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Beiträge (1984)

Hier ist eine Exceldatei hinterlegt, die Beiträge für Versorgungsbezüge ab 01.01.2020 berechnet, so wie sie im Gesetzesentwurf zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz geplant ist.

Die maximale Ersparnis ist monatlich 25 €.

https://www.febs-consulting.de/wp-content/uploads/2019/11/febs_Muster-Beitragsrechner-Versorgungsbez%C3%BCge_21.11.2019_gesch%C3%BCtzt-1.xlsx

Mit maximale Ersparnis ist der Vergleich zur alten Regelung mit der Freigrenze anstatt des Freibetrags gemeint.

51.000 Senioren werden 2020 steuerpflichtig und weiter wird abgezockt…..

Eben noch durften sich Rentner in Deutschland über eine Erhöhung ihrer Bezüge freuen, da wird bekannt, dass die Steuerbelastung der Ruheständler innerhalb von zehn Jahren teilweise um das Fünffache gestiegen ist. Zudem werden im neuen Jahr insgesamt rund 5 Millionen Senioren steuerpflichtig sein.
mehr hier: https://www.n-tv.de/ratgeber/51-000-Senioren-werden-2020-steuerpflichtig-article21422525.html

ja und was macht der Michel ? murren und bezahlen,
vielleicht wird es so ganz langsam deutlich, wie das Volk verarscht wird…….

Das ist die Antwort eines E-Mails an die Abgeordneten im Bundestag !!!

Die Grünen Antworten!

Sehr geehrte Herr Treubert,

wir können ihren Unmut nachvollziehen, dass die Belastung von Betriebsrenten nur durch die Einführung eines Freibetrages von der Bundesregierung abgemildert wird. Ihr Anliegen, Betriebsrenten von der Beitragspflicht auszunehmen, können wir dennoch aus diversen Gründen nicht in aufgreifen, da der Verzicht auf eine Verbeitragung der Betriebsrenten größere Löcher in die Sozialkassen reißen würde.

Die Bundesregierung hat aus unserer Sicht mit der Einführung eines Freibetrages die fairste Lösung gewählt, die die Menschen zumindest ein bisschen entlastet und die Sozialkassen nicht übermäßig belastet. Uns ist bewusst, dass diese Lösung immer noch für diejenigen ungerecht ist, die vor 2004 einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen und diesen aus ihrem Nettoeinkommen finanziert haben. Das Problem ist, dass die Verträge, in die vor 2004 aus dem Nettolohn eingezahlt wurde, nicht von denjenigen Verträgen getrennt werden können, in die Beiträge aus dem Bruttolohn eingezahlt wurden, da die Versicherungen über keine geeignete Datengrundlage verfügen. Deshalb haben auch wir uns im Vorfeld des Gesetzesentwurfs für die Freibetragslösung eingesetzt, die die Bundesregierung jetzt in Gesetzesform gießen wird.

Uns ist bewusst, dass diese „kleine Lösung“ insbesondere diejenigen, die vor 2004 eine Direktversicherung „aus eigener Tasche“ finanziert haben, eine nicht vollständig befriedigende Lösung darstellen mag. Gleiches gilt für Menschen, die sich mit dem Eintritt in den Ruhestand ihre Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen lassen. Aber wir mussten in puncto finanzieller Machbarkeit, sozialpolitischer Zielgenauigkeit und technischer Durchführbarkeit eine Abwägung vornehmen und haben uns daher für den Freibetrags-Kompromiss entschieden.

Bezüglich der Grundrente teilen wir ihre Befürchtung. Die Bundesregierung hat bereits bei der Mütterrente gezeigt, dass sie im Zweifel immer auf Beitragsmittel zurückgreift, statt eine solide Finanzierung über Steuermittel sicher zu stellen. Der bereits seit dem Frühjahr vorliegende Referentenentwurf zur Grundrente lässt ebenfalls vermuten, dass die Bundesregierung auf Beitragsmittel zurückgreifen wird. Wir werden im Gesetzgebungsverfahren auf jeden Fall die Bundesregierung dazu drängen, die Grundrente aus Steuermitteln zu finanzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Info-Service der Bundestagsfraktion
____________________________
Bündnis 90/Die Grünen
im Deutschen Bundestag
11011 Berlin

