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Beiträge (1984)

Hallo Zusammen,
bei mir stellt sich die Situation wie folgt da: Ich hatte seinerzeit 1992 eine Direktversicherung in Kombination mit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Aufgrund einer chronischen Erkrankung wurde mir seit 2013 eine monatliche Rente zugesprochen. Die “natürlich” mit den ca. 20% Abzügen belegt ist. Im Jahre 2025 kommt dann die Auszahlung aus der Kapitalversicherung – sind dann hierfür nochmals 20 % fällig?
Hat hier ggfs. jemand ähnliche Verträge?
Ich habe noch ein kleines Arbeitsverhältnis, da sich die AU auf 50 % Einschränkung bezieht. Wie kann es sein, dass man in dieser schwierigen Lebenssituation soviel Krankenkassenbeitrag zahlen muss?
Ehrlich gesagt, fühle ich mich doppelt betrogen. Die Direktversicherung ist für mich das größte Reizthema überhaupt!

Hallo Frau Ullrich,

leider müssen Sie die Kapitalauszahlung im Jahr 2025 auch verbeitragen. Die Versteuerung der BU-Leistung unterliegt dem § 22 EStG/§ 55 EStDV und die Kapitalauszahlung dem § 19 EStG. Daher werden auch für beide Auszahlungen jeweils die SV-Beiträge fällig.

Gruß

Frank J. Kontz

Im Zusammenhang mit der Rentenverbeitragung mal die grundsätzliche Frage, warum Rentner den allgemeinen Beitragssatz bezahlen müssen und nicht den ermäßigten Beitragsatz, der für Arbeitnehmer ohne Krankengeld gilt. Wir Rentner bekommen doch auch kein Krankengeld!

Schließe mich voll und ganz dem Beitrag von Franz Schmalz an! Wenn schon Beitrag, dann aber bitte nur den ermäßigten Beitragssatz! Aber das ist den Volksvertretern in Berlin völlig egal, Sie haben ja ihre Schäfchen im trockenen! Für die ist das ja nur eine “Kleinigkeit!”

Dazu gibt es in diesem Forum einen guten Beitrag von Herrn Fleddermann vom 21.04.2019. Er hat u.a. auch diese Frage dem Gesundheitsministerium gestellt. Aus der Antwort des Gesundheitsministeriums muss man entnehmen, dass es sich um eine Art Risikozuschlag für Rentner handelt, weil die höhere Krankheitskosten verursachen. Rentner sind dann aber wohl die einzige Personengruppe die einen solchen Risikozuschlag in der angeblich solidarischen, gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssen. Alle anderen Personengruppen ohne Krankengeldanspruch (z.B. Beamte, Angestellte in der Freizeitphase einer Altersteilzeitbeschäftigung u.ä.) zahlen diesen Risikozuschlag nicht. Findet die CDU fair!

Risikozuschlag für Rentner. Das muss man erst einmal verdauen. Wir sind also beim Verursacherprinzip angekommen. Ist ja sehr interessant. Was ist dann mit Rauchern und Übergewichtigen? Und vor allem: Ein Rentner hat jahrzehntelang in die Solidargemeinschaft eingezahlt, ohne wesentlich davon profitiert zu haben. Eigentlich müsste er/sie in der Rente von jeglicher Beitragszahlung freigestellt werden – das wäre eigentlich logischer. Aber so sind sie eben, unsere Politiker. Einfach mal Blödsinn erzählen. Das dumme Wahlvieh wird es schon schlucken. Eben nicht!

Auch wenn die GroKo mit ihrer Einigung eine geringe Entlastung der Betriebsrentner und Direktversicherten erreicht, so bleibt die Doppelverbeitragung ein unfairer Akt für Arbeitnehmer und Rentner, die fürs Alter vorsorgen wollten. Wenn schon kein Geld für einen fairen Umgang mit dieser Personengruppe vorhanden sein sollte, dann sollte man sie auch rechtzeitig vor solchen windigen Anlagen warnen. Warum verbeitragt man die freiwilligen Beiträge zur Altersvorsorge denn nicht gleich beim Ansparen doppelt (ggf. auch nach Abzug eines kleinen Freibetrages). Dann könnte man das Risiko des Vermögensverlustes viel besser einschätzen und würde von den Politikern in keine böse Falle gelockt. Die jetzt getroffene Vereinbarung macht viele Rentner doch erst Recht zornig und wird den betroffen Parteien nicht eine Stimme mehr bringen.

