen und die Krankenkasse ihr rechtswidriges Spiel betreiben, greifen natürlich nicht ein, befürworten und verteidigen diesen Milliarden Skandal (derzeit > 26 Mrd. €) sogar noch mit Zähnen und Klauen, weil sie genau wissen, dass die rechtsbeugenden (s. § 339 StGB, Straftat u. § 12 StGB, Verbrechen!!!) Sozialgerichte aller Instanzen ihnen allen zur Seite stehen, den § 229 StGB ins Gegenteil dessen verdrehen, was der Gesetzgeber wollte und damit Recht und Gesetz mit Füßen treten.
So sind die wahren Zusammenhänge.
Mit anderen Worten: Dieses Milliardenverbrechen an einer ganzen Rentnergeneration und auch noch an zukünftigen Arbeitnehmern kann letztendlich nur dadurch beendet werden, dass die Sozialgerichte sich endlich an Recht und Gesetz halten, den § 229 SGB V genau so anwenden, wie es der Gesetzgeber vorsah.
Denn es sollte für die Zukunft ab 2004 nur ein bis Ende 2003 zulässiger Umgehungstatbestand beendet werden, der es bis dahin erlaubte, eine von einer echten Betriebsrente generierte einmalige Kapital-ABFINDUNG, die schon VOR Renteneintritt zw. AG u. AN vereinbart wurde, für die Zukunft ebenfalls der Verbeitragung zu unterwerfen.
Diejenige Kapital-ABFINDUNG, die erst ab Renteneintritt vom AN gewünscht wurde, musste schon immer verbeitragt werden also bis ende 2003 als auch darüber hinaus bis heute. Daran hat sich nichts geändert!
Das Schlüsselwort dieses Milliardenskandals für die vom Gesetzgeber beschlossene VERHINDERUNG der Umgehungsmöglichkeit ab 2004 ist also die “Kapital-ABFINDUNG”, d. h. die SPEZIELLE “nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung”, und eben nicht die sonstige einmalige Kapitalauszahlung, die KEINE (!!!) Kapital-ABFINDUNG ist.
Der Gesetzestext des § 229 SGB V Satz 3 (Tritt an die Stelle…) ist natürlich im Gesamtkontext zu lesen und nicht willkürlich und dann sinnentstellend bruchstückhaft, um selbst begünstigend einen falschen Sinngehalt zu erhalten, wie alle davon Profitierenden es jedoch rechtswidrig praktizieren!
Ich hoffe, dass die Erklärungen einigermaßen verständlich bei den Lesern angekommen sind und jetzt ggf. endlich ein Licht aufgeht.
“Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!”

Sehr geehrte Doktoren Görner,
natürlich bin ich auch ein Betroffener und frage mich:
wenn Zeitungs- bzw. Medien-Angestellte, die eine gleiche Versicherung über die VwdP, wie wir, haben, – mit dem Urteil L 5 KR 35/14 nichts bezahlen müssen und wenn wir Klage beim Sozialgericht erheben, sagen die Richter: ziehen Sie Klage zurück sonst gibt eine Strafe von ca. (?) 850€ ??
In welchem Staat leben wir?
Außerdem sind noch weitere Klagen beim Bundessozialgericht und sonstigen Sozialgerichten anhängig (auch Klagen gegen Arbeitgeber bzw. Fürsorgepflicht in Hamm) mit hoffentlich mehr Druck an die Politik.
Außerdem lesen Sie mal bitte den Text von H. Günter vom 16.11.2019 und überprüfen Sie den Inhalt!
MfG
r. Kühle

Hallo an alle Direktversicherungsgeschädigte!
Ein kurzer Nachtrag zu meinem Beitrag im Forum vom 15. November 2019
Aktuelle Stellungnahmen der Parteien zur Mehfachverbeitragung:

Peter Weiß, sozialpolitischer Sprecher der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion: „Um das Thema politisch zu befrieden, schlage ich vor, die bisherige Freigrenze der Verbeitragung von Betriebsrenten zur GKV in einen Freibetrag umzuwandeln. Das bedeutet, dass in Zukunft für Betriebsrenten bis zum Betrag von monatlich 152,25 Euro kein Beitrag abgeführt wird. Für alle Zahlungen, die 152,25 Euro übersteigen, wird der volle GKV-Beitrag abgeführt. Damit werden kleine Betriebsrenten geschont, höhere Betriebsrenten aber weiterhin angemessen an der GKV-Finanzierung beteiligt.“

Sabine Dittmar, Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD: „[…] Die SPD fordert, dass Bezieher von Betriebsrenten genauso wie die Bezieher gesetzlicher Renten künftig nur noch den halben Krankenkassenbeitrag zahlen. Bundessozialminister Hubertus Heil hat das Thema auf die Agenda der Bundesregierung gesetzt. Wir hoffen, dass die Union ihre Blockadehaltung überdenkt.“

Ulrike Schielke-Ziesing, Mitglied des AfD-Bundesfachausschusses Soziale Sicherungssysteme:„Verantwortlich für das Problem ist das Gesundheitsmodernisierungsgesetz […] […] Verwerflich dabei ist, dass diese Regelung auch alle Verträge umfasst, die vor 2004 abgeschlossen wurden, über Nacht wurden hier Fakten geschaffen,[…][…] Dieser Missstand sollte […] mit dem sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetz ausgeräumt werden. Die doppelte Verbeitragung wurde aber stattdessen ausschließlich für den Fall der Riesterrente abgeschafft: […] Und genau dies ist zu ändern – statt nur die Riesterrente einseitig zu bevorzugen, sollten hier alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge gleichgestellt werden, und das muss auch für alle vor 2004 abgeschlossenen Verträge gelten.“