Sehr geehrter Herr Treubert,

Vielen Dank für ihre Antwort, auch wenn Sie mich mir nicht telefonieren wollen.
Zur Sache:
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in der Beitragsabführung zur Krankenversicherung der Rentner gleichzustellen.
Auch die Direktversicherung ist ein Weg der betrieblichen Altersversorgung und deshalb nicht gleichzusetzen mit einer normalen Lebensversicherung. Auch haben Sie bei halbjährlicher Beitragszahlung keine Sozialversicherungsbeiträge in der Einzahlungsphase getätigt und die Beiträge waren nur mit 10, 15 oder 20 Prozent pauschaler Lohnsteuer belastet. Somit trifft in diesem Fall eine Doppelverbeitragung nicht zu.
Die neue angedachte Lösung die derzeitige Freigrenze in einen Freibetrag umzuwandeln schafft auf alle Fälle bei ihnen eine Entlastung.
Leider müssen den Beitragsausfall von 1,2 Mrd Euro jetzt Rentner, Geringverdiener wie Verkäuferinnen, Friseure etc. Die über keine betriebliche Altersversorgung verfügen, mit einer Beitragserhöhung ausgleichen. Ist das gerecht?
Wenn Sie sich privat versichert hätten würden Sie vermutlich weit höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen als in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner. Ob Sie damit glücklicher wären?
Die aufgeworfene Frage der richtigen Besteuerung der Rente wird schon lange diskutiert unter dem Gesichtspunkt das im früheren Steuerrecht durch die Begrenzung der Vorsorgeaufwendungen nicht alle Beitragszahlungen zur Rentenversicherung von der Steuer freigestellt waren. Deshalb kann es in einem begrenzten Umfang zu einer Doppelbesteuerung kommen.

Herzlicher Gruß
CDU xxxxxxxxxxx

Hallo Herr Treubert,
vielen Dank für die Veröffentlichung der Antworten von den Grünen und der CDU – so kann sich jeder ein Bild machen.
Meine Meinung dazu:
Bei den Grünen scheint man zumindest zu ahnen, dass die Freibetrags-Lösung für die Direktversicherten mit Verträgen von vor 2004 nicht zufriedenstellend sein kann. Dass der Staat für einen begangenen Betrug geradestehen muss, will man aber nicht offen aussprechen.
Und die Antwort der CDU ist einfach nur eine Unverschämtheit.

Hallo Herr Treubert,
Zitat der CDU: Leider müssen den Beitragsausfall von 1,2 Mrd Euro jetzt Rentner, Geringverdiener wie Verkäuferinnen, Friseure etc. Die über keine betriebliche Altersversorgung verfügen, mit einer Beitragserhöhung ausgleichen. Ist das gerecht?
Dieser Satz ist eine absolute Unverschämtheit!
Wer hat denn die Bürger mit einer privaten Altersvorsorge betrogen und den Niedriglohnbereich geschaffen? Es waren doch unsere Politiker, die heute scheinheilig jammern und selber keine Beiträge in die Sozialkassen zahlen wollen.
Da zeigen sich unsere sogenannten Volksvertreter auch nicht gerechter und beharren lieber auf ihre garantierten Pensionen, statt um auf eine zum Leben reichende Rente-wie der Normalbürger-zu hoffen, die jederzeit gekürzt werden kann.

Dieses solide Halbwissen schlägt dem Faß den Boden aus.
Fühlen Sie sich bei den Antworten der Politik nicht verhöhnt?
Natürlich kann man nachweisen wie die Beiträge entstanden sind. Die Meisten haben doch noch Lohnzettel und Steuerakten/Verträge.

Wer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag sparte keine Sozialbeiträge.
Wer Sozialbeiträge sparte hätte auch nichts davon, da er ja 20 % Pauschalstuer zzgl. KiST +Soli gezahlt hat. Bei einer privaten DV hätte er sich die Steuer über den Lohnstuerjahresausgleich zurück geholt.
Noch schlimmer ist dran wer wenig verdient hat und teilweise von Sozialabgaben befreit war und so gut wie keine Steuer zahlte.

DIe DV ist also bAV und keine LV. Hier geht aber einiges durcheinander.
Vom Vertrauensverlust für Altverträge und der Bevorteilung der normalen Betriebsrente habe ich schon geschrieben.

Die Doppelbesteuerung über die begrenzt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen ist ein anders Blatt, welches die Leute oberhalb der Höchstbeträge noch härter traf, und ist hier nicht Gegenstand der Aufregung. In der CDU scheint man neuerdings Äpfel mit Birnen vergleichen.