Auszug aus der Antwort von Hr. Spahn auf die Problematik Doppelverbeitragung von Direktversicherungen:
……..
Die Anwendung des vollen Beitragssatzes sowie die Streichung des bis dahin bestehenden Privilegs der Beitragsfreiheit bei bestimmten Kapitalauszahlungen war Teil eines umfassenden Reformpakets im Rahmen des GMG, das zur Sicherung der Finanzierbarkeit der GKV notwendig war.
……..

Es wurde also nur ein Privileg abgeschafft.

Da kann sich jeder seine Meinung dazu bilden.

Also, nie wieder CDU/CSU, SPD oder Grüne.

In unserer Tageszeitung wird schon wieder ein neuer Schwindel sichtbar. Der lautet: Aus finanziellen Gründen bleibt bei der Pflegeversicherung
alles beim Alten: Hier gilt weiter die Freigrenze von 155,75 €, was bedeutet, dass bei höheren Betriebsrenten der volle Pflegebeitrag auf die gesamte Betriebsrente gezahlt wird. In allen öffentlichen Medien hatte ich bis dato nichts gehört. Die Abzocke nimmt kein Ende.
Deswegen weiter kämpfen und in Zukunft DIE LINKE wählen !

Neue Westfälische Titelseite vom 19.11.2019
Hubertus Heil (SPD) Arbeitsminister räumte ein, daß 2004 “Wunden geschlagen” worden seien. Die Kosten für Rückabwicklung seien aber den Krankenkassen nicht zumutbar. Einen kompromentierenderen Kommentar möchte ich mir nicht vorstellen, denn die Verbeitragung ist einem Rentner mit mehr als 45 Beitragsjahren aber sehrwohl zumutbar. Außerdem gibt einen großen Teil in der Bevölkerung, die keinen Beitrag in die allg. Sicherungssysteme einbringen.
Können wir uns diese Volksvertreter noch leisten, wenn es denn welche sind.

Wer den Mut hat, sollte einfach die Zwangsabgabe einstellen, dann sehen die oberen mal was Sache ist. Es müssen Taten folgen,
geredet wurde schon lange, geschehen ist nix. Viele sitzen hinter dem Ofen und jammern, damit ist aber keinem geholfen.
Hilfreich könnte auch die “Pfändungstabelle” sein, daraus läßt sich erkennen, was geschehen kann….
https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle

Juan Antonio Kerle

Genau das wollte ich tun. Die DAK Mainz sagte mir nur, dass es für sie kein Problem wäre, dann würde meine Rente einfach gepfändet. Was macht man da? Freut sich auf die Rente, hatte Pläne mit den Enkelkindern und dann wird man bestohlen. Es ist zum Kotzen und unsere hohen Damen und Herren schert das einen Sch… (Entschuldigung, aber ich kann nicht anders)
Immer werden die Kleinen verarscht und abgezockt. Was sind unsere Politiker bloß für arme Menschen. Schämen können Sie sich wohl auch nicht. Wenn nichts sicher ist, dann aber ihre Diätenerhöhung. Pfui Teufel. Ich hör jetzt mal auf , sonst wird das ein gaaaaanz länger Abend

Hallo liebes DVG Forum,
als Betroffener der in absehbarer Zeit auch von etwa 30 Tsd € zusätzlichem GKV Beitrag getroffen werden wird, möchte ich dennoch den Blickwinkel etwas erweitern. Wir die wir alle dem Rentenalter nahestehen oder dort schon angekommen sind, haben zu Recht ein starkes Ungerechtigkeitsempfinden auf Grund von enttäuschtem Vertrauen in die Dauerhaftigkeit von politschen Versprechen und Erwartungen darin.

Wähler sind nicht nur wir älteren Betroffenen, sondern auch unsere jüngeren Mitbürger die – im Vergleich zu uns heute – in ihrem Alter buchstäblich im Regen stehen und allein gelassen werden.
Stichworte sind : Prekäre Arbeitsverhältnisse , Niedrige Einkommen auch für Gutausgebildete die gerade die Existenz sichern aber keine Vorsorge erlauben, Ausbeutung vom Sozialsystem durch unterschiedliche Gruppen und Trends, niedrige Zinsen die eine PAV unattraktiv machen und so weiter.
Aus diesem Grund muss die Diskussion um “Betrug am BAV-Vorsorger” aufpassen, nicht als Unsolidarisch stigmatisiert zu werden.
Der alleinerziehenden Krankenschwester im Schichtdienst und mit 2 Kindern und niedrigem Einkommen ohne Aussicht auf eine auskömmliche Rente im Alter ist unser Problem auf jeden Fall so nicht zu vermitteln.
Hier suche ich und rate zu einer merh ausgewogenen gesellschaftlich ausgeglichenen Argumentation.
Oder pointiert : jeder der heute – so wie ich – über die die 30 Tsd € GKV Beiträge jammert, muss sich vorhalten lassen das ein Jüngerer, der heute beginnt in die BAV zu sparen und gleichzeitig durch Politikentscheid demnächst beitragsfrei gestellt würde, für die Zeit in 30-40 Jahren , vermutlich trotzdem aufgrund der niedrigen Verzinsung weniger herausbekäme wie wir heute.
Stoff zum drüber Nachdenken finde ich.