Markus Kurth, Sprecher für Rentenpolitik der Grünen im Bundestag: „Wir brauchen vor allem Lösungen für Verträge, die Arbeitnehmer vor 2004 abgeschlossen und in die diese allein eingezahlt haben. Denn die Betroffenen empfinden die bestehende Regelung zu Recht als ungerecht, da sie sich im Glauben an eine dauerhafte Beitragsfreiheit für diese Form der Alterssicherung entschieden haben. Ein erster Schritt ist die Halbierung der Beitragszahlungen. Eine weitere Möglichkeit ist die Schaffung eines Freibetrags für kleine Betriebsrenten. Diese Maßnahmen sind jedoch aus Steuermitteln zu finanzieren.“

Matthias W. Birkwald, Rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke: „Der Druck, den die Die Linke im Bundestag seit Monaten macht, zahlt sich aus. Union und SPD denken endlich über Lösungen nach, um die doppelte Verbeitragung von Betriebsrenten abzuschaffen oder zumindest abzumildern. Den Vorschlag, aus der schon existierenden Freigrenze von 152,25 Euro einen allgemeinen Freibetrag zu machen und gleichzeitig aus dem vollen KV- und PV-Beitrag einen halben Beitrag zu machen, also auf den Arbeitgeberanteil zu verzichten, würde Die Linke akzeptieren und unterstützen. Dennoch bleiben wir dabei: Ein Arbeitnehmer- und ein Arbeitgeberbeitrag in der Ansparphase reichen. Die Doppelverbeitragung muss abgeschafft werden.“

Johannes Vogel, Sprecher für Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik der FDP-Bundestagsfraktion: „Durch die von CDU/CSU, SPD & Grünen 2004 ausgearbeitete Gesundheitsreform (GMG) werden Millionen Bundesbürger, die Direktversicherungen abgeschlossen haben, seither bei Fälligkeit doppelt belastet. Die FDP hat als einzige Fraktion damals dagegen gestimmt und die Rücknahme dieser ungerechten Maßnahme gefordert. Diese unfairerweise eingeführte doppelte Belastung wollen wir wieder abschaffen. Denn gerade mit Blick auf die notwendige Altersvorsorge aus mehreren Bausteinen ist sie ein völlig falsches Signal!“

Daraus folgere ich: Die CDU ist die einzige Partei, die weiterhin blockiert. Die Freigrenze ist ein Almosen. SPD/GRÜNE haben den Schlamassel verantwortet, die Reue kommt zu spät. Die AfD hängt sich an jede Unzufriedenheit, ist aber ansonsten an Rentnern desinteressiert. Die FDP eigentlich auch, denen geht es aber um ihr Klientel = Versicherungen. Immerhin haben sie damals gegen das Gesetz gestimmt. Bleibt DIE LINKE, die kämpft schon immer dagegen an. Fazit: Nur DIE LINKE ist wählbar, mit Abstrichen die FDP.

Zwei Gedanken möchte ich hier zur Diskussion stellen:

1. Der Artikel zur “Petition” ist inzwischen unter “Aktuelles” auf Seite 3 nach hinten gerutscht.
Ich bin der Meinung, dass diese Petition erst dann Aufmerksamkeit schafft, wenn wir mindestens 100.000 Unterschriften erreichen.
– Das sollte bei Millionen von Geschädigten nicht illusorisch sein. – Dazu sollte aber auch diese Petition sofort bei Aufruf der Website
ins Auge springen.

2. Unsere Bundestagsabgeordneten müssen noch viel stärker den Unmut von uns allen spüren, am besten durch persönliche Gespräche
und Schreiben. Wie wäre es denn, wenn hier ein Standardschreiben zur Verfügung gestellt würde, dass jeder Betroffene noch auf seine
persönlichen Belange abändern und ergänzen könnte. Dabei ist noch zu überlegen, ob es nicht wirkungsvoller ist, Briefe mit der Post
zu verschicken, als E-Mails zu schreiben. Ich habe bereits einige E-Mails verschickt, bisher jedoch ohne Reaktion.

Auch hier gilt…. in Zukunft bei allen Wahlen bis runter zu den Gemeinderatswahlen, keine SPD, Grüne, FDP, CDU + CSU wählen, bis das Unrecht abgestellt ist.

Die FDP ist natürlich nicht dabei……
Richtig ist in Zukunft bei allen Wahlen bis runter zu den Gemeinderatswahlen, keine SPD, Grüne, CDU + CSU wählen, bis das Unrecht abgestellt ist.

Mein lieber Schwan, äh, Herr Spahn, das war sicher gut gemeint mit dem Freibetrag für die Betriebsrenten, doch bei den Direktversicherten ging der Schuss nach hinten los, das war ein Griff ins Wespennest. Der liebe Herr Spahn hat, wie andere Politiker auch, ignoriert, dass es auch Direktversicherte mit Verträgen von vor 2004 gibt.
Wir erinnern uns alle an Merkel´s „Das geht nicht!“ – sinngemäß: „Dafür haben wir kein Geld“, als Spahn seinen ersten Versuch unternahm, die Doppelverbeitragung abzumildern.
Ich rufe alle dazu auf, durch richtiges Wahlverhalten dabei mitzuwirken, dass sich diese Arroganz von Merkel bitter rächen wird.
Aber bitte auch den Aufruf von Dr. Holger Görner vom 15.11.19 nicht aus den Augen verlieren.
2004 wird nicht vergessen.

Ich bin auch dabei. Keine Stimme mehr für SPD/GRÜNE/CDU/CSU