Jetzt noch die PKV heranzuziehen mit soliden Halbwissen ist unerhört. In jungen Jahren zahlen die Gesunden wenig in die PKV. Mein Schwiegersohn in spee hat mit 36€/Mo angefangen (über die Jahre gleichen sich später höhere Beiträge mehr als aus ). Es gehen nur die gesunden, jungen Gutverdiener ohne Kinder/Hausfrauen oder Beamte ( die wenigsten Wissen das der Beamte bis zu 70 % Zuschuss vom Staat als Rentner zur PKV auf Antrag erhält) in die PKV . Die entziehen sich so dem Solidarprinzip. Ist das gewollt von der Politik- Lobbyismus lässt grüßen?
Übrigens weil ich nicht in der PKV bin muss ich viele Dinge privat bezahlen, für die die GKV leider kein Geld hat, da zu teuer!!! Ich sehe ein, dass der GKV Geld fehlt, bei dieser Gemengelage und auch ich wäre besser damals in diePKV gegangen.. Aber jetzt sollen wir für “die Löcher ” haften, die die Politik verursacht hat!!!!
nebenbei: wer weiß schon das man günstig in der PKV sein und später zurück in die GKV kann? Das geht über eine kurzeitige Arbeitslosigkeit. Allerdings darfst Du dann nicht über die Bemessungsgrenze kommen und als Rentner keine hohen Nettokapitalerträge haben ( freiwillig gesetzl. versichert). Ein Bekannter hat diesen Dreh gemacht.
Solange es eine PKV gibt muss mir Niemand kommen die GKV ist unterfinanziert. Umfrage: wieviele Politiker sind in der GKV?

Antwort von der SPD….

Sehr geehrter Herr Treubert,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente konnte auch endlich eine Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen werden.

Aktuell gilt ab einer Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro der volle Krankenkassenbeitrag, d.h. der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil. Unterhalb dieser Grenze fallen keine Beiträge an, liegt die Betriebsrente jedoch nur einen Euro darüber, muss auf die gesamte Summe der Beitrag gezahlt werden. Das verringert die Attraktivität von Betriebsrenten.

Daher wird die geltende Freigrenze in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt, ab 2020 zunächst in Höhe von 159,25 Euro. Dies bedeutet, dieser Freibetrag bleibt für alle Betriebsrenten frei von Krankenversicherungsbeiträgen. Wer eine Betriebsrente bekommt, wird im Jahr 2020 um rund 300 Euro entlastet.
Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen dann de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner werden spürbar entlastet. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen. Hier werden die Krankenkassenbeiträge, die ja auf zehn Jahre berechnet werden, durch den Freibetrag künftig um rund 3.000 Euro gesenkt. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert.

Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt nach wie vor die Freigrenze. Hier ändert sich nichts am Beitrag.

Es ist richtig, dass es keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben wird. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch nicht zur Diskussion. Dafür soll der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind.
Mir ist klar, dass das viele Betriebsrentnerinnen und -rentner – so wie Sie – nicht zufriedenstellen wird. Es ist aber dennoch ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Schon in Kürze werden wir das parlamentarische Verfahren beginnen, damit die Regelung zum 1.1.2020 in Kraft treten kann.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

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xxxxxxxxxxxxxxxxxx, MdB
Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Platz der Republik 1 (JKH 2.330)
11011 Berlin

Die Versicherer haben die Daten nicht und die Kassen brauchen dringend Kohle. Das ist doch die Quintessenz dieses Pamphlets, oder? Der eine hat geschlampt und der andere ist klamm – das als politische Begründung ist eine geistige Bankrotterklärung!

Hier noch ein Beispiel aus der Praxis: Direktversicherung als Angestellter vor 2004 abgeschlossen, gewünschtes Ziel nach Beratungsdokumentation 360k Euro Kapital zum Renteneintritt, dann relativ schnell selbständig gemacht und die Versicherung auf privater Versicherungsnehmer umgemeldet, dann mehrere Jahre negatives Einkommen durch unternehmerische Investitionen in die Zukunft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, durch die negativen Einkünfte komplette Zahlung der Vorsorgebeiträge aus der eigenen Tasche (nix mit steuerlich geltend gemachte Einzahlung), heutige Deklaration Prognose zum Ablauf der Versicherung -> 150k Euro, Anfrage bei der Versicherung ergibt „wir melden den Gesamtbetrag an die Sozialversicherungsträger bei Ablauf, weil wir die Daten nicht trennen können“, Prognose ca. 20k Euro zusätzliche Abgaben, im Ergebnis also 130k Auszahlung bei 110k Einzahlungen über 30 Jahre. Zu Zeiten von Zinswahl sein eingezahltes Geld zurück zu bekommen mag ja noch ganz nett sein, aber in den 30 Jahren war die Inflation nicht Null = am Ende ist der Strassenraub der nachträglichen Gesetzesänderung der Unterschied zwischen NaJa und Realverlust. Fazit: Firma geschlossen, Mitarbeiter „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt“, weil es ja „Fachkräftemangel“ gibt, nur noch Einzelkämpfer mit der Option zur offenen Landesflucht.