Hallo Herr Pewny,
es geht nicht darum, das wir “mehr” bekommen.
Es geht darum, das man uns Geld unrechtmäßig wegnimmt, wir haben dieses Geld selber, ohne Zuschüsse angespart.
Es gehört uns also schon.
Soviel zur Ihrer”Blickwinkelerweiterung”

Freundliche Grüße

Lieber Herr Pewny,
Sie kommen nicht zufällig gerade als CDU- Delegierter vom Parteitag zurück?

Auf diese „Argumentation“ habe ich gewartet. Das werde ich Ihnen nicht durchgehen lassen, hier die Alten gegen die Jungen ausspielen zu wollen. Die Jungen können hier lernen, wie der Staat seine Bürger belügt und betrügt. Und dieses verloren gegangene Vertrauen der Bürger in den Staat ist eine politische Katastrophe, das schädigt schon heute unsere Demokratie schwer. Die Demokraten machen hier die Demokratie kaputt, nicht die Anderen! Oder wie unser ehemaliger Bundespräsident v. Weizsäcker schon vor fast 30 Jahren sagte: Die Parteien machen sich den Staat zur Beute.
Denken Sie mal darüber nach.

Und natürlich das von unseren Volksparteien vielbemühte Krankenschwesterbildchen – oh, da kann doch keiner was dagegen haben, nicht wahr? Krankenschwestern arbeiten in der Regel nicht in prekären Arbeitsverhältnissen, sie sind gesuchte Fachkräfte. Und natürlich alleinerziehend und im Schichtdienst. Missbrauchen Sie diese Menschen nicht für Ihre politische Agenda! Für die prekären Arbeitsverhältnisse hat die Politik die Vorraussetzungen geschaffen.

Die beiden Volksparteien sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass wir einem beispiellosen Schlamassel entgegensehen. Seit 40 Jahren wissen wir, dass wir spätestens am Ende des kommenden Jahrzehnts ein demographisches Problem mit der Rente bekommen. Wie reagiert die CDU? Das schamlose Ausplündern der Rentenkassen zur eigenen Machterhaltung ist eine Kernkompetenz der CDU. Der Euro ist übrigens kein Naturereignis, die niedrigen Zinsen sind eine Folge der Konstruktionsfehler dieser Währung. Wer hat denn diese Währung geschaffen und ist nicht in der Lage, angemessen gegenzusteuern?

Ja, wir wollen Solidarität, weil wir auch Kinder und Enkel haben. Und deswegen wollen wir ein tragfähiges Renten- und Sozialsystem, das ein Vertrauen in die Zukunft ermöglicht. In diesem Punkt versagt die Politik komplett. Da kann man seinen Enkeln nur noch raten, Beamter zu werden oder auszuwandern. Dann allerdings wird‘s hier wirklich zappenduster.

Ich habe schon einmal in einem Kommentar geschrieben, dass ich gerne bereit bin, meinen Beitrag für einen sozialen Ausgleich zu leisten, aber nicht, wenn dieser Ausgleich durch einen Betrug herbeigeführt wird.
Dann soll der Staat ALLEN Direktversicherten mit Verträgen von vor 2004 die auf die Auszahlsumme geleisteten Sozialabgaben zurückgeben und die entstandene Lücke durch sozial gerechte Verteilung auf ALLE Steuerzahler schließen, und damit meine ich ganz bewusst auch alle, die nicht in die GKV einzahlen.
Dann habe ich nichts dagegen, wenn dadurch meine Rente sinkt.
Dass die anhaltend niedrige Verzinsung noch katastrophale Folgen für die Altersvorsorge haben wird, ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft und kann nicht nur den betrogenen Direktversicherten in die Schuhe geschoben werden.
Deutschland ist eigentlich ein reiches Land, aber die Billionen, die allein in den letzten 10 Jahren durch politische Fehlentscheidungen verschleudert wurden, können nicht annähernd durch „Opferung“ der Direktversicherten ausgeglichen werden.