Es gibt noch eine Möglichkeit sein recht zu bekommen. Man muss die Bundesrepublik, also Frau Dr. A. Merkel als Oberhaupt, bei der Staatsanwalt Berlin wegen Vertragsbuch und Einmischung Dritter in Verträge verklagen.
Es gilt der Grundsatz (§§ 145 ff. BGB): “Lt. Gesetze zum Vertragsrecht. Zwei Partner schließen einen Vertrag, der durch einen Dritten erst geändert werden kann, wenn die beiden Vertragspartner der Änderung zustimmen!”
Dieses Gesetz wurde durch die Bundesregierung ausgehebelt und ist Gesetzeswidrig.
Zweitens: Verklagt auch die Versicherungsgesellschaft, da diese eine Falschauskunft an die Krankenkasse erteilte.

Drittens: Verklagt den Arbeitgeber, auf Grund der Tatsache, das er seiner Fürsorgepflicht nach dem BtrvG nicht nachgekommen ist. Er hat den Arbeitnehmer nicht von der Änderung und den Folgen unterrichtet.

Ich bin gerade auf dem Weg um alle diese Klagen ein zureichen.

Das ist Interessant.
Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Es müsste auch die Sammelklage geprüft werden, wie im Dieselskandal von den Autobesitzern durchgeführt.

Hallo zusammen,
bei der Anhörung im Parlament Fernsehen habe ich gerade erfahren, das wir mit den uns weggenommenen Beträgen die Krankenkassenbeiträge stabil halten.
Wann bekommen wir denn den Bundesverdienstorden?

Guten Tag Herr Müller,

mich interessiert Ihre Vorgehensweise. Kann mir den gleichen Weg vorstellen. Können wir mal in persönlichen Kontakt treten?

Hallo Herr Kahl,

diesen Orden werden wohl eher die Politiker bekommen, die diesen Betrug damals beschlossen haben.

Denn wie sagte schon der Herr Schlie (CDU) Ende 2018:

Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) weist Vergleiche mit normalen Berufstätigen zurück: “Parlamentarier sind keine 08/15-Menschen, sondern der Souverän im Land.”

Das sagt doch wohl alles!!!

Zur öffentlichen Anhörung heute: Sehr professioneller Auftritt unseres Vertreters, vielen Dank! Ich bin immer wieder begeistert über die Kompetenzen, die sich hier im Verein bündeln. Ich hoffe, wir können damit noch einiges reißen!

Mit den Fragen der Parteien an die jeweils ausgewählte Experten haben die Parteien nochmals deutlich gemacht, wo sie stehen. Letztlich nichts Neues, aber schon spannend, wer überhaupt nur unseren Vertreter hören wollte.

Eigenartig fand ich, dass die erste Frage von der SPD an den DGB-Vertreter sich zu einem großen Teil um die GKV-versicherten Beamten drehte. Das Thema ist ein Fall für sich. Hier besteht nämlich die Gefahr, dass die PKV gerade um solche Mitglieder entlastet werden wird, die weitreichende Leistungen aus der Krankenversicherung benötigen. Aber das ist ein anderes Thema…

Ansonsten hatte der DGB einen ganz schwachen Auftritt! Dass sich der DGB nicht eindeutig und lautstark hinter unsere Forderungen stellte, ist schon ein Skandal. In der Firma, für die mein Mann arbeitet, wurden die Direktversicherungen nach altem Recht gerade von den Betriebsräten intensiv beworben.

Und Gott sei Dank hat es Prof. Bieback dann doch noch rechtzeitig geschafft. Wohltuend, mit welcher Klarheit er unsere Forderungen untermauert, wo für andere alles so wahnsinnig kompliziert scheint.

Vielen Dank. Ich fand auch, Wolfgang Diembeck hat seine Sache super gemacht. Er hat uns würdig vertreten.

Kann das auch bestätigen. Herr Diembeck hat einen souveränen Auftritt hingelegt.
Mir erschließt sich allerdings noch nicht ganz wie es nun weitergeht.

Hallo zusammen,
habe gerade auf Grund des Auftritts des DGB – Vertreters bei der Anhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit meine langjährige Mitgliedschaft bei Verdi gekündigt, da ich mich nicht mehr angemessen vertreten fühle und zumindest einen Teil meiner Kranken – und Pflegeversicherungsbeiträge über diesen Weg gegenfinanzieren werde.

Übrigens: super Auftritt von Herr Diembeck

Das sagt allerdings alles!
Dieser Landtagspräsident ist wohl auch so einer von der Sorte wie Lloyd Blankfein, der von sich selbst sagte, dass er “Gottes Werk verrichtet“ („just doing god´s work“).
Politiker zeigen ihre Arroganz nicht nur mit ihren Aussagen, sondern sie verhalten sich auch so.
Ein Grund mehr, die für das GMG verantwortlichen Parteien CDU/CSU, SPD und Grüne abzuwählen.

Aus dem heute erhaltenen Newsletter vom Bund der Steuerzahler

Doppelte Kassenbeiträge: Politik beschließt Linderung

Ab 2020 werden 4 Millionen Rentner mit Bezügen aus der betrieblichen Altersvorsorge 1,2 Mrd. Euro weniger Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Durch die Einführung eines Freibetrags von 159,25 Euro monatlich werden rund 60 Prozent der Rentner höchstens noch den halben Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Der Freibetrag soll sodann jährlich steigen. Auch den übrigen Beziehern zumeist größerer Betriebsrenten und Direktversicherungen wird Linderung gewährt – sie werden jährlich um 300 Euro entlastet. Beispiel: Wer bisher auf seine Betriebsrente von 210 Euro 32,76 Euro (mit Zusatzbeitrag 1%) zahlen musste, wird 2020 nur noch 7,92 Euro an seine Krankenkasse abführen müssen. Wir setzen uns seit langem für Verbesserungen bei den hochbelasteten Betriebsrentnern ein. Deswegen ist das für uns ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere Schritte müssen folgen.

Guten Tag, da ich in Kürze meine Versicherung als Einmalzahlung ausbezahlt bekomme, gehöre auch ich zum Kreis der Betroffenen.

Abgeschlossen habe ich die Direktversicherung im Jahr 1990, mithin vor 29 Jahren. Daher hat sich auch einiges angesammelt.
Die Versicherungssumme werde ich im Januar ausgezahlt bekommen.

Ich war, während der Laufzeit des Vertrages, sicherlich 20 Jahre privat krankenversichert.
In der Zeit habe ich Beiträge zur Rente gezahlt, natürlich den Höchstsatz.

Meine Frage: Hat das, bei den nachträglichen Beiträgen, die die Krankenkasse erheben wird, eine Relevanz?
Da ich nicht gesetzlich versichert war, hätte ich eh keine Beiträge in die Krankenkasse zahlen müssen!?

Hallo Torsten, kann es sein, dass du in der Rente gar nicht gesetzlich krankenversichert bist? Denn, Rentner müssen dafür die sogenannte 9/10-Regel erfüllen. Das heißt, dass Betroffene in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren. Wenn du also privat krankenversichert bist, trifft dich das also nicht. Das heißt, du musst keinen doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Hallo Helmut, bedingt durch eine Insolvenz meiner damaligen Firma, bin ich vor einigen Jahren wieder in die gesetzliche KV eingetreten.
Diese 9/10 Regel werde ich nicht erfüllen, bin aber trotzdem gesetzlich versichert ….

Hallo Herr Hennes,

Sie können nicht in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Herr Achatz hat Ihnen bereits die 9/10-Regelung erklärt.

Sie werden nun automatisch mit Renteneintritt als freiwilliges Mitglied Ihrer Krankenkasse geführt. Der wesentliche Unterschied zwischen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und der “freiwilligen” Mitgliedschaft ist die vergrößerte Bemessungsgrundlage zur Beitragserhebung.

Bei freiwillig Versicherten, unabhängig davon ob sie aufgrund der 9/10-Regelung oder wie ich als Freiberufler, nicht in die KVdR kommen, zapft die Krankenkasse eine größere Geldquelle an. Das ist so, da können wir nichts ändern.

Nachfolgend zeigen ich Ihnen beiden Welten der Pflicht- und freiwillig Versicherten in der KV auf.