Es sind ja nicht nur die Krankenkassen die uns abzocken, wer Glück hat darf auch noch so wie ich das Finanzamt bebienen.Also wurden aus 24000€ 14000€ 4200 für die Krankenkasse (auf 10 Jahre) und 6000€ fürs Finanzamt.Es wurde mit 22% versteuert. Das nennt man denn Altersvorsorge.Verträge wurden vor 2004 geschlossen und sollten Abgabenfrei sein.Bin jetzt dem dvd beigetreten und hoffe,das ich für mich und alle anderen bei den Demos etwas bewegen kann. Alle haben daran verdient der Arbeitgeber, die Rentenversicherung,das Finanzamt,die Versicherungen und die Krankenkassen, NUR ICH NICHT!!
Danke! Gerd

Hallo Herr Pewny,
ich zitiere Sie hier einmal:
“Prekäre Arbeitsverhältnisse , Niedrige Einkommen auch für Gutausgebildete die gerade die Existenz sichern aber keine Vorsorge erlauben, Ausbeutung vom Sozialsystem durch unterschiedliche Gruppen und Trends, niedrige Zinsen die eine PAV unattraktiv machen und so weiter.”
Wer ist verantwortlich für diese Missetaten? Es ist doch das politisch gewollte Ergebnis der Agendapolitik um die Arbeitgeber zu entlasten und die Arbeitnehmer zu zwingen, jede noch so unmögliche Arbeit anzunehmen. Solange wir uns diskussionslos die Pensionen der Abgeordneten (Pensionsanspruch nach 4 Jahren im Bundestag = 1000,- Euro) und der Beamten leisten können, läuft bei der Rente irgendwas verkehrt. Der ganze Unsinn mit der privaten Altersvorsorge gehört auf den Müll!
Das man durch ein besseres System höhere Renten zahlen kann, zeigt uns doch das benachbarte Ausland. Doch hier fehlt unseren Politikern die Einsicht.
Zitat: “Aus diesem Grund muss die Diskussion um “Betrug am BAV-Vorsorger” aufpassen, nicht als Unsolidarisch stigmatisiert zu werden.”
Was heißt unsolidarisch? Wenn ich statt zu sparen mir für 100 000,- Euro ein Segelboot kaufe, muß ich keine zusätzlichen Beiträge entrichten. Bin ich dann solidarisch?
Auch die Rentner, die den Betrug mit der privaten Altersvorsorge rechtzeitig erkannt und deswegen nicht gespart haben, verursachen im Alter höhere Kosten und zahlen trotzdem keine Sonderbeiträge. Ist das solidarisch?
Zitat: “Der alleinerziehenden Krankenschwester im Schichtdienst und mit 2 Kindern und niedrigem Einkommen ohne Aussicht auf eine auskömmliche Rente im Alter ist unser Problem auf jeden Fall so nicht zu vermitteln.”
Auch hier sind wir wieder bei der Politik. Wenn es keine Zweiklassengesellschaft geben würde und jeder Bürger in die Rentenkasse einzahlen müßte, könnte auch die zitierte Krankenschwester eine bessere Rente bekommen.
Allein, der politische Wille fehlt!
Übrigends: Durch extrem widrige Umstände (plötzliche Erwerbsunfähigkeit)und Unkenntnis über die Auszahlungsmodalitäten bleiben mir ca. 15% von meinem Ersparten. Da rede ich nur noch über Betrug!
Zum Glück habe ich nur zwei Jahre gespart und darum ist natürlich recht wenig übriggeblieben.
Den Rest habe ich inzwischen für den gemeinsamen Kampf mit dem DVG gegen diese unseriöse Politik ausgegeben.
Davon profitieren auch-im Gegensatz zu mir-die jüngeren Mitbürger! Ich lebe jetzt von meiner-wegen Erwerbsunfähigkeit- gekürzten Rente.