1.) Pflichtversichert
Sind Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, zahlen Sie Beiträge aus folgenden Einkommen:

• Gesetzliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung
• Ausländische gesetzliche Renten
• Versorgungsbezüge, zum Beispiel
○ Betriebsrenten,
○ Pensionen,
○ Renten der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, zum Beispiel VBL,
○ Lebensversicherungen aus einer Direktversicherung – davon werden für höchstens 120 Monate monatlich 1/120 der Zahlung berücksichtigt,
○ Renten der Versorgungseinrichtungen für besondere Berufsgruppen, zum Beispiel Ärzte oder Architekten
• Einkommen aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit

Falls Sie nicht mehr als 155,75 Euro (2019) pro Monat Einkommen aus Versorgungsbezügen und nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit haben, brauchen Sie dafür keine Beiträge zu zahlen.

2.) Freiwillig versichert
Sind Sie freiwillig versichert, gelten für Sie die Regeln für das beitragspflichtige Einkommen bei freiwillig Versicherten. Das heißt vor allem: Sie zahlen Beiträge auf das Einkommen, das Sie zum Lebensunterhalt verwenden können – mindestens aus 1.038,33 Euro (2019). Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt. Weniger Einkommen darf nicht angesetzt werden, selbst wenn Sie tatsächlich weniger haben sollten.

a.) Beitragspflichtiges Einkommen für freiwillig Versicherte

Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können. Zum beitragspflichtigen Einkommen gehören zum Beispiel:

• Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
• der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid
• Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten oder Direktversicherungen
• Pensionen
• Witwenrenten
• Beamtenbezüge
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden
• Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten

b.) Nicht beitragspflichtiges Einkommen

• Mutterschaftsgeld
• Elterngeld
• Betreuungsgeld
• Wohngeld
• Kindergeld

c.) Abzugsfähige Aufwendungen

Bei bestimmten Einkünften können Aufwendungen abgezogen werden.

d.) Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Selbstständige zahlen ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihren Gewinn. Der Gewinn wird nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelt. Manche Betriebsausgaben wirken sich deshalb beitragssenkend aus, zum Beispiel:

• Personalkosten
• Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverminderung (AfA)
• Aufwendungen für Betriebsräume
• Beiträge zu Berufsverbänden

e.) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Hier berücksichtigt die Krankenkasse die Bruttokaltmiete. Davon werden sogenannte durchlaufende Gelder – zum Beispiel Kosten für die Instandhaltung der Wohnung – sowie Werbungskosten abgezogen.

f.) Einnahmen aus Kapitalvermögen

Ihre Einnahmen aus Kapitalvermögen vermindert die Krankenkasse automatisch um eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Sollten Ihre tatsächlichen Aufwendungen höher sein, senden Sie uns bitte entsprechende Nachweise zu. Der steuerliche Sparerpauschbetrag gehört nicht zu den abziehbaren Werbungskosten.

3.) Beitragsberechnung

Die Krankenkasse berechnet den Beitrag anhand des positiven Einkommens der jeweiligen Einkommensart. Positives Einkommen heißt, dass das Einkommen höher ist als die Aufwendungen, zum Beispiel Werbungskosten.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass positives Einkommen aus einer Einkommensart nicht mit negativem Einkommen aus einer anderen Einkommensart verrechnet werden darf. Das heißt, ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkommensarten ist nicht möglich.

4.) Einzige Besonderheit: Für freiwillig versicherte Rentner gelten je nach Einkommensart unterschiedliche Beitragssätze:

• Für Renten, Versorgungsbezüge und Einkünfte aus nebenberuflicher Selbstständigkeit zahlen Sie im Jahr 2019 den allgemeinen Beitragssatz von 15,3 Prozent*.
• Für sonstiges Einkommen, zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen, fällt nur der ermäßigte Beitragssatz von 14,7 Prozent* (2019) an.
• Bei ausländischen gesetzlichen Renten gilt ein Beitragssatz von 7,3 Prozent zuzüglich dem Krankenkassenzusatzbeitragssatz von 0,35 Prozent (beides 2019).

*Krankenkassenzusatzbeitragssatz von 0,7 (z.B. Techniker Krankenkasse) Prozent ist darin bereits erhalten.

Soeben musste ich lesen, dass die Bundesregierung Thomas-Cook-Kunden entschädigen will. Während für die Unterstützung bei der Altersvorsorge scheinbar kein Geld vorhanden ist, stellt die Bundesregierung für das umweltschädigende Privatvergnügen der Thomas – Cook Urlauber kurzfristig einen 3-stelligen Millionenbetrag zur Verfügung – danke Angela Merkel.

Meine Reaktion und mein Gefühl war gestern bei der Tagesschau identisch mit dem von dir geäußerten. Ich denke, die Politik läßt sich bei solchen Wählergeschenken (über das Haftungsrisiko hinausgehend) davon leiten, ob und wie lange es bei der entsprechenden Wählergruppe davon zu profitieren hofft und Bezieher von Betriebsrenten gehören nun mal eher zu einer aussterbenden Spezies. Warum an dieser Stelle unnötigerweise investieren?

Hallo Fritz,
von der Thomas-Cook-Pleite sind überwiegend ,,kleine Leute” wie Du und ich betroffen. Auch hier sind gravierende, handwerkliche Fehler von der Politik; damals vom Justizministerium unter Heiko Maas gemacht worden. Eine ,,Neiddebatte” hilft uns in unserer Sache nicht weiter, der Unterschied zur Doppelverbeitragung besteht darin, dass die Rechtsprechung auf Seiten der Thomas-Cook-Kunden ist, was bei der Problematik Direktversicherungen leider nicht der Fall ist. Ich persönlich freue mich jedenfalls für die Entschädigungsleistung an betroffene Urlauber, und ich kenne eine Familie mit 3 Kindern, die eine Woche vor Urlaubsbeginn von der Pleite betroffen waren, 3500 Euro zunächst einmal weg, weinende Kinder und und ein entgangener Jahresurlaub .
Zu unserem Anliegen: die Anhörung mit den Fragen an die einzelnen Vertreter ? Trotz guter Argumente ausser Spesen nichts gewesen, die Erkenntnis, dass die Krankenkassen den Freibetrag nicht zeitnah auszahlen können, dafür dann aber auch keine Zinsen oder Säumnisgebühren zahlen brauchen wie im umgekehrte Fall, da sieht man wo die echte Lobbyisten sitzen. Von mir erhält die Krankenkasse für jeden verzögerten Auszahlungsmonat einen Widerspruch ; wie du mir so ich dir. Ach ja, dann die Mimose MdB Kapschak, bitte geht diesen Herren nicht so scharf an,
er ist sehr sensibel. Vielleicht sollte er mal über die Grenze nach Frankreich schauen.

Hallo,
bin als Rentner (und war mein Leben lang immer) in der GKV und habe im Sep.2019 eine Direktversicherung von 1991 über ca. 46T€ ausgezahlt bekommen. Jetzt die Mitteilung der KK dafür in den nächsten 10 Jahre derzeit mtl. 60,85 KV(inklZusatzbeitrag) und 11,75 PV zu zahlen. Anscheinend ist das sowohl unter dem Aspekt AG-Anteil als auch Doppelverbeitragung ges. korrekt. Lt. telef. Rücksprache geht die KK davon aus, dass auch die verm. ab 01.01.2020 geltende Freibetragsregelung nur für monatliche Rentenanzahlungen und nicht für mich und meine Einmalzahlung gilt. Wo kann ich mich zum gesamten Themenkreis beraten lassen und was dagegen unternehmen.

Hallo,
Suche auch einen Beitrag, hast du einen gefunden?
“geltende neue Freibetragsregelung nur für monatliche Rentenanzahlungen. Gild das für mich und meine Einmalauszahlung,
für die ich10 Jahre, monatlich 60€ zahle.

So, jetzt ist es amtlich:
Der Bundestag hat die neue Regelung beschlossen : Freibetrag von 159,25€ und weiter nichts!

Da wird auch in den nächsten Jahren nicht weiteres kommen, höchsten die Erhöhung der Krankenkassen-Beiträge.

Das Vertrauen der Direktversicherungen ist wieder hergestellt ( Ironie )

Bei allen Wahlen, keine SPD, Grünen, CDU und CSU mehr wählen, und überall weitergeben (Freunde, Bekannte usw. usw.) Nur so können wir auf uns Aufmerksam machen und der Politik einen Denkzettel verpassen!

Ich kann deine Partei- und verm Politik-Verdrossenheit verstehen, aber Wahlentscheidungen sollte man nicht von einem Thema abhängig machen, sondern sehr genau das komplette Parteiprogramm, Führungspersonen und Strömungen betrachten und abwägen.
Mein Vorschlag, hier sollte man eher versuchen über (Sammel)Klagen Gerechtigkeit von Gerichten zugesprochen zu bekommen und den verantwortlichen Politikern damit im nachhinein Grenzen aufzuzeigen.

Ich schließe mich Ihrer Meinung an. Hoffentlich begreift auch der letzte , das bei diesen Parteien der Rentner im Mittelpunkt steht und deshalb immer im Weg. Nie wieder SPD, nie wieder CDU und die Grünen schon garnicht.