Ich bin auf jeden Fall dabei. Keine Stimme mehr für SPD/GRÜNE/CDU/CSU

ich unterstütze Sie persönlich in Ihrem Begehren, zumal immer von der Politik gesagt wird, es gibt einen Vertrauensschutz.( gerade bei Beamten wird dieser Satz häufig angewendet – bei Arbeitern und Angestellten gilt diese Aussage nicht.
Leider wurde von den grünen Kommunisten und der Spd diese Aussage durch Richter (Beamte) eklatant missachtet. Die Verantwortlichen für das
asoziale Verhalten sind Gerhard Schröder und Trittin. Das sollte man auch überall sagen. Im übrigen habe ich dieses dem Minister , Herrn Heil, mitgeteilt. Antwort wegen Arbeitsüberlastung könnte er den Brief nicht beantwortenl

Eigentlich wollte ich es nicht schreiben, aber nach der lustigen Frage von Frau Popp, ob Herr Pewny womöglich gerade vom CDU-Parteitag kommt, tue ich es doch.
Die meisten wissen sicher schon, dass der ab 1.1.2020 geltende Freibetrag von 159,25€ nicht für den Krankenkassenbeitrag, sondern nur für den Krankenversicherungsbeitrag gilt. Für die Pflegeversicherung bleibt alles beim Alten.
Solche Spitzfindigkeiten können sich nur deutsche Politiker einfallen lassen und das soll auch noch laut Spahn das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken – welch ein Hohn.
Ich werde den Eindruck nicht los, dass inzwischen eine Generation von Politikern herangewachsen ist, bei denen das zwanghafte Betrügen in den Genen angelegt ist.

Es gibt nur eine Antwort…. in der Zukunft und bei allen Wahlen…..
bis runter zu den Gemeinderatswahlen,
keine SPD, Grüne, CDU + CSU wählen!

Genau,
Bitte denkt alle bei der nächsten Bundestagswahl daran.
Freundliche Grüße

Liebe community,

Ich bin seit heute neu hier und hätte die konkrete Frage, wie sich das mit den nachträglichen Krankenkassenbeiträgen verhält, wenn man auch nach Abzug der Versicherungsprämie während der Versicherungsphase noch über der Beitragsbemessungsgrenze für Kranken Versicherungen lag. Dies war bei mir nämlich immer der Fall. Somit ist mein Verständnis, dass der Krankenkasse nie irgendwelche Beiträge entgangen sind und somit zu Unrecht nachträglich eingefordert werden. Wie ist hier Ihre Meinung oder gibt es gar schon entsprechende Urteile dazu?

Recht herzlichen Dank für eine Antwort
Liebe Grüße, Peter M.

Lieber Peter M.,

Sie ahnen es bestimmt.

Wenn Sie in der Ansparphase, auch nach Abzug des Umwandlungsbetrages zur Direktversicherung oder eines anderen Durchführungsweges, immer über der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung gelegen haben und nun in der Auszahlungsphase mit Ihren Versorgungsbezügen unter die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung fallen, so werden Sie KV- und PV-Beiträge zahlen müssen.

Hier ein Urteil des Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 26.02.2019, B 12 KR 17/18 R

Rz 13
“1. Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung auf die Kapitalleistung sind § 237 S 1 SGB V in der Fassung des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) vom 20.12.1988 (BGBl I 2477), § 57 Abs 1 S 1 SGB XI in der Fassung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vom 26.3.2007 (BGBl I 378) und § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB V in der Fassung des GRG (aaO). Danach wird der Bemessung der Beiträge bei in der GKV pflichtversicherten Rentnern neben dem Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Nr 1) ua auch der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Nr 2) zugrunde gelegt. Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten auch die “Renten der betrieblichen Altersversorgung”, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden. Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt nach § 229 Abs 1 S 3 SGB V in der seit 1.1.2004 geltenden Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) vom 14.11.2003 (BGBl I 2190) ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für 120 Monate.”

Rz 17
“Für die Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung kommt es auch nicht darauf an, ob die Beiträge zur Lebensversicherung aus dem Brutto- oder aus dem Nettoentgelt gezahlt wurden. Ein Anspruch auf Erhalt der in der Ansparphase gegebenen Beitragsfreiheit bis in die Auszahlphase lässt sich aus dem Gesetz und der Verfassung nicht herleiten (vgl BSG Urteil vom 12.11.2008 – B 12 KR 10/08 R – SozR 4-2500 § 229 Nr 6 RdNr 40 mwN; BVerfG Beschluss vom 6.9.2010 – 1 BvR 739/08 – SozR 4-2500 § 229 Nr 10 RdNr 10). Unerheblich ist ferner, dass die Lebensversicherung gegebenenfalls aus einem Arbeitsentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze finanziert wird (vgl BSG Urteil vom 12.11.2008 – B 12 KR 6/08 R – SozR 4-2500 § 229 Nr 7).”

Manfred Schäfer

Hallo,
Wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, können Sie einen Abzug bei einer Einmalauszahlung wenigstens in diesem Zeitraum vermeiden. Schauen Sie in Ihrem Vertag nach, ab wann Sie die Auszahlung erhalten.
Das ersparte Geld in keine Versicherung mehr einzahlen!