Hallo,
mir wurde auch die DV im Jahr 2015 ca. 25 Tsd. € ausbezahlt.
Ich komme da mit den Rechenbeispielen nicht so klar. 159,25 x 2 = 318,50 x 10 Jahre = 3185 € (Freibetrag ? ) von was bitte ist das der Freibetrag ?
Ich zahle zur Zeit 35,42 € im Monat

Könnte mir jemand an Hand meines Beispiels das Ganze etwas transparenter erklären.

Vielen herzlichen Dank für jeden Beitrag

Hallo Herr Liebl,

neben der Freigrenze wird nun noch ein Freibetrag eingeführt. Das ist auch für mich als bAV-Sachverständiger völlig neu. Bisher gab es entweder eine Freigrenze oder einen Freibetrag. Aber wenn die Herren Politiker aus Berlin das so machen, werde ich es so beraten.

Wird eine Freigrenze, in unserem Beispiel 159,25 € für das Jahr 2020, auch nur um einen Cent überschritten, so ist der komplette Betrag, also 159,26 € (159,25 € + 0,01 €) zu verbeitragen.

Wird nun ab dem Jahr 2020 die Freigrenze von 159,25 € überschritten, so wird ein zusätzlicher, sich jährlich erhöhender Freibetrag gewährt. Dieser Freibetrag ist neu und wurde jetzt im Dezember vom Bundestag beschlossen. Dieser Freibetrag beträgt für das Jahr 2020 auch 159,25 €. Also fängt die Krankenkassenverbeitragung der monatlichen Betriebsrenten, das gilt für alle fünf Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionszusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) erst an, wenn die Summe aus Freigrenze und Freibetrag (159,25 € + 159,25 € = 318,50 €) überschritten wird. Und das alles sind Monatsbeiträge. Um auf einen Jahreswert zu kommen, müssen diese Werte mit 12 Monaten multiplizieren. Das haben in Ihrer Betrachtungsweise nicht berücksichtigt.

Der Freibetrag ist ein dynamischer Betrag. Er wird mit Hilfe des § 18 SGB IV berechnet, der an das Durchschnittsentgelt, also den Durchschnittslohn in der Bundesrepublik, gekoppelt ist. In 2021 werden die Löhne wahrscheinlich gestiegen sein, daher wird auch der Freibetrag im Jahr 2021 ansteigen; z.B auf 162 €.

Nun zu Ihrem Beispiel.

Alte Rechnung von 2015-2019:

2019: 25.000 € Kapitalauszahlung
25.000 € : 10 Jahre = 2.500 € p.a.
2.500 € : 12 Monate = 208,33 € (fiktive, monatliche Rente)
208,33 € – 155,75 € (das ist die Freigrenze für das Jahr 2019) = 52,58 € (KV-Beitragspflicht)

Ab 2020 wird für Sie neu gerechnet und zwar:

25.000 € Kapitalauszahlung
25.000 € : 10 Jahre = 2.500 € p.a.
2.500 € : 12 Monate = 208,33 € (fiktive, monatliche Rente)
208,33 € – 159,25 € (das ist die Freigrenze für das Jahr 2020) = 49,08 €
49,08 € – 159,25 € (das ist der neue, zusätzliche Freibetrag für das Jahr 2020) = – 110,17 € (KV-Beitragspflicht)

Das heißt für Sie, dass Sie in den Jahren 2020-2025 keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen müssen, wenn Sie in der KVdR versichert sind. Sie profitieren sehr von der neuen Regelung.

Hallo Herr Kontz,

Freigrenze und Freibetrag (159,25 Euro) werden nicht addiert, wie Sie schreiben. Der Freibetrag beträgt 159,25 Euro. Nur bis zu diesem Freibetrag müssen keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Ab 159,25 Euro werden Direktversicherte und Betriebsrentner weiterhin voll verbeitragt. Insofern ist ihr Kommentar irreführend. Der Freibetrag gilt übrigens nur für die Krankenkassenbeiträge, nicht für die Pflegebeiträge. Übrigens hat das Norbert Böttcher auf seiner Seite im Detail vorgerechnet: https://sozial-info.jimdofree.com/betrrente-presse/entlastung-geplant-20/ Der Freibetrag reduziert die Beitragslast zwischen 23 und 25 Euro pro Monat, je nach Krankenkasse.

Norbert Böttcher hat auf seiner Seite Sozial-Info im Detail vorgerechnet, was das für den Einzelnen bedeutet.

https://sozial-info.jimdofree.com/betrrente-presse/entlastung-geplant-